Liebe Bewohner*innen in Kreuzberg, Friedrichshain und Prenzlauer Berg Ost,
liebe Berliner*innen,
liebe Mieter*innen,
seit 2011 setze ich mich im Berliner Abgeordnetenhaus für bezahlbare Mieten und soziale Gerechtigkeit ein. Aber die entscheidenden Hebel für eine soziale und nachhaltige Wohnungspolitik können nur auf Bundesebene gestellt werden. Deshalb trete ich als Direktkandidatin für den Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg Ost zur Bundestagswahl am 23.02.2025 an.
Hier möchte ich Euch meine politischen Schwerpunkte und Überzeugungen vorstellen:
Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften und gegen Verdrängung und Spaltung der Gesellschaft. Dafür brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene.
Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, müssen wir endlich ein Miet- und Baurecht schaffen, das Miet- und Bodenpreise stärker begrenzt und das Machtungleichgewicht zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen fair ausgleicht. Nachdem unter der Ampel-Regierung notwendige Verschärfungen der Mietenpolitik sträflich vernachlässigt wurden, ist es leider fünf vor zwölf in vielen Städten, um die Wohnungspolitik in Deutschland gerechter, sozialer und zukunftsfähiger zu gestalten. Dafür brauchen wir einen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten und stärkere Regulierung, um den Wohnungsmarkt nicht den Investor*innen zu überlassen.
Recht auf Wohnen statt auf Profite
Für eine sozial gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik brauchen wir ein neues, gerechtes Miet- und Baurecht. Dafür fordern wir als erste kurzfristige Maßnahme einen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten. Damit sollen Mieterhöhungen für dort bestehende Mietverhältnisse für fünf Jahre stärker begrenzt werden – in Berlin sollen die Mieten ganz eingefroren werden. Nachdem der Mietendeckel auf Landesebene vor dem Bundesverfassungsgericht zunächst gescheitert ist, kann er aber vom Bund für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Beschlusses zum Mietendeckel so bestätigt. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung. Ein zentrales Ziel ist aber eine Länderöffnungsklausel, die es den Kommunen und Ländern ermöglicht, selbst Mieten zu deckeln. Städte müssen handlungsfähig werden, um eine soziale Entmischung zu verhindern und eine diverse Stadtgesellschaft zu erhalten. Städte sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, wie sie mit explodierenden Mieten umgehen. In einer Situation, in der viele Mieter*innen ihre Wohnungen aufgrund finanzieller Überforderung verlieren, braucht es endlich eine gesetzliche Grundlage, die den Markt im Interesse der Allgemeinheit reguliert.
Aber auch die Mietpreisbremse, die bei Neuvermietung die Mieten auf maximal 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt, muss dringend verlängert und auch für möbliertes Wohnen auf Zeit und gegen Mietwucher ausgeweitet werden. Wenn sich keine Mehrheit im nächsten Bundestag dafür findet, läuft sie Ende 2025 aus. Auch Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetz muss verschärft werden, damit die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt . Während Mieter*innen, wenn sie ihre Miete nicht oder zu spät bezahlen, schnell ihren Mietvertrag verlieren, müssen Eigentümer*innen keine Sanktionen befürchten, sowohl bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, wie auch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf. Das will ich unbedingt ändern. Es kann nicht sein, dass Mieter*innen sich immer einzeln und zivilrechtlich wehren müssen. Die politischen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden.
Für echten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt – auch das läuft nächstes Jahr aus und muss politisch wieder erkämpft werden. Seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. In einigen Kiezen bzw. Stadtteilen sind leider 40% der Wohnungen bereits umgewandelt. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden, damit Bestandsmieter*innen endlich geschützt werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte zudem auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt und die Mieter*innen angemessen entschädigt werden.
