Das Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU und SPD: Ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt.

Statt endlich zu handeln, präsentiert Schwarz-Rot nur vage Eckpunkte für ein Rahmengesetz, doch ein Rahmen allein nützt nichts, wenn der Inhalt fehlt. Dieses Gesetz bleibt ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt. Die Mieten steigen weiter, die Verdrängung geht ungebremst weiter, und der Senat streitet sich öffentlich über das Grundprinzip der Vergesellschaftung.

Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt verschlechtert sich dagegen täglich, mit weiter steigenden Mieten und zunehmender Verdrängung. Statt dringend notwendige Inhalte zu liefern, beschränken sich CDU und SPD auf interne Diskussionsprozesse um das „Ob“ einer Vergesellschaftung. Das Rahmengesetz soll die Bedingungen für eine Enteignung auch in Bezug auf Wasser stellen – dabei haben wir die Berliner Wasserbetriebe längst rekommunalisiert. Im RBB-Interview stellte CDU-Chef Dirk Stettner klar: „Wir wollen ja niemanden enteignen, und wir werden auch niemanden enteignen.“ SPD-Fraktionschef Raed Saleh betonte zwar, dass das Gesetz dem Land das Eingreifen ermöglichen könne, doch ob es auch wirklich umgesetzt werde, bleibt offen.

Das ist politische Taktiererei, mit Ansage. Das Ganze gerät zur Politshow, während buchstäblich jeden Tag Menschen ihre Wohnung verlieren. Die Koalition setzt mehr auf Verzögerung als auf ernsthafte Lösungen. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch “Deutsche Wohnen und Co enteignen” spricht von „Ablenkungsmanöver“ und „Placebo“.

Dabei ist das ursprüngliche Ziel klar: Bereits 2021 hatten 59,1 % der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Seither warten wir auf die Umsetzung. Um die Zweifel in der SPD aufzulösen, hatten wir unter Rot-Grün-Rot dem Kompromiss zugestimmt, eine Expert*innenkommission einzusetzen, die die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollte. Diese hat die Verfassungsmäßigkeit eindeutig bestätigt. Doch statt sich um die Umsetzung zu kümmern und die Finanzierung zu klären, ignoriert der Senat dieses Ergebnis, zivilgesellschaftliche Akteure sowie Expert*innen werden null einbezogen und das Thema wird seit Jahren auf die Bank geschoben.

Das ist politisches Versagen und zugleich ein Angriff auf die demokratische Kultur. Wenn selbst eine klare Mehrheitsentscheidung eines Volksentscheids folgenlos bleibt, bringt das den demokratischen Prozess in Verruf. Politikverdrossenheit ist so nicht nur nachvollziehbar, sie wird provoziert.

Statt Worte erwarten wir Taten. Kein Phrasengedöns, sondern konkrete Umsetzungspläne. Wir Grüne arbeiten eng mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zusammen und stehen voll hinter dem Volksentscheid. Wir stellen klare inhaltliche Forderungen, entwickeln Vorschläge zur rechtssicheren Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und treiben die Umsetzung voran, auch aus der Opposition heraus. Denn bezahlbares Wohnen darf kein Lippenbekenntnis bleiben, es muss ein gelebtes Grundrecht für alle sein.

Wer die Wohnungsfrage nicht jetzt politisch löst, wird dafür bei der nächsten Wahl die Quittung erhalten. Wir Grüne lassen uns nicht länger vertrösten. Berlin verdient echten Mieter*innenschutz!

​Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6: Eine verpasste Chance für sozialen Aufbruch

Der gescheiterte Vorkauf für das Haus Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 in Friedrichshain ist mehr als nur ein einzelner Rückschlag, er ist Ausdruck einer Wohnungspolitik, die ihre sozialen Ziele immer mehr aus den Augen verliert. Ich kann nicht nachvollziehen, wie hier eine einmalige Gelegenheit verpasst wurde. Die Mieter*innen dieses Hauses und in ganz Berlin werden jetzt den Preis für das politische Zögern und den mangelnden Mut des Senats zahlen müssen.

Ein Haus mit Potenzial

Das Gebäude liegt mitten im Milieuschutzgebiet, ist sichtbar sanierungsbedürftig und bietet zugleich enormes Potenzial für soziale Projekte, da mindestens ein Drittel der Wohnungen bereits leerstehend gelassen wurde. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte Pläne, ein „Housing-First“-Haus für obdachlose Menschen oder ein dringend benötigtes Azubi-Wohnheim dort einzurichten. Auch hat der Bezirk die Dringlichkeit erkannt und das Vorkaufsrecht ernsthaft geprüft, mit dem klaren Ziel, Verdrängung zu verhindern und den Ort dem spekulativen Markt zu entziehen.

