Mit unserem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.
Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Wenn Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen keine Wohnung mehr finden, Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Handwerker*innen aus der Stadt verdrängt werden und die Kaufkraft sinkt, steht nicht nur der soziale Zusammenhalt auf dem Spiel – sondern auch die Funktionsfähigkeit Berlins. Wer heute eine neue Wohnung sucht, zahlt im Schnitt fast doppelt so viel wie Bestandsmieter*innen. Gleichzeitig nimmt die Zahl bezahlbarer Mietangebote weiter ab. Eigenbedarfskündigungen, teure Zwischenvermietungen und Luxussanierungen sorgen zusätzlich für Verdrängung. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Ältere, Studierende oder Alleinerziehende. Laut Wohnraumbedarfsbericht 2025 finden Haushalte mit weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens bei Neuvermietungen nur in 5 % der Fälle eine leistbare Wohnung – bei vierköpfigen Familien liegt die Quote sogar bei nur 0,3 %. Gleichzeitig explodieren die staatlichen Ausgaben für Wohnkosten: Über 1,7 Milliarden Euro jährlich für Miete und Heizung von Transferleistungsbeziehenden, weitere 160 Millionen Euro für Wohngeld. Doch immer höhere Subventionen für überteuerte Mieten können nicht die Lösung sein. Wir brauchen stattdessen eine Neuausrichtung des Wohnungsmarkts – sozial, gemeinwohlorientiert und nachhaltig. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ab 3.000 Einheiten. Doch auch für Mieter*innen in kleineren Beständen braucht es Antworten. Wohnen muss wieder Teil öffentlicher Daseinsvorsorge werden. Dafür braucht Berlin verbindliche Regeln: Eigentum verpflichtet. Wer Wohnraum besitzt, trägt Verantwortung – für Instandhaltung, soziale Durchmischung und faire Mieten.
Verbindliche WBS-Quoten und Belegungsrechte
Darauf zielen die Eckpunkte eines „Bezahlbare-Mieten-Gesetzes“, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Ende Juni beschlossen wurden. Vermieter*innen mit 50 oder mehr Wohnungen sollen künftig verpflichtet werden, einen Teil ihrer Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten – und zwar zu einem Preis, der 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei 50 bis 99 Einheiten wären fünf Wohnungen betroffen, bei 100 und mehr 10 % des Bestandes, ab 1.000 Einheiten 25 %, ab 2.000 sollen es 30 % sein. Ein Teil dieses Kontingents soll besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Wohnungslosen, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung vorbehalten sein, für die die Bezirke ein Belegungsrecht erhalten. Außerdem sollen Vermieter*innen verpflichtet werden, Rücklagen für Instandhaltung und ökologische Sanierung zu bilden – und diese einzusetzen, ohne dies zur Begründung für Mieterhöhungen zu nutzen. Zur Umsetzung fordern wir ein personell ausreichend ausgestattetes Landesamt für Wohnungswesen. Dieses Amt soll ein zentrales Wohnungskataster führen, Eigentümerstrukturen offenlegen, Verstöße erfassen und die Bezirke bei der Durchsetzung von Mieterschutz unterstützen – unter anderem durch die Übernahme von Prozesskosten. So können Zweckentfremdung, Missbrauch und soziale Ausgrenzung besser verfolgt werden. In der Praxis wissen wir: Es gibt viele verantwortungsbewusste Eigentümer*innen – aber auch solche, die dauerhaft und systematisch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Das darf nicht folgenlos bleiben. Die zuständige Behörde soll in solchen Fällen die Vermietung untersagen können – und im Wiederholungsfall eine Veräußerung der betroffenen Immobilien an gemeinwohlorientierte Träger binnen zwei bis drei Jahren anordnen. Das Grundgesetz erlaubt jedenfalls derartige Eingriffe ins Mietrecht über eine umfassende öffentlich-rechtliche Regelung, wenn sie der sozialen Wohnraumbewirtschaftung dienen. Berlin hat die rechtlichen Möglichkeiten – Berlin muss sie endlich nutzen. Eigentum verpflichtet. Mit einem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.