Das Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU und SPD: Ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt.

Statt endlich zu handeln, präsentiert Schwarz-Rot nur vage Eckpunkte für ein Rahmengesetz, doch ein Rahmen allein nützt nichts, wenn der Inhalt fehlt. Dieses Gesetz bleibt ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt. Die Mieten steigen weiter, die Verdrängung geht ungebremst weiter, und der Senat streitet sich öffentlich über das Grundprinzip der Vergesellschaftung.

Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt verschlechtert sich dagegen täglich, mit weiter steigenden Mieten und zunehmender Verdrängung. Statt dringend notwendige Inhalte zu liefern, beschränken sich CDU und SPD auf interne Diskussionsprozesse um das „Ob“ einer Vergesellschaftung. Das Rahmengesetz soll die Bedingungen für eine Enteignung auch in Bezug auf Wasser stellen – dabei haben wir die Berliner Wasserbetriebe längst rekommunalisiert. Im RBB-Interview stellte CDU-Chef Dirk Stettner klar: „Wir wollen ja niemanden enteignen, und wir werden auch niemanden enteignen.“ SPD-Fraktionschef Raed Saleh betonte zwar, dass das Gesetz dem Land das Eingreifen ermöglichen könne, doch ob es auch wirklich umgesetzt werde, bleibt offen.

Das ist politische Taktiererei, mit Ansage. Das Ganze gerät zur Politshow, während buchstäblich jeden Tag Menschen ihre Wohnung verlieren. Die Koalition setzt mehr auf Verzögerung als auf ernsthafte Lösungen. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch “Deutsche Wohnen und Co enteignen” spricht von „Ablenkungsmanöver“ und „Placebo“.

Dabei ist das ursprüngliche Ziel klar: Bereits 2021 hatten 59,1 % der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Seither warten wir auf die Umsetzung. Um die Zweifel in der SPD aufzulösen, hatten wir unter Rot-Grün-Rot dem Kompromiss zugestimmt, eine Expert*innenkommission einzusetzen, die die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollte. Diese hat die Verfassungsmäßigkeit eindeutig bestätigt. Doch statt sich um die Umsetzung zu kümmern und die Finanzierung zu klären, ignoriert der Senat dieses Ergebnis, zivilgesellschaftliche Akteure sowie Expert*innen werden null einbezogen und das Thema wird seit Jahren auf die Bank geschoben.

Das ist politisches Versagen und zugleich ein Angriff auf die demokratische Kultur. Wenn selbst eine klare Mehrheitsentscheidung eines Volksentscheids folgenlos bleibt, bringt das den demokratischen Prozess in Verruf. Politikverdrossenheit ist so nicht nur nachvollziehbar, sie wird provoziert.

Statt Worte erwarten wir Taten. Kein Phrasengedöns, sondern konkrete Umsetzungspläne. Wir Grüne arbeiten eng mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zusammen und stehen voll hinter dem Volksentscheid. Wir stellen klare inhaltliche Forderungen, entwickeln Vorschläge zur rechtssicheren Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und treiben die Umsetzung voran, auch aus der Opposition heraus. Denn bezahlbares Wohnen darf kein Lippenbekenntnis bleiben, es muss ein gelebtes Grundrecht für alle sein.

Wer die Wohnungsfrage nicht jetzt politisch löst, wird dafür bei der nächsten Wahl die Quittung erhalten. Wir Grüne lassen uns nicht länger vertrösten. Berlin verdient echten Mieter*innenschutz!

Wohnen statt Rendite: Warum das Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten notwendig ist

Ein richtungsweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin‑Brandenburg (OVG) hatte letztes Jahr klargestellt: Auch Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als Ferienunterkünfte genutzt wurden, können rückwirkend illegal sein. Seitdem wurden rund 1.100 solcher Wohnungen identifiziert, von denen etwa 300 bereits wieder in den regulären Mietmarkt überführt wurden. Dies ist ein bedeutender Schritt, denn Wohnraum wird so nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft dem Markt zugeführt. Trotzdem liegt noch ein langer Weg vor uns.

In den Bezirken Mitte und Tempelhof‑Schöneberg wurden bereits hunderte Wohnungen zurückgeführt. Charlottenburg‑Wilmersdorf weist 236 betroffene Einheiten aus. Die Bezirke Neukölln sowie Friedrichshain‑Kreuzberg, welche besonders hart vom Ferienwohnungs-Boom betroffen sind, können keine verlässlichen Zahlen aufführen, was auf erhebliche Dunkelziffern hinweist. In Friedrichshain‑Kreuzberg wurden aber seit 2016 über 2000 ehemalige Ferienwohnungen zurückgeführt, ein großer Erfolg, der jedoch verdeutlicht, dass weiter viele Wohnungen unkontrolliert bleiben.