Doch obwohl der Bedarf offensichtlich war und das öffentliche Interesse nicht zu übersehen ist, wurde das Vorkaufsrecht am Ende nicht ausgeübt. Warum? Weil der Berliner Senat und insbesondere Stadtentwicklungssenator Gaebler (SPD) sowie Finanzsenator Evers (CDU) die Finanzierung nicht gesichert haben bzw. sich in einem Behörden-Ping-Pong nicht geeinigt haben. Unterstützung in Worten gab es genug, aber gehandelt wurde nicht. Dabei hätte man hier einen deutlich niedrigeren

Kaufpreis anwenden können, weil der Kaufpreis völlig überhöht war.

Dabei ist es genau das Zusammenspiel von Bezirken, engagierter Zivilgesellschaft und einem handlungswilligen Senat, das wir für eine soziale Wohnungspolitik brauchen. Stattdessen werden Bezirke, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, regelmäßig im Stich gelassen.

Ein strukturelles Problem: das Urteil aus 2021 und seine Folgen

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 ist das kommunale Vorkaufsrecht massiv eingeschränkt. Bezirke dürfen es nur noch anwenden, wenn schwerwiegende bauliche Mängel bestehen. Der Schutz von Mieter*innen, sozialen Strukturen oder Stadtteilvielfalt zählt faktisch nicht mehr.

Doch selbst in den wenigen Fällen, in denen ein Vorkauf noch möglich wäre, wie hier, kommt es oft nicht dazu, weil das Land Berlin seiner Verantwortung nicht gerecht wird. So bleibt das Instrument faktisch zahnlos. Statt es zu schärfen, lässt der Senat es verkümmern. Deshalb brauchen wir klare Reformen und das nötige politische Rückgrat. Wir brauchen eine landesweite Strategie für den Ankauf von bestehendem Wohnraum durch Genossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen. 

Seit Jahren fordere ich, dass das Baugesetzbuch reformiert wird, um den Kommunen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wieder umfassend zu ermöglichen. Stadtentwicklung muss sich an sozialen Bedürfnissen orientieren dürfen und nicht erst reagieren dürfen, wenn baulicher Verfall eintritt. Und vor allem brauchen wir ein preislimitiertes Verfahren, wenn sog. Investoren zu erhöhten Kaufpreisen kaufen und nur auf Kosten der Mieter*innen spekulieren wollen. Doch bis dahin ist klar: Berlin kann und muss mehr tun. Die wiederholte Blockadehaltung des Senats von CDU und SPD bei der Finanzierung sozialer Vorkäufe ist nicht nur enttäuschend, sie ist politisch verantwortungslos. Es reicht nicht, sich zu einer sozialen Wohnungspolitik zu bekennen, wenn es medienwirksam ist, nur um dann in den entscheidenden Momenten die finanziellen Mittel bzw. die Zusage der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu verweigern.

Der Senat gegen Friedrichshain-Kreuzberg

In letzter Zeit häufen sich Entscheidungen des Berliner Senats, die klar gegen den ausdrücklichen Willen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg getroffen werden. Besonders deutlich wird das beim Plan von CDU-Bürgermeister Kai Wegner, den Görlitzer Park einzuzäunen und nachts abzuschließen. Diese Maßnahme wird nicht nur ohne Zustimmung des Bezirks durchgesetzt, sondern auch gegen die Bedenken der Anwohner*innen, die völlig zu Recht befürchten, dass sich soziale Probleme und Nutzungskonflikte dadurch einfach in die umliegenden Straßen und Wohnhäuser verlagern. Was es wirklich braucht, sind soziale und gesundheitspolitische Lösungen: Drogenkonsumräume, Beratung, niedrigschwellige Hilfsangebote und Investitionen in die soziale Infrastruktur – genau die Bereiche, die der Senat aus CDU und SPD systematisch kürzt. Für Zäune, nächtliche Abschließungen und eine Politik der Verdrängung hingegen scheint das Geld nie zu fehlen.

