Rot-Grün-Rot ist die Zukunft: Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark.

Liebe Berliner*innen,

Der Koalitionsvertrag von RGR für Berlin steht, ich freue mich. Es gibt zwar keine Garantie dafür, dass wichtige Projekte, die im Koa-Vertrag drin stehen, auch umgesetzt werden. Aber wir Beteiligten haben die Chance & Pflicht, was Gutes und Konkretes für die Berliner*innen draus zu machen. Bei vielen Maßnahmen habe ich für einen klareren Weg und für entschlosseneres Handeln gekämpft statt für Prüfaufträge, sei es bei der Aufstellung der Landeseigenen Wohnungsunternehmen oder beim Volksentscheid. Aber es sind viele gute Ansätze für den weiteren Umbau der Stadt und die Bezahlbarkeit von Wohnraum drin, zum Beispiel bei der kooperativen Stadtentwicklung und für ein Mietkataster, für faire Konzeptvergaben in Erbbaurecht von 99 Jahren bei Grundstücken, die Stärkung des Berliner Bodenfonds, die Aufstockung und Verbesserung der Genossenschaftsförderung, die Weiterentwicklung der kooperativen Baulandentwicklung, die Verbesserung der sozialen Härtefallregelung bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen, die Ausweitung der Wohnraumförderung, ein Wohnraumschutzgesetz, für die Beseitigung der Vollzugsdefizite bei Zweckentfremdungen, eine unabhängige Ombudsstelle für LWU-Mieter, die Unterstützung der genossenschaftlichen Ankaufsagentur, für soziale Mieten beim alten sozialen Wohnungsbau, für den Schutz von Gewerbe und sozialen Trägern, für kommunale Gewerbehöfe und kostenfreie Gewerbemieter*innen- wie Wohnungsmieter*innenberatungen wie auch die Weiterführung des Initiativenforums Stadtpolitik und vieles mehr. Klar ist: Die Arbeit beginnt erst jetzt für einen bedarfsgerechten, sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt, der die Klimawende wie auch den ökologischen Umbau der Stadt mit voranbringt und für eine kooperative Stadtentwicklung mit und nicht gegen die Zivilgesellschaft. Ich danke allen Mit-Verhandler*innen & der grünen Dachgruppe, es war hart, lehrreich, bereichernd, motivierend und auch mal lustig mit Euch, auf dass wir als Rot-Grün-Rot Berlin solidarischer und ökosozialer machen. Ich freue mich auf die Aufgaben!

Die wichtigsten Projekte im Bereich Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen im Überblick:

Für eine kooperative Stadtentwicklung:

Wir setzen die Politik der kooperativen Stadtentwicklung auf ausgewählten landeseigenen Liegenschaften wie dem Haus der Statistik, dem Rathausblock und der Wiesenburg fort und bauen Kooperationen mit der Stadtgesellschaft bei der Entwicklung neuer Standorte weiter aus. Der Runde Tisch Liegenschaftspolitik wird fortgesetzt. Wir prüfen die Einrichtung einer Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur zur Bewältigung von stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen und Konflikten. Wir wollen die Initiative „Urbane Praxis“ durch eine ressortübergreifende Kooperation stärken und entsprechende Förderinstrumente entwickeln.

Die Koalition wird die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und dafür sorgen, dass Beteiligungsbüros in allen Bezirken etabliert werden.

Schutz von Gewerbe:

Die Koalition wird sich für einen konsequenten Schutz von Gewerbemieter*innen und soziokulturellen Projekten einsetzen. Gewerbeflächenentwicklungskonzepte werden dezentral entwickelt und umgesetzt. Durch den Neubau von gemischt genutzten

Gewerbehöfen soll der Bestand vergrößert und durch zielgruppengerechte und bezahlbare Gewerbemieteinheiten weiter vergrößert werden. Die kostenfreien Beratungsangebote für Gewerbemieter*innen werden weitergeführt. Wir wirken bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und dem Berliner Großmarkt auf transparente Vermietungsregelungen, Bedarfsgerechtigkeit und soziale Staffelung hin. Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für eine Gewerbemietpreisbremse und einen
Gewerbemietspiegel, einen angemessenen Kündigungsschutz sowie die Prüfung der Ausdehnung des Milieuschutzes ein, um Gewerbetreibende, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen vor Verdrängung zu schützen. Wir prüfen die sinngemäße Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung auf das Gewerbe.

