Fast 60 Prozent der Berliner*innen haben 2021 für die Vergesellschaftung der großen Wohnungskonzerne gestimmt, über eine Million Menschen. Statt dieses Ergebnis umzusetzen, arbeitet dieser Senat daran, es unmöglich zu machen. Und zwar nicht offen im Parlament, sondern über den Bund.
Der Vorgang
Ende Juni fährt Finanzsenator Stefan Evers zur Finanzministerkonferenz. Im Gepäck ein Papier, verfasst gemeinsam mit dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Inhalt: Eckpunkte für ein Bundesgesetz, das eine Vergesellschaftung praktisch unmöglich machen würde. Entschädigung zum vollen Marktwert, sofort auszuzahlen. Damit wäre jede Vergesellschaftung von vornherein unbezahlbar, und genau das ist der Zweck.
Beschlossen wurde auf der Konferenz nichts. Stattdessen ging ein Brief mit diesen Eckpunkten an Bundesfinanzminister Klingbeil. Kurz darauf kündigte die Bundesregierung ein solches Gesetz an.
Die Nicht-Antwort
Gemeinsam mit meinem Kollegen André Schulze habe ich beim Senat nachgefragt. Wer hat das Papier geschrieben? Welche Senatsverwaltungen waren beteiligt und wann? Wurde das im Senat besprochen? Wie verträgt sich das mit dem Koalitionsvertrag und mit dem eigenen Berliner Rahmengesetz zur Vergesellschaftung?
Der Senat hat alle acht Fragen zu einer einzigen Antwort zusammengefasst und die Auskunft verweigert, unter Verweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Übersetzt: Das Parlament hat sich rauszuhalten. Nicht einmal organisatorische Fragen werden beantwortet. Wer wann in welchem Verteiler stand, ist kein Staatsgeheimnis, sondern eine schlichte Auskunft, auf die das Parlament ein Recht hat.
Der eigentliche Skandal
Interessant wird es beim Vergleich. Zu den Fakten schweigt der Senat. Zur Rechtslage schreibt er plötzlich ausführlich: warum der Bund zuständig sei, warum eine Vergesellschaftung in Berlin auch andere Länder beträfe. Wer zum Verfahren nichts sagt, aber die juristische Begründung für den Eingriff gleich mitliefert, betreibt keine Zurückhaltung, sondern Rückendeckung.
Dass das dem eigenen Berliner Rahmengesetz widerspricht, stört offenbar niemanden. Und während die SPD öffentlich erklärt, sie lasse sich vom Bund nicht reinreden, trägt sie im Senat die Verbotslinie mit.
Zum Vergleich noch eine Beobachtung: Eine Anfrage der AfD zu angeblichen Finanzmarktrisiken der Vergesellschaftung hat der Senat ausführlich beantwortet, inklusive Verweis auf ein von vier Kreditinstituten beauftragtes Gutachten. Dabei musste er einräumen, dass es weder eine Herabstufung noch Stresstests gab. Für die Sorgen der Banken ist also Zeit, für die Fragen des Parlaments zum eigenen Handeln nicht.
Wie es weitergeht
André Schulze und ich haben Akteneinsicht beantragt. Das parlamentarische Fragerecht endet nicht dort, wo der Senat es unbequem findet. Wer ein Volksentscheid-Ergebnis über die Bundesebene aushebeln will, muss das wenigstens im Parlament erklären, statt es in Hinterzimmern zu organisieren.
Die Vergesellschaftung ist entschieden. Sie ist keine Idee, über die noch verhandelt wird, sondern ein demokratisches Votum, das umgesetzt gehört. Ein Bundesgesetz, das nur dazu dient, dieses eine Ergebnis zu kassieren, ist ein Angriff auf die direkte Demokratie.
Wir bleiben an der Seite der Mieter*innen. Für bezahlbare Mieten, ohne weitere Milliarden in die Immobilienlobby zu pumpen. Damit sich daran etwas ändert, braucht es am 20. September eine andere Mehrheit.