Der Landesrechnungshof kritisiert seit Langem: Die Bezirksämter würden ihre Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrnehmen. Besonders in innerstädtischen Bezirken klafft eine große Lücke zwischen rechtlicher Grundlage und tatsächlicher Umsetzung. Dies liegt aber vor allem daran, dass den Bezirken die finanziellen Mittel fehlen. Hier muss der Senat den Bezirken bei der Ausführung helfen und eine adäquate Anzahl an Stellen in den Bezirksämtern zur Kontrolle von illegalen Ferienwohnungen finanzieren. Zusätzlich hat der Senat versagt, die Bezirke mit den Möglichkeiten für das sogenannte Scraping auszustatten. Dies beschreibt die automatisierte Auswertung von Daten auf den einschlägigen Vermietungsportalen und würde die Arbeit der Bezirke deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten nicht nur sinnvoll, sondern dringend nötig. Mit dem OVG-Urteil wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, allen Eigentümer*innen klarzumachen: Wohnräume sind zum Leben da, nicht für dauerhafte Kurzzeitvermietung. In Bezirken wie Neukölln, Charlottenburg‑Wilmersdorf und Friedrichshain‑Kreuzberg, wo Wohnraum besonders knapp ist, müssen nun konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit klaren Regelungen, personeller Verstärkung der Ämter und digitaler Kontrolle. Niemand weiß, wie viele Ferienwohnungen es in Berlin wirklich gibt. Der Senat will es auch gar nicht wissen und weigert sich, die Bezirke hier ausreichend mit einem technischen Tool zu unterstützen.

Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass dieses Urteil konsequent umgesetzt und durch ein bundesweites beziehungsweise landesweites Verbot untermauert wird. Mit einem solchen Verbot in allgemeinen Wohngebieten würden wir Wohnraum schützen, Mietenstabilität fördern und den sozialen Zusammenhalt der Kieze stärken. Denn nur so können wir sicherstellen: Berlin bleibt eine Stadt zum Leben, nicht zum Profitmachen.

Marktversagen auch beim Gewerbe

Es braucht Mietenregulierung und eine andere Liegenschaftspolitik

Wie beim Wohnen wird auch beim Gewerbe am Bedarf vorbei gebaut oder überteuert vermietet. Gewachsene Kiezstrukturen wurden verdrängt oder drohen bald verloren zu gehen. Eine landesweite Gewerbe-Strategie und ein soziales Gewerbemietrecht sind längst überfällig.   

Schon seit 10 Jahren ist in vielen Kiezen zu beobachten, wie immer mehr kleine Ladenstrukturen verloren gehen, soziale Infrastruktur verdrängt wird und Monostrukturen entstehen. Gewerbemieter/innen leiden unter dem fehlenden Kündigungsschutz. Viele bangen jedes Jahr neu, wenn der Mietvertrag ausläuft. Zudem gibt es keinerlei Regulierung der Mieten. Diese Mietpreisspirale zwingt immer mehr Gewerbetreibende – ob im Handwerk, für soziale Einrichtungen oder im Einzelhandel – zur Aufgabe. Das Gewerbemietrecht, das auf der Bundesebene liegt, muss daher dringend geändert werden.

Der rot-grün-rote Senat hatte 2019 versucht, über eine Bundesratsinitiative Verbesserungen zu erreichen. Orientiert auch am Beispiel Frankreich. Dort dürfen Vermieter den Mieter/innen nicht aus wirtschaftlichen Gründen kündigen oder müssen entsprechend entschädigen, was in der Praxis einen guten Schutz bedeutet. Damals hatte zwar eine Mehrheit der Bundesländer unserem Vorschlag zugestimmt, ist aber an der Bundesregierung gescheitert. In Absprache mit anderen Städten muss jetzt trotzdem ein neuer Versuch gestartet werden, um Gewerbemieten in angespannten Lagen durch die Länder/Kommunen selbst deckeln zu können. 