Umnutzung Shopping Malls und Hotels:

Wir werden auf der Grundlage bezirklicher Erfahrungen Pilotprojekte zur Umnutzung von Shopping Malls und Hotels mit wirtschaftlichen Problemen erarbeiten.

Prüfung Urbane Mitte:

Es wird geprüft, ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird.

Kulturräume:

Die Koalition wird Kulturräume sichern, zum Beispiel mit einem Atelier-Programm, das auch Atelierwohnungen integriert, und durch eine strategische Kooperation mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die finanziell abgesichert werden müssen, und der Anerkennung von Clubs als Kulturstätten. Die Koalition beabsichtigt planerische und finanzielle Möglichkeiten, wie zum Beispiel beim Lärmschutz für Clubs, weiterzuentwickeln.

Tempelhofer Feld und Gebäude:

Für die Zeit der Legislaturperiode wird keine Randbebauung des Tempelhofer Feldes geplant. Die Bestandsnutzungen am ehemaligen Flughafen Tempelhof werden sukzessive gesichert. Rechtlich zulässige Zwischennutzungen, die keine erheblichen Baumaßnahmen erfordern sowie anderweitig finanziert und verantwortet werden, können – ohne einer Zielstruktur vorzugreifen – zugelassen werden.

Liegenschaftspolitik und Kooperation mit Genossenschaften:

Die Koalition setzt den Weg fort, grundsätzlich keine landeseigenen Grundstücke zu
veräußern. Bei großen Projekten auf landeseigenen Grundstücken wollen wir an Genossenschaften mindestens 25 Prozent der Flächen im Wege des Erbbaurechts vergeben. Die Laufzeiten von Erbbaurechten werden wir auf 99 Jahre verlängern. Wir wollen Konzeptverfahren so weiterentwickeln, dass sie schneller und weniger aufwendig sind. Das schließt Direktvergaben nicht aus, über die das Parlament entscheidet. Flächen an Genossenschaften werden per Erbpacht zu grundbuchlich gesicherten Bedingungen vergeben, die sich am Ertrag ausrichten, der sich mit preisgebundenen Wohnungen erzielen lässt. Das Land bietet an, für jede genossenschaftliche Neubauwohnung auf eigenen Grundstücken landeseigene Baupotenziale in gleicher Größe zur Verfügung zu stellen. Ein*e Genossenschaftsbeauftragte*r wird erneut berufen. Für angekaufte gewerbliche Objekte, auch für Mischnutzungen beispielsweise mit Wohnen, wird eine Förderung für energetische und barrierefreie Modernisierung geprüft. Im Rahmen der Aufstockung der Genossenschaftsförderung wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für einkommensarme Haushalte erleichtert.

Die Koalition will auf un- oder untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe oder anderer öffentlicher Institutionen (beispielsweise BVG, Vivantes, Universitäten oder der Polizei) Wohnungsbau für Beschäftigte realisieren, um die Attraktivität von Jobs im öffentlichen Sektor nachhaltig zu erhöhen. Wir werden die Politik der Sicherung und Ausweitung des Bodens in öffentlicher Hand fortsetzen und die Berliner Ankaufsstrategie weiterentwickeln.

Landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) als Schlüssel für eine soziale Wohnraumversorgung und mietpreisdämpfende Wirkung für die Stadt:

Bei den Berliner Landeswohnungsunternehmen wird der bisherige Kurs für die soziale Wohnraumversorgung und einer sozialen Mietengestaltung fortgesetzt. Die Investitionsfähigkeit der LWU wird durch das Land Berlin gesichert. Angekaufte gebundene Wohnungen bleiben dauerhaft gebunden. Neben dem Neubau bleibt der zielgerichtete Ankauf von Wohnungsbeständen durch die LWU Teil der Bestandserweiterung. Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus und wollen das in der Berliner Verfassung verankern. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Versorgungsauftrag für Menschen, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Die Ergänzungsvereinbarung von 2021 wird beibehalten. Die soziale Härtefallklausel wird von Nettokalt auf Bruttokalt umgestellt. Die Regelungen des Mieterschutzes bei den LWU vom 01. Juni 2021 gelten bis Februar 2025 und werden zur Mitte der Legislatur mit Blick auf die mietpreisdämpfende Wirkung und die Wohnungsmarktlage evaluiert. Zur Konfliktregelung zwischen Mieter*innen und LWU wird eine unabhängige Ombudsstelle bei der WVB mit Auskunftsrecht eingerichtet.

Die Wohnungsbaugesellschaften sollen in den nächsten fünf Jahren 35.000 Wohnungen neu bauen. Dafür werden weiter unentgeltlich landeseigene Grundstücke übertragen, deren Wert sie als Mietsubvention einsetzen müssen. Mindestens 400.000 Wohnungen sollen durch Neubau und Ankauf im Jahr 2026 in öffentlicher Hand sein. Die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird fortgeschrieben. Für die Erfüllung der ehrgeizigen Neubauziele muss die Neubaufähigkeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verbessert werden. In Absprache mit den
Landeswohnungsunternehmen (LWU) wird geklärt, wie in einer gemeinsamen stärkeren
Planungs- und Neubaueinheit Synergieeffekte zum Beispiel aus Standardisierung gehoben und bessere Strategien zum Umgang mit knappen Baukapazitäten auf dem Markt umgesetzt werden können. Die LWU werden mehr Wohnungsneubau in serieller Bauweise erstellen und neue, gemeinschaftliche Wohnformen wie auch große Familien besonders berücksichtigen. Städtebauliche Qualität und lebenswerte Quartiersstrukturen werden dabei weiterhin gewahrt. Wohnungsangebote und Neubauten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für Studierende und Auszubildende sollen weiter ausgebaut werden.

Die Koalition prüft im ersten Halbjahr 2022, ob und wie durch eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) die Mieter*innenmitbestimmung und die sozialen Vermietungsregeln der LWU abgesichert und das Profil der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) AöR in ihren Aufgaben der Mieter*innenmitbestimmung, der Kontrolle, Evaluierung und Weiterentwicklung der LWU gestärkt werden können. Hierzu prüft die Koalition auch, inwieweit die gesetzliche Verankerung der Mieterbeiräte, ein Vorschlagsrecht für die Wahl der Mieterräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Erörterungsrechte der Mieterbeiräte einen Beitrag dazu leisten könnte.

Um die Akzeptanz für Nachverdichtungsvorhaben kommunaler Wohnungsbauunternehmen zu erhöhen, setzt sich die Koalition für transparente und ergebnisoffene Partizipationsverfahren zur Umsetzung ein. Einwände der Anwohner*innen und der Bürgerschaft sollen frühzeitig berücksichtigt werden, um Aspekte der

Lebensqualität, der Klimaverträglichkeit und der Infrastrukturen effektiv in die Planungsprozesse einfließen zu lassen.

Wohnen – Mieter*innenschutz:

Wir setzen uns angesichts des extrem angespannten Berliner Wohnungsmarkts weiter für einen konsequenten Schutz der Mieter*innen ein. Alle bestehenden Instrumente werden wir nutzen, schärfen und soweit nötig neue einführen.

Konkreter Maßnahmenkatalog:

1. Die Koalition wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und beide Gesetze möglichst in einem Wohnraumschutzgesetz vereinen. Die Bezirke erhalten zur Durchsetzung ausreichend Personal. Die Koalition wird das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung dahingehend ändern, dass die Zwangsmittel Ersatzvornahme und Zwangsgeld im Falle von vertretbaren Handlungen gleichermaßen angewandt werden können. Dazu gehört auch die konsequente Durchführung von Treuhänderlösungen sowie die Einrichtung eines Fonds für Ersatzvornahmen.