Auch bei großen stadtentwicklungspolitischen Vorhaben ignoriert der Senat die demokratischen Prozesse und Planungen vor Ort. So wurde dem Bezirk die Zuständigkeit für das umstrittene Projekt „Urbane Mitte“ entzogen, wo nach über 20 Jahre alten Planungen sieben massive Bürotürme am Gleisdreieck entstehen sollen, ohne eine einzige Wohnung, trotz Wohnungsnot, einem Rekord an leerstehenden Büroflächen und sich verschärfender Klimakrise. Ähnlich verhält es sich an der im Rudolfkiez (gegenüber vom schrecklichen Amazon Tower): Hier plant der Bezirk eine kleinteilige Mischung aus bezahlbarem Wohnraum und Kiez-geprägtem Gewerbe. Doch auch hier entzieht der Senat die Planungshoheit, um stattdessen ein Luxushochhaus zu ermöglichen, zugunsten renditegetriebener Interessen und gegen den lokalen Bedarf. Die Nähe zu Investoreninteressen wirft Fragen auf, nicht zuletzt durch die jüngst öffentlich gewordene Verbindung eines ehemaligen SPD-Bausenators zu dem Projekt (siehe Tagesspiegel-Bericht). Dass die SPD in Friedrichshain-Kreuzberg sich auch immer gegen dieses Handeln des Senates ausgesprochen hat, scheint die Landespolitiker*innen der SPD leider wenig zu interessieren.

All das wirkt nicht mehr wie einzelne Einzelfälle, sondern wie ein Muster. Es entsteht der Eindruck, der Senat wolle Friedrichshain-Kreuzberg politisch disziplinieren, weil wir als Bezirk einen anderen Weg gehen. Weil wir uns gegen die Kommerzialisierung und Verwertung der Stadt stellen, statt Investoren rote Teppiche auszurollen. Weil wir für soziale Stadtentwicklung, für echte Beteiligung und für die Bedürfnisse der Menschen kämpfen und nicht für die Interessen von Spekulant*innen. Warum genau der Senat diesen Kurs fährt, darüber lässt sich nur spekulieren. Aber mit dem Hochhaus an der Warschauer Brücke, der Urbanen Mitte und dem Görli-Zaun setzt sich das Bild fort: SPD und CDU wollen mit der Brechstange renditegetriebene Großprojekte, auf Kosten der Menschen, die in dieser Stadt leben.

Für eine echte Wende in der Wohnungspolitik

Berlin braucht einen grundlegenden Kurswechsel. Die Berliner Mischung aus bezirklicher Entschlossenheit, zivilgesellschaftlichem Engagement und politischem Gestaltungswillen kann wirken, das zeigen Fälle wie die RichiBrauni, die Weichselstraße 52 oder das Tuntenhaus. Aber sie funktioniert nur mit einem verlässlichen Partner auf Landesebene. Und genau daran fehlt es derzeit.

Wir Grüne setzen uns daher weiter ein für:

* die Wiederherstellung und Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts,

* den Aufbau eines öffentlichen Bodenfonds,

* gezielte Förderung von Genossenschaften und sozialen Trägern,

* ein Wohnungswirtschaftsgesetz mit klaren sozialen Standards,

* die Enteignung großer Wohnungskonzerne,

* und den Ausbau des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestands auf mindestens 50 %.

Denn unser Grundsatz bleibt: Wohnen ist ein Grundrecht, kein Spekulationsobjekt.

Der Fall Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 hätte ein Leuchtturmprojekt für sozialen Neubeginn sein können. Stattdessen steht er nun symbolisch für das Versagen einer Politik, die ihre sozialen Versprechen nicht einlöst. Wir werden weiter Druck machen, damit der Senat solche Chancen in Zukunft nicht ungenutzt verstreichen lässt.

Vorkaufsrecht für die Warschauer Str. 25/Kopernikusstr. 6 – Senat lässt an seinen Bemühungen zweifeln

Lange Zeit schien es, als wolle der Senat das Vorkaufsrecht endlich auch in Friedrichshain-Kreuzberg wieder ermöglichen. In den vergangenen Wochen fanden intensive Gespräche zwischen allen beteiligten Akteuren statt – und am Ende stand ein tragfähiges Modell: Die Berlinovo sollte das Haus erwerben und es anschließend an eine Genossenschaft zur behutsamen Sanierung weitergeben. Doch gestern kam per Brief an die Mieter*innen die Absage des Finanzsenators.

Die plötzliche Absage des Finanzsenators Evers ist ein herber Schlag für die betroffene Hausgemeinschaft und steht beispielhaft für das typische Behörden-Pingpong. Der Senator für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen ist jetzt gefragt, hier eine Lösung mit seinem Senatskollegen zu finden. Es darf jetzt kein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen den beiden Senatoren geben, der gesamte Senat steht hier in der Pflicht. Daher fordere ich den Senat auf, mit dem Bezirk eine gemeinsame Lösung zu suchen. Weitere sechs landeseigene Wohnungsunternehmen sind in der Lage das Vorkaufsrecht auszuüben, wenn sie denn den politischen Auftrag erhalten.