Neue Wohngemeinnützigkeit – der Wiener Weg
Immer noch fallen mehr Mietwohnungen aus der sog. Mietpreis- und Belegungsbindung als neue gebaut oder angekauft werden. In Berlin sind ca. 63% aller Haushalte berechtigt, in eine solche Sozialwohnung zu ziehen. Das Land Berlin verfügt aber gerade mal über 80.000 solcher Wohnungen. In Wien wurden seit 100 Jahren keine Wohnungen mehr verkauft. Zudem bleiben Wohnungen von Genossenschaften und kommunalen Unternehmen dauerhaft in einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Bei uns fallen diese nach spätestens 30 Jahren aus der Bindung. Wir sagen, wir brauchen eine neue Wohngemeinnützigkeit angelehnt an das Wiener Prinzip: einmal gefördert, immer gebunden. Die Ampel hat zwar den Einstieg zum Einstieg geschafft, aber es fehlen leider Zuschüsse und steuerliche Anreize helfen alleine nicht. Wir müssen raus aus dem Teufelskreis, das immer neue Wohnungen gefördert werden müssen.
Schluss mit der Spekulation
Eines der größten Probleme auf dem Wohnungsmarkt ist die zunehmende Spekulation mit Grund und Boden. Auf Bundesebene müssen endlich wirksame Instrumente geschaffen werden, um dieser Spekulation etwas entgegenzusetzen. Der Bund muss zügig das geplante Immobilienregister sowie ein Miet- und Wohnungskataster umsetzen, das Transparenz über Eigentümer*innen und Miethöhen, aber auch Leerstand oder Nutzung als Ferienwohnung schafft. Nur so kann gegen die undurchsichtigen Strukturen der großen Immobilienkonzerne und gegen Mietwucher vorgegangen werden.
Besonders problematisch ist, dass in vielen Städten – wie etwa in Berlin – öffentliche Flächen oft nicht für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden, sondern zu hohen Preisen an private Akteure verkauft werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verlangt häufig überhöhte Preise, die es Städten und Kommunen unmöglich machen, diese Flächen für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zu nutzen. Hier muss der Bund endlich umsteuern und den Kommunen nicht nur Flächen zur Verfügung stellen, sondern sie auch fair und zu verbilligten Preisen verkaufen.
Wärmewende mit den Mieter*innen
Ein weiteres zentrales Thema einer grün-linken Wohnungspolitik auf Bundesebene ist die Wärmewende. Fast die Hälfte der CO2-Emissionen in Deutschland kommt aus dem Gebäudebereich. Eine sanfte, klimafreundliche Sanierung von Gebäuden ist daher unverzichtbar. Doch klar ist: Die Kosten dieser Sanierungen dürfen nicht zu einer weiteren Belastung der Mieter*innen führen. Die Modernisierungsumlage muss dringend reformiert werden, sodass die Kosten für energetische Sanierungen fair auf Mieter*innen, Vermieter*innen und Staat verteilt werden. Bereits 2019 haben wir ein Drittelmodell für die Umlage von Modernisierungskosten entwickelt, das die Kosten zwischen Mieter*innen, Vermieter*innen und dem Staat gerecht verteilt. Ein solches Modell muss nun endlich auch auf Bundesebene verbindlich eingeführt werden, um die sozial ungerechten Auswirkungen der bisherigen Regelungen zu beenden. Dafür sind aber auch entsprechende Förderprogramme des Bundes bereitzustellen. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, brauchen wir eine Wärmewende, die sowohl das Klima schützt als auch die Mieter*innen nicht über Gebühr belastet. Aber auch insgesamt gilt: Haushalte mit weniger Einkommen sind oftmals die mit einem geringeren CO2-Verbrauch. Hier wollen wir als Grüne schon seit Langem mit einem Klimageld ein faires Kostensystem schaffen. Das Klimageld soll Menschen mit niedrigem Einkommen in voller Höhe erhalten, während Menschen mit hohen Einkommen nicht vom Klimageld profitieren. Dies erreichen wir durch eine soziale Staffelung, etwa durch eine spezifische Besteuerung oder eine Kappung ab einer bestimmten Einkommenshöhe. Für Menschen mit niedrigen Einkommen werden die CO2-Kosten durch das Klimageld in den meisten Fällen mehr als ausgeglichen. Gegen Wärmecontracting- Modelle, die die Heizkosten oft künstlich nach oben treiben, brauchen wir dringend Kostentransparenz und eine effektive Wärmepreiskontrolle.