2. Die Koalition prüft binnen eines halben Jahres, wie ein Mietkataster für Wohnen und Gewerbe rechtssicher, effektiv und digital umgesetzt werden kann. Ziel ist die zügige Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuerhinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markttransparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Eigentümer*innen sollen verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über Status-Änderungen ihrer Wohnung zu informieren.

3. Die Koalition wird die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete mit einheitlichen Kriterien sowie erforderlichen Personal- und Finanzressourcen unterstützen, und falls nötig, neue Gebiete auch auf Landesebene festsetzen.

4. Der Wohnraumbedarfsbericht (erstmalig 2019 erschienen) wird fortgeschrieben.

5. Vor dem Hintergrund des BVerwG-Urteils zur Ausübung des Vorkaufsrechts fordert die Koalition den Bund auf, eine klarstellende, rechtssichere Regelung für das vom BVerwG eingegrenzte Vorkaufsrecht sehr schnell umzusetzen, damit Berlin seine Strategie des Ankaufs von Wohnraum durch Ausübung des Vorkaufsrechts (auch preislimitiert) in Sozialen Erhaltungsgebieten fortsetzen kann. Die Koalition unterstützt neben den LWU auch Genossenschaften beim Ankauf (Belegungsrechte) und als Begünstigte von Vorkaufsrechten. Vorkaufsrechtsausübungen können weiterhin bezuschusst werden.

6. Die Koalition unterstützt die gerade gegründete genossenschaftliche Ankaufsagentur.

7. Die Koalition verfolgt das Ziel, das Geschützte Marktsegment unter Beteiligung des
Wohnungsbündnisses gemeinsam mit LWUs und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen
auszuweiten.

8. Die Koalition weitet das Generalmietermodell für die sozialen Wohnhilfen aus. Über ein Landesprogramm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) werden gemeinnützigen Trägern ab 2024 Darlehen zur Verfügung gestellt, wenn diese Wohnungen bauen oder Unterkünfte in Wohnungen für Wohnungslose umbauen. Dazu werden auch weiter landeseigene Grundstücke in Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Die Koalition wird einen festen Korridor der landeseigenen Wohnungsunternehmen für Wohnungslose zur Verfügung stellen.

9. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für alle in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen ermöglicht, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus. In Unterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Frauenhäusern und Einrichtungen der Kältehilfe untergebrachte Menschen erhalten einen WBS mit höchster Dringlichkeitsstufe. Anspruchsvoraussetzungen, Dringlichkeitskriterien und Wohnungsvergabe werden in einem Landesgesetz geregelt.

10. Wir prüfen einen verbesserten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auf Landesebene. Die Koalition nutzt alle Möglichkeiten, um gegen Share Deals vorzugehen.

11. Wir als Koalition werden prüfen, wie möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit reguliert werden kann. Bei Kurzzeitvermietungen wollen wir die Vermietungsplattformen durch Vereinbarungen (Datenpakte) zur Löschung illegaler Angebote verpflichten.

12. Wir werden den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, organisierter Zivilgesellschaft und städtischen Bewegungen weiter verbessern. Hierzu gehört auch das Initiativenforum Stadtpolitik. Deshalb werden wir diese Form der Kooperation weiter unterstützen.

13. Das Modellprojekt Kottbusser Tor zur Mieter*innenaktivierung wird weitergeführt und seine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft.

14. Die kostenfreien bezirklichen Mieter*innenberatungen werden ausgebaut.

15. Wir unterstützen die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

16. Die Datenabfrage und -weitergabe an die Bezirke zu Wohnungskündigungen und Zwangsräumungen wollen wir verbessern.

17. Die Koalition sucht nach Lösungen, um für Menschen auf sogenannten Wagenplätzen Sicherheit für ihre Lebensform zu schaffen und prüft geeignete baurechtliche Maßnahmen für solche Nutzungen, die vertraglich legitimiert sind.

18. Berlin wird sich im Bund weiterhin für Mieterschutz und gegen Immobilienspekulation einsetzen und – wenn nötig – dafür geeignete Bundesratsinitiativen einbringen. Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit durch den Bund werden wir zügig umsetzen.