Seit Wochen wird um eine Lösung gerungen, es muss aber jetzt auch zu einem Ergebnis kommen, weil bereits nächsten Donnerstag die Frist abläuft. Jetzt braucht es politischen Willen und schnelle Entscheidungen. Schluss mit den politischen Blockaden beim Vorkaufsrecht.

Das Vorkaufsrecht zeigt nur dann Wirkung, wenn es auch wirklich gezogen wird, sollte der potentielle Käufer sich weigern, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Drohkulisse muss aufrechterhalten werden. Das Vorkaufsrecht ist eines der wenigen Instrumente, die die Bezirke haben, um Mieter*innen zu schützen.

Das Haus wurde seit 1993 immer wieder von Fonds zu Fonds weitergereicht.und ist ein Musterbeispiel für die Auswirkungen der Spekulationsspirale: Investoren bereichern sich, während kein Cent in die Instandhaltung gesteckt wird. Der Käufer ist ebenfalls wieder ein Fonds. Dieses Haus muss endlich aus den Fängen der Fonds geholt werden, damit die Mieter*innen nicht verdrängt, die 13 leeren Wohnungen zu bezahlbaren Preisen vermietet und das Haus ordentlich instand gesetzt werden kann. Die Zeit drängt. Doch solange kämpfen wir mit der Hausgemeinschaft, mit dem Bezirk und den vielen solidarischen Hausprojekten gemeinsam, denn jedes Haus und jede*r Mieter*in zählt.

Vorkaufsrecht wiederbeleben und nutzen– für eine solidarische Wohnungspolitik

Die Fälle des Vorkaufsrechts um das „RichiBrauni“-Haus in Berlin-Neukölln sowie um die Warschauer Straße 25/Kopernikusstr. 6 in Friedrichshain sind mehr als bloße Einzelfälle auf einem überhitzten Wohnungsmarkt. Sie stehen exemplarisch für die grundsätzliche Auseinandersetzung in unserer Stadt: Bleibt Berlin eine Stadt für alle oder setzen sich Renditeinteressen weiterhin über die Bedürfnisse der Menschen hinweg? Ich freue mich sehr, dass die Bewohner*innen der Häuser sich so aktiv und engagiert gegen den Ausverkauf ihres Zuhauses eingesetzt haben bzw. einsetzen und sie wissen, dass ich an ihrer Seite stehe. Gemeinsam können wir deutlich machen: Verdrängung ist kein Naturgesetz, wir können und müssen sie politisch verhindern!

RichiBrauni: Ein Erfolg trotz eingeschränktem Vorkaufsrecht

Im Fall des Hauses an der Richardstraße 59/Braunschweiger Straße 54, bekannt als „RichiBrauni“, konnten wir gemeinsam mit den Mieter*innen und dem Bezirk Neukölln ein starkes Zeichen setzen. Obwohl das kommunale Vorkaufsrecht derzeit durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erheblich eingeschränkt ist, ist es dem Bezirk und zuvor dem Baustadtrat Jochen Biedermann gelungen, mit dem Käufer eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu schließen.

Diese vertragliche Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen Verzicht auf Umwandlung in Eigentumswohnungen, die Begrenzung der Neuvertragsmieten auf die Mietpreisbremse und die langfristige Sicherung der Wohnnutzung. Dies war aber nur möglich, weil der Bezirk glaubhaft machte, das Vorkaufsrecht bei Nichterfüllung zu prüfen und gegebenenfalls zu aktivieren, auch wenn es rechtliche Hürden gegeben hätte. Das zeigt: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg, selbst innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen.

Die Mieter*innen haben damit nicht nur eine existentielle Sicherheit zumindest für 20 Jahre gewonnen, sondern auch gezeigt, dass zivilgesellschaftlicher Protest und öffentlicher Drucketwas bewirken können. Ich bin den Bewohner*innen, den Mieter-Inis, dem Bezirksamt Neukölln um dem Stadtrat Jochen Biedermann und allen anderen die sich für die „RichiBrauni“ eingesetzt haben sehr dankbar für dieses Engagement. Dieser Fall hat hoffentlich Strahlkraft für andere betroffene Mieter*innen und die ganze Stadt!

