Juhu, geschafft! Wir haben auf unserem Parteitag einen wohnungspolitischen Leitantrag und dabei auch die Grundlagen eines Wohnungswirtschaftsgesetzes (WOWIG) beschlossen.

In dem Beschluss mit dem „Ein bezahlbares Zuhause für alle schaffen – für eine soziale Wohnungspolitik, faire Mieten und eine nachhaltige Stadtentwicklung“ finden sich eine Vielzahl von Forderungen, um dem Ziel, mindestens 50% des Berliner Wohnungsmarktes in gemeinwohlorientierte Hand zu bekommen näher zu kommen. Die Palette reicht on umfassenden Maßnahmen für mehr Mieterschutz bis hin zu einer Liegenschaftspolitik für die Genossenschaften und einer sozialen Wärmewende im Wohnungssektor.

Das Wohnungswirtschaftsgesetz war aber unser Schwerpunkt gestern. Denn der Staat muss wieder handlungsfähiger werden, ob bei Eigenbedarfskündigungen, fehlenden Sozialwohnungen oder dem Abriss von intaktem Wohnraum. Er muss den Wohnungsmarkt stärker steuern. Verdrängung, steigende Mieten, Schikane und das Aushalten von Missständen sind keine Privatangelegenheit, sondern müssen endlich von uns, dem Land Berlin und den Bezirken gemeinsam bekämpft werden. Das kann der Staat auch, und zwar mit einem Wohnungswirtschaftsgesetz.

Von Haselhorst bis Lichtenrade, von der Gropiusstadt, über die Habersaathstraße bis zur Aachener/Ecke Mecklenburgische Straße und zum Kotti – Mieter*innen aus ganz Berlin listen mir regelmäßig die Widrigkeiten auf, mit denen sie leben müssen: Undichte Fenster, kaputte Heizungen, ausgefallenen Fahrstühlen, Schimmel oder jahrelanger Leerstand. Häuser, die immer wieder verkauft wurden, ohne dass auch nur ein Finger für die notwendige Instandhaltung gerührt wurde – auf Kosten der Bausubstanz und der Mieter*innen. Dies können und werden wir nicht länger hinnehmen!

Wer als Vermieter oder Vermieterin seinen bzw. ihren Pflichten nicht nachkommt, sollte mit einer starken Behörde und mit starken Durchgriffsrechten rechnen müssen. Und wer mit Wohnraum nur spekuliert, der hat am Berliner Wohnungsmarkt sowieso nichts verloren! 

Mit der Vergesellschaftung und einem Wohnungswirtschaftsgesetz in Kombination ist ein umfassender Meilenstein hin zu einem gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt möglich.

„Es geht uns darum, die wohnungswirtschaftlichen und mietrechtlichen Missstände zu beenden und die Geschäftsmodelle, die primär auf maximale Renditen zielen, auf Allgemeinwohl verträgliches Wirtschaften zu verpflichten. Dies soll ein zentraler Baustein werden, um eine sozial verantwortliche und nachhaltige Wohnraumversorgung in unserer Stadt zu erreichen. Die Verteilung des Wohnraums und des Zugangs zum Wohnungsmarkt muss in Berlin vorrangig nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, damit Wohnen für die Breite der Gesellschaft wieder bezahlbar wird oder bleibt.“

Folgende Instrumente sind u.a. dabei vorgesehen:

  • Vermieterführschein, bzw. Eine Lizenz zum Vermieten müssen alle Eigentümer*innen mit einem Bestand ab 100 Wohnungen; gemeinnützige Träger wie Genossenschaften oder kirchliche Träger und landeseigene Wohnungsunternehmen sind dabei von der Pflicht ausgenommen.  Dabei handelt es sich um einen Katalog, der die Grundsätze und Pflichten einer ordnungsgemäßen, sozial verantwortlichen Verwendung und Bewirtschaftung von
    Wohnraum regelt. Dazu zählen Kriterien wie die vollständige Offenlegung der Eigentums- und Finanzverhältnisse gegenüber den Wohnungsaufsichtsbehörden, die Bilanzierung nach
    tatsächlich realisierten Werten statt nach spekulativen Marktwertannahmen und die Bildung
    von angemessenen Rücklagen für Instandhaltungs- und (ökologische) Erneuerungsinvestitionen.
  • Miet- und Wohnungskataster: wir wollen ein Wohnungskataster aufbauen, in dem perspektivisch alle Wohnungen in Berlin sowie deren aktueller Mietzins, Informationen zu Umwandlungen und die Besitzverhältnisse transparent erfasst werden. Leerstand, der zur Spekulation dient und die Zweckentfremdung von Wohnraum sind systematisch zu erfassen und zu sanktionieren.
  • Landesamt für Wohnungswesen, das als koordinierende Stelle zusammen  mit den für die Bau- und Wohnungsaufsicht zuständigen Stellen in den  Bezirken, das für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist.
  • Sozialquote für Vermieter*innen ab 1000 Wohneinheiten: diese müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen an Haushalte mit einem WBS-fähigen Einkommen vermieten