19. Um Missstände im bis 2003 geförderten sozialen Wohnungsbau zu beenden, wird die Koalition zügig rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie bewirkt werden kann, dass Vermieter entsprechender Wohnungen keine fiktiven Kosten auf die Miete umlegen können und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen.

20. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird für eine auskömmliche Finanzierung zur klimagerechten Errichtung geförderter Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen
weiterentwickelt. Die Möglichkeit dauerhafter Mietpreis- und Belegungsbindungen wird in Kombination mit der am sozialen Nutzen orientierten Vergabe von Erbbaurechten geschaffen.

Umsetzung Volksentscheid

Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des „Volksentscheides über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ und wird verantwortungsvoll damit umgehen. Sie setzt eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein.

Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft.

In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage. Dabei setzt die Koalition auf externe fachliche Expertise. In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden. In einem zweiten Schritt werden für diese Wege wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat erarbeitet. Der Senat wird die möglichen verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten.

Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor. Danach wird der Senat eine abschließende Entscheidung darüber treffen.

Es wird eine Geschäftsstelle für die Expertenkommission eingerichtet, die den Mitgliedern unterstützend zur Seite steht. Die Expertenkommission berichtet zu Zwischenständen.

Kooperative Baulandentwicklung

Das bewährte Kooperative Baulandmodell wird in Anlehnung an das Münchner Vorbild
weiterentwickelt, sodass sowohl im niedrigen als auch im mittleren Preissegment Wohnraum geschaffen wird. Die Koalition wird die bisherige Förderung im ersten Förderweg für das untere Preissegment bei 30 Prozent der Wohnfläche fortführen. Für das mittlere Preissegment streben wir im zweiten Förderweg zusätzlich einen deutlichen Anteil an geförderter Wohnfläche an. Wirtschaftlichkeit ist eine Grundannahme und Voraussetzung für jede Weiterentwicklung dieses Modells. Die konkrete Ausgestaltung wird im “Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ mit den Beteiligten abgestimmt.

Step Wohnen

Berlin hat einen akuten Wohnungsmangel, insbesondere im unteren und mittleren
Mietpreissegment. Der Berliner Wohnungsmarkt ist derzeit gekennzeichnet durch eine
geringe Leerstandsquote, daraus resultierende fehlende Umzugsmöglichkeiten,
Abwanderungen ins Umland sowie stark ansteigende Mieten und überhöhte Angebotsmieten, Immobilienspekulation und überhöhte Bodenpreise. Nur wenn wir ausreichend bezahlbare Wohnungen schaffen und gleichzeitig Mieter*innen schützen, werden wir den Wohnungsmarkt in Berlin nachhaltig entspannen.
Vor diesem Hintergrund hat die Koalition das erklärte Ziel, den Wohnungsneubau und die
dazugehörige Infrastruktur in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen, um der
Zielsetzung des Neubaus von 20.000 Wohnungen im Jahr zu entsprechen. Das Ziel dabei
ist, möglichst die Hälfte davon in dieser Legislatur im gemeinwohlorientierten und bezahlbaren Segment zu errichten.

Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ (StEP Wohnen) wird überarbeitet mit dem Ziel,
Möglichkeiten auszuloten, um zusätzliche Wohnungsbaupotenziale zu erschließen. Die
Zielzahl von 200.000 Wohnungen bis 2030 wird konkret mit Stadtquartieren und
Wohnbaupotenzialen untersetzt. Der Wohnungsbau wird insbesondere durch verträgliche
Nachverdichtung, Aufstockung, Transformation im bebauten Bereich wie zum Beispiel
Parkplätze, Nutzungsstapelung, graue Flächen und in neuen Stadtquartieren realisiert.

Im Zuge einer Fortschreibung des „StEP Wohnen“ bis 2023 wird aufgrund der künftigen
Bevölkerungsentwicklung der zusätzliche Wohnraumbedarf ermittelt.

Derzeit ergibt dies in der Summe ein Wohnungsbaupotenzial von 212.000 Wohnungen und weiterer Potenziale bei Überarbeitung des „StEP Wohnen“.