Warschauer Straße 25: Eine Chance für sozialen Neubeginn

Ein weiteres wichtiges Beispiel ist das Haus in der Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 in Friedrichshain. Es wurde seit 1993 bereits dreimal an einen Fonds verkauft und soll jetzt wieder an einen Fonds gehen. Das sanierungsbedürftige Gebäude liegt zwar im Milieuschutzgebiet, aber durch den Verkauf drohen den bisherigen Mieter*innen massive Aufwertung oder gar die Verdrängung. Bereits jetzt stehen viele Wohnungen leer. Die Bausubstanz ist teils stark sanierungsbedürftig. Das Bezirksamt prüft derzeit den Vorkauf mit dem Ziel, die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen und den Standort für dringend benötigte soziale Projekte wie „Housing First“ für obdachlose Menschen oder ein Azubi-Wohnheim zu sichern, zum Beispiel durch die GSE gGmbH. Und auch die bestehenden Gewerbetreibenden könnten mit einer/m gemeinwohlorientierten Eigentümer*in gesichert werden, denn Gewerbemieter*innen haben noch weniger Schutzrechte als Mieter*innen für Wohnzwecke. 

Ich unterstütze diese Lösung ausdrücklich. Es zeigt, dass das Vorkaufsrecht nicht nur ein defensives Instrument zur Abwehr von Spekulation sein kann, sondern auch aktiv für den Aufbau von sozialem und gemeinwohlorientiertem Wohnraum eingesetzt werden kann. Dass der Senat und Senator Gaebler hier Unterstützung zugesagt haben, ist wichtig und notwendig, es darf aber nicht nur bei Worten bleiben, der Senat muss jetzt auch die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. Berlin braucht ein deutliches Bekenntnis zu einer gemeinwohlorientierten Boden- und Wohnungspolitik. Die Zeit drängt, die Frist für den Vorkauf läuft bereits am 9.Juni aus.

Reformen auf Bundesebene dringend notwendig

Trotz dieser positiven Beispiele bleibt die gesetzliche Lage prekär. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 dürfen Bezirke das Vorkaufsrecht nur noch dann ausüben, wenn signifikante bauliche Mängel in den Objekten vorliegen, es also einen hohen Sanierungsbedarf oder einen hohen Leerstand gibt. Das führt dazu, dass in vielen Fällen die Bezirke das Vorkaufsrecht nicht ausüben können oder dass die gemeinwohlorientierten potentiellen Käufer*innen nicht in der Lage sind, die Renovierungskosten zu tragen. Der Milieuschutz und das Vorkaufsrecht sind einige wenige Instrumente, die die Bezirke überhaupt haben.

Deshalb fordern wir Grüne schon lange: Der Bund muss das Baugesetzbuch reformieren und den Kommunen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in vollem Umfang zurückgeben. Es braucht sogar weitere Verbesserungen wie längere Fristen für ie Prüfung des Vorkaufsrechts sowie ein preislimitiertes Verfahren, das Kommunen bei überhöhten Preisen in die Lage versetzt, Kaufpreise zu senken. Es muss wieder möglich sein, potenzielle Verdrängung auf Grundlage stadtentwicklungspolitischer Erwägungen zu verhindern, nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Dies ist und darf aber keine Ausrede für den Senat sein. Es ist umso wichtiger, dass der Senat bei den Fällen, in denen das Vorkaufsrecht genutzt werden kann, die Bezirke auch mit den nötigen finanziellen Mittel für die Ankäufe unterstützt. Dann klappen auch wieder mehr Abwendungsverbeinbarungen.

Für eine soziale Wohnungspolitik mit Handlungsspielraum

Die Berliner Mischung aus bezirklicher Entschlossenheit, zivilgesellschaftlichem Druck und politischem Willen kann wirken, das zeigen Fälle wie die der RichiBrauni, die Weichsel 52 und auch das Tuntenhaus. Nichtsdestotrotz brauchen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Wir brauchen eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik, die sich um Wohnen als öffentliche Daseinsvorsorge für die Menschen kümmert und nicht um die maximale Rendite der sogenannten Investoren. Dazu gehören:

  • die Vergesellschaftung größerer Wohnungskonzerne
  • die Schaffung eines Wohnungswirtschaftsgesetzes, das klare Regeln und Anforderungen für das Vermieten von Wohnraum stellt und notfalls Vermieter*innen ausschließt
  • der Ausbau des Anteils landeseigenem und gemeinwohlorientiertem Wohnungsbestands auf mindestens 50%
  • die Heilung und Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts,
  • der Ausbau eines öffentlichen Bodenfonds bzw. den aktiven Ankauf von Boden,
  • die gezielte Förderung von Genossenschaften,
  • eine Ankaufstrategie für Häuser, die bereits umgewandelte Mietwohnungen beinhalten zum Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
  • ein Mietendeckel/Mietenstopp vom Bund sowie die Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen (Paragraph 250 BauGB)

Denn Wohnen ist ein Grundrecht, kein Spekulationsobjekt.

Foto: zweischritte.berlin