Die Leerstandsquote für Büroflächen liegt in Berlin aktuell bei 7,6%. Von diesen knapp 1,7 Millionen qm konzentriert sich der Großteil auf die Innenstadt. Aber trotz des steigenden Leerstands werden in Berlin kaum Büros in Wohnungen umgewandelt, geschweige denn Planungen für weitere Bürobauten gestoppt. Ob die „Urbane Mitte“ oder der „Amazon Tower“: hier entstehen völlig überteuerte Büroflächen, die keiner braucht. Kitas, Jugendeinrichtungen, ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen dagegen schon.

Sicherung sozialer Standorte

Landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) müssen ihrem sozialen Versorgungsauftrag auch beim Gewerbe gerecht werden und sollten aufgrund der akuten Notlage ihre Gewerberäume prioritär an von Verdrängung bedrohte soziale Nutzungen vergeben. Dies könnte sowohl in der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU als auch im Wohnraumversorgungsgesetz geregelt werden. Möglich wäre auch eine finanzielle Kompensation für die LWU und die Berliner Immobilienmanagement GmbH wenn sie für gemeinwohlorientierte Bedarfe Räume anbieten. Zusätzlich bedarf es eines Konzeptes für Zwischennutzung und Mehrfachnutzung, um Leerstand bei den LWU zu vermeiden.

Nicht nur in der Vermietung, auch in der Akquise und Bewirtschaftung neuer Grundstücke sind gemeinwohlorientierte Akteure vor immense Herausforderungen gestellt. Aktuell verhindern die liegenschaftspolitischen Vorgaben des Senats, dass soziale Träger Standorte langfristig sichern können. Die Herabsetzung der Erbbaurechtslaufzeiten von 99 auf 40 Jahre für gewerbliche,  soziale, kulturelle und sportliche Nutzung ist eine kaum zu bewältigende Hürde. 

Statt Signa, Vonovia und Co. zu hofieren, sollten die gemeinwohlorientierten Akteure endlich als Verbündete des Landes behandelt werden. Auch beim Ankauf von Wohnhäusern mit Gewerbeanteil muss die Förderung so ausgestaltet werden, dass bezahlbare Gewerberäume erhalten bleiben. Ein weiterer Ansatz auf privaten Grundstücken wäre, das kooperative Baulandmodell bei größeren Neubauvorhaben – Bauträger werden verpflichtet, auf 30% der Fläche Sozialwohnungen zu errichten – auf bezahlbare Gewerbeflächen zu erweitern. Auch das Potential kommunaler Gewerbehöfe sollte, wie in München, endlich gehoben werden. Wer die viel beschworene „Berliner Mischung“ erhalten will, muss dem Marktversagen beim Gewerbe endlich etwas entgegensetzen. Im Einzelfall haben wir es schon öfter geschafft, kleines Gewerbe zu erhalten. Es braucht aber politische Lösungen, die langfristig wirken können.

Wohnraumbedarfsbericht 2025 – Ein Weckruf für eine sozial-ökologische Wohnpolitik in Berlin

Der aktuelle Wohnraumbedarfsbericht 2025 bestätigt erneut, was wir seit Jahren anmahnen: Berlin fehlen bezahlbare Wohnungen – besonders für Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Rentner*innen oder Menschen mit Behinderung.

Die steigenden Mieten in Berlin sind alarmierend. Im Jahr 2024 stieg die mittlere Angebotsmiete um 12,5 Prozent auf 15,74 Euro pro Quadratmeter nettokalt. In Innenstadtlagen werden sogar Mieten von über 20 Euro pro Quadratmeter verlangt. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus der Innenstadt und heizt auch die soziale Spaltung zwischen den Bezirken weiter an.

Bezahlbar und bedarfsgerecht statt profitgetrieben

Und trotzdem wird vielerorts an den Bedürfnissen vorbei gebaut – groß, teuer und oft als Eigentum. Dabei fehlt es genau am Gegenteil: Wohnungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sowie kleine Wohnungen. Einpersonenhaushalte machen mittlerweile fast 55 % aller Haushalte aus – aber auch viele große Familien müssen oft zusammen in zu kleinen Wohnungen leben.

Das Problem ist klar: Private Investoren bauen nur, wenn es sich lohnt – und das bedeutet eben oft groß, teuer und als Eigentum. Deshalb müssen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften viel stärker unterstützt werden. Der Bericht zeigt deutlich: Ohne gemeinwohlorientierte Akteure lässt sich die Wohnungsfrage in Berlin nicht lösen. Ohne sie lassen sich die Bedarfe aus dem Bericht nicht decken. Wir brauchen Mut zur Regulierung – und die klare Absage an den Mythos vom „Markt, der es schon richten wird“. Diese werden wir in unserem Wohnungswirtschaftsgesetz formulieren, welches endlich verbindliche Ansprüche an die großen privaten Vermieter und Wohnungsunternehmen stellen wird.