Ökologisches, schnelles und bezahlbares Bauen

Die Koalition wird einen deutlichen Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung legen und das Bauen in Berlin konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten. Damit wird Berlin Teil des „Green Deals“ der Europäischen Union.

Neue Gebäude (auch bei den landeseigenen Betrieben) sollenmöglichstaus nachwachsenden und kreislaufgerechten Baustoffen errichtet werden und damit CO2 einlagern.Schulgebäude und Wohnbauten der LWU sollen vermehrt aus Holz und klimagerechten Baustoffen gebaut werden. Lebenszykluskosten werden als Kriterium genutzt. Eine Berliner Holz-Bauhütte wird aufgebaut, und ein Holzbaucluster mit Brandenburg organisiert. Das Schumacher-Quartier wird dabei Pilotprojekt.

Zur Erreichung der CO2-Einsparungen im Gebäudebestand werden wir den bereits begonnenen Prozess der städtischen Wohnungsbaugesellschaften intensivieren, das Ziel der CO2-Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Für den privaten Wohnungsbestand wollen wir Förderprogramme weiterentwickeln, die mit dem Förderinstrumentarium des Bundes abgestimmt sind. Die Koalition wird die Schaffung und Verlängerung von Preis- und Belegungsbindungen im Zuge einer Novellierung der Wohnungsbauförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen ermöglichen.

In Zusammenarbeit mit der Bauwirtschaft soll das Recycling von Bauabfällen deutlich verstärkt und die Lagerung und Wiedernutzung von älteren Bau- und Ausbauteilen ermöglicht werden. Für Innovationen am Bau wird das Land Berlin mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bauwirtschaft in der Region kooperieren und ein Bauinnovationszentrum für Beratung und Schulung einrichten, das eng mit der Bundesstiftung Baukultur zusammenarbeiten wird.

Eine maßvolle und verträgliche weitere Verdichtung in bestehenden Stadtstrukturen ist ein
wichtiger Schlüssel für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Hierdurch kann eine Ausdehnung in der Metropolregion in die Fläche und zusätzlicher Autoverkehr vermieden werden. Deshalb bekennen wir uns zum „Urbanen Bauen“, das die Möglichkeiten der neuen Baunutzungsverordnung (BauNVO) nutzt, auch über die bisherigen Bau- bzw. Traufhöhen hinaus. Hierfür wird im Einzelfall entsprechendes Baurecht geschaffen.

Der wachsende Bedarf nach Flächen wird zukünftig vermehrt durch Neuordnung und
bestmögliche Nutzungsüberlagerung gedeckt. Die Koalition wird deshalb die bezirkliche Entwicklungsplanung systematisch um ein strategisches Flächenmanagement ergänzen, auch um ein aktives Zugehen auf Grundstückseigentümer*innen zu ermöglichen. Dafür sind die Wohnungspotenziale aus dem WoFis eine wichtige Grundlage.

Bauordnung

Die Koalition wird die Berliner Bauordnung zügig unter Einbeziehung der Bezirke
novellieren mit dem Ziel, eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren
zu ermöglichen. Die bereits vorgesehenen Änderungen für mehr Barrierefreiheit werden
mittelfristig umgesetzt. Ökologische Themen für mehr Nachhaltigkeit wie der qualifizierte
Freiflächenplan, die Dach- und Fassadenbegrünung, der Schutz erhaltenswerter
Bausubstanz, die Holzbauweise und die Typengenehmigungen finden Eingang. Es wird
geprüft, inwieweit der Biotopflächenfaktor hierbei Berücksichtigung finden kann. Zudem wird die Koalition Empfehlungen aus dem „StEP Klima“ berücksichtigen.

Wir wollen den Anteil an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Berlin im Neubau und im Bestand deutlich erhöhen. Eine Investitionsoffensive für barrierefreie und inklusive
Wohnangebote im Bestand wird geprüft.