Lebendige Kieze erhalten –
Nicht nur der Wohnungsmarkt ist in vielen Städten problematisch, auch der Gewerbemarkt braucht dringend eine Regulierung. Gewerbemieten steigen in vielen Städten, was zur Verdrängung von sozialen und kulturellen Einrichtungen führt. Kleine Läden und soziale Anbieter sind oft nicht mehr in der Lage, sich die hohen Mieten zu leisten. Das erleben wir auch hier in Friedrichshain-Kreuzberg sowie Prenzlauer Berg schon lange. Kitas, Bücherläden oder soziale Infrastruktur müssen ihre Räume auch oft verlassen, weil der Kündigungsschutz für Gewerbemietende stark beschränkt ist. Auf Bundesebene muss ein faires Gewerbemietrecht entwickelt werden, das diese Läden und Einrichtungen schützt. Ein weiteres zentrales Problem ist der Leerstand von Gewerbeflächen. In vielen Kiezen und Stadtteilen stehen Gewerbeflächen leer, die dringend für soziale und kulturelle Zwecke gebraucht werden. Es kann nicht sein, dass dieser Leerstand steuerlich absetzbar ist und nicht genehmigungspflichtig ist, während in den Kiezen ein Mangel an bezahlbarem Raum für soziale Infrastruktur herrscht. Auch hier muss der Bund auf eine Regelung hinwirken, die den Leerstand von Gewerbeimmobilien reduziert und so den sozialen Zusammenhalt in den Städten fördert.
Steuergerechtigkeit auch bei Immobilien
Aktuell sind Gewinne aus Immobilienverkäufen nach einer „Spekulationsfrist“ von zehn Jahren steuerfrei. Diese Regelung wird oft von sog. Investoren genutzt, um auf steigende Immobilienpreise zu spekulieren und anschließend steuerfreie Gewinne zu erzielen. Dies führt zu erheblichen Steuermindereinnahmen in Höhe von schätzungsweise sechs Milliarden Euro im Jahr. Die Abschaffung dieser Spekulationsfrist für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien ist längst überfällig. Genauso auch sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit. Sie müssen also nur Körperschaftsteuer von 15% auf ihre Gewinne zahlen, während alle anderen Gesellschaften mit anderen Einkunftsquellen durchschnittlich etwa 29% Steuern (Körperschats- und Gewerbesteuer) zahlen. Diese Steuervergünstigung führt zu Ungerechtigkeiten zwischen Wirtschaftszweigen, lockt stark rendite-getriebene Investitionen in den Immobiliensektor und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben. Dadurch entgehen den Städten schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro jährlich. Auch das müssen wir dringend ändern. Auch wir in Berlin haben zu oft erlebt, dass uns “Share Deals” bei Immobiliengeschäften schaden. Teils wurde so das Vorkaufsrecht ausgehebelt. Sie machten in den vergangenen Jahren in Ballungszentren sogar bis zu 30 Prozent der Immobilienverkäufe aus. Rund 1 Mrd. Euro kosten diese legalen Umgehungen den Staat jährlich. Die Praxis der „Share Deals” fördert zudem die Preisspekulation auf dem Immobilienmarkt und begünstigt sog. Großinvestoren. Eine Lösung wäre eine Reform nach niederländischem Vorbild. So würde die Grunderwerbsteuer ab einer Übernahme von wenigen Prozent einer Immobiliengesellschaft anteilig anfallen.
Es gibt viel zu verändern – legen wir los
Um einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik einzuleiten, brauchen wir also einen ganzen Instrumentenkasten. Es wird nicht leicht, dies auf der Bundesebene durchzusetzen, auch weil wir politische Mehrheiten dafür brauchen. Aber das Recht auf Wohnen und faire Mieten muss endlich Priorität im Bund bekommen. Wir können und müssen die politischen Rahmenbedingungen grundlegend ändern – dafür will ich kämpfen, für Sie, für Euch und die 83% Mieter*innen in Berlin.
Eure/Ihre Katrin Schmidberger