Neubauförderung und Bündnis mit den Bezirken

Die Koalition wird die Wohnraumförderung ausbauen und die Förderhöhen sowie Förderzahlen erhöhen. Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus wird sich an einem Fördervolumen für 5.000 Wohneinheiten (WE) jährlich orientieren. Ziel der Koalition ist dabei, die Zahl von Sozialwohnungen in Berlin mindestens stabil zu halten. Die Koalition strebt die Verlängerung von Bindungszeiten für Miet- und Belegungsbindungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an. Es wird geprüft, inwieweit die Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen verlängert werden kann.
Die mit dem sogenannten Zweiten Förderweg geschaffene Möglichkeit der
Wohnungsneubauförderung für mittlere Einkommensgruppen (bis 180 Prozent
Bundeseinkommensgrenze) soll fortgeführt und weiterentwickelt werden, um den
Wohnungsneubau auch im mittleren Segment zu verstärken. Innerhalb des S-Bahn-Rings wird auf eine Obergrenze des gebundenen Wohnraums verzichtet.
Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken zur Schaffung bezahlbaren
Wohnungsneubaus werden auf Grundlage des Wohnflächeninformationssystems
fortgeschrieben und die Wohnungsbauprämie verstetigt.

Wohnungsbündnis

Es wird ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gegründet, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Vertretungen der Genossenschaften und der privaten Wohnungsunternehmen, die zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen und Mieterverbände einbezieht, um Mieterschutz und bezahlbaren Wohnungsneubau konsequent und koordiniert voranzutreiben. Ziel des Bündnisses ist es auch, für bezahlbare Mieten im Bestand zu sorgen, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten und Verdrängung entgegenzuwirken. Das Bündnis soll neben dem Wohnungsneubau auch die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz bei allen Neu- und Bestandsbauten und eine integrative Wohnungspolitik für den Erhalt sozial ausgewogener Nachbarschaften und die besondere Berücksichtigung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen zum Inhalt haben.

Ziel der Koalition ist es, innerhalb des ersten Halbjahrs 2022, eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, den Wohnungsunternehmen und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Berlins zu schließen, um den Wohnungsneubau im Sinne des weiterentwickelten Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung und unter Nutzung des durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten voranzubringen. Hierin sollen die Unterzeichner gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Schaffung qualitativ anspruchsvoller und bezahlbarer Quartiere und Gebäude übernehmen und sich gemeinsam auf konkrete

Schritte zur Erreichung des Wohnungsbauziels von 20.000 Wohnungen im Jahr verständigen.

Dabei sollen Vereinbarungen zu folgenden Punkten getroffen werden:

  • Maßnahmen für eine sozialverträgliche Mietengestaltung im Bestand und in Folge von Modernisierungen auch über die Einhaltung gesetzlicher Maßnahmen hinaus (z.B. durch ein freiwillig vereinbartes Mietenmoratorium)
  • Anzahl der Wohnungen im jeweiligen Jahr mit Baubeginn
  • Anteil der Neubauvolumina im geförderten Preissegment für untere und mittlere Einkommen und Anteil der Eigentumswohnungen zur Refinanzierung
  • Anteil des Wohnraumförderprogramms des Landes für den geförderten Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment
  • Anteil der Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für Wohnungslose und andere Wohnungsnotfälle
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungsverlust insbesondere von Familien mit Kindern
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Wohnungstausch
  • Ökologische Kompensation und soziale Verträglichkeit von Verdichtungsmaßnahmen möglichst im Quartier
  • Maßnahmen der Flächenbereitstellung für die Schaffung von langfristig bezahlbarem Wohnraum
  • Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung von Bauplanungs- und Genehmigungsprozessen
  • geeignete Maßnahmen der Effizienzsteigerung und des Einsatzes regenerativer Energien und Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche
  • Partizipationsverfahren und Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
  • Die Partner des Wohnungsbaubündnisses kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um sich über den Fortschritt der Umsetzung der Bündnisvereinbarungen auszutauschen, ein Monitoringverfahren zu etablieren und gegebenenfalls nachzusteuern, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

HIER GEHTS ZUM GESAMTEN KOALITIONSVERTRAG: https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/LV_Berlin_Dokumente/Wahl_2021/Koalitionsvertrag_2021.pdf