Vonovia und die unendliche Geschichte des Wohnungsbündnisses

Der aktuellste Skandal von Vonovia, das Unternehmen produziert fast mehr Skandal als neue Wohnungen, zeigt, wie wenig Verlass auf große Wohnungskonzerne wie Vonovia ist. Das Unternehmen versucht mit erfundenen und quasi rechtswidrigen „wohnwerterhöhenden Merkmalen“, den Mietspiegel zu umgehen. Dafür hat das Unternehmen das Merkmal „Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung“ erfunden. Dass viele Gerichtsurteile dieses Vorgehen als unzulässig eingestuft haben, hindert das Unternehmen nicht daran, weiter Mieterhöhungen basierend auf dieser Begründung auszusprechen. Wahrscheinlich mit dem Kalkül verbunden, dass genug Mieter*innen ihre Rechte nicht kennen, sich die Kosten und den Aufwand für eine Rechtsberatung nicht leisten können oder schlicht Angst haben, gegen dieses illegale Handeln vorzugehen. Wenn nur ein Teil der Mieterschaft zustimmt, ist das schon lukrativ für das Unternehmen.

Dies hat negative Auswirkungen für alle Berliner Mieter*innen, denn auch Mieten, die unerlaubt hoch sind, gehen ungefiltert in den Berliner Mietspiegel ein und werden damit in Zukunft das rechtlich erlaubte Potential von Mieterhöhungen für alle Berliner*innen steigern.

Der Senat ist, zumindest im kleinen Rahmen, aufgewacht und hat das Unternehmen deshalb aus dem Berliner Wohnungsbündnis ausgeschlossen. Damit hat das von dem Senat immer wieder verteidigte Wohnungsbündnis, welches Mieter*innen basierend auf freiwilliger Verpflichtung privater Unternehmen schützen sollte, nun auch sein letztes privates Wohnungsunternehmen verloren. Dass es überhaupt so lange gebraucht hat, ist schon eine politische Bankrotterklärung von Schwarz-Rot. Zur Erinnerung: Bereits im letzten Sommer hatte Vonovia gegen die freiwilligen Auflagen, welche Mieterhöhungen von mehr als 11 % in drei Jahren ausschließen sollten, verstoßen.

Statt selbst tätig zu werden und endlich proaktiv gegen überhöhte Mietsteigerungen vorzugehen, wie es in Städten wie Frankfurt bereits erfolgreiche Praxis ist, lässt der Senat die Mieter*innen bei diesem stadtweiten Rechtsbruch alleine. Er schiebt die Verantwortung, wie immer, auf die Mieter*innen ab. Diese sollen die von Rot-Grün-Rot eingeführte kostenlose bezirkliche Mieter*innenberatung nutzen. Ohne Frage: Mieter*innen sollten dies unbedingt tun, wenn sie eine Mieterhöhung von Vonovia bekommen. Diese erreicht aber längst nicht alle Betroffenen. Es wäre sehr wichtig, alle Mieterhaushalte hier zu unterstützen durch Informationspost, Beratung oder sogar einen Klagefonds für die Betroffenen.

Außerdem habe ich für die Grüne Fraktion auch einen Antrag dazu eingebracht, den wir derzeit im Parlament diskutieren. Am 12.Mai wird der Antrag auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen diskutiert – wozu es einen Livestream auf Youtube gibt. Hier gehts zum Antrag: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/StadtWohn/vorgang/sw19-0330-v.pdf

Für mich ist klar: Wer so agiert, kann kein Partner für eine soziale Mietenpolitik sein. Bündnisse ersetzen keine Gesetze und starken Behörden. Die langfristige Konsequenz kann daher nur eins sein: Der demokratisch angenommene Volksentscheid von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ muss endlich umgesetzt werden. Genau solche Unternehmen und solches Handeln wollten die Berliner*innen mit diesem Volksentscheid aus unserer Stadt verbannen. Der Versuch an die Freiwilligkeit und Gutmündigkeit von privaten Wohnungsunternehmen zu appellieren sollte mit diesem Vorgehen von Vonovia endlich beerdigt werden.

Ökologischer Bau und Nachverdichtung

Neben der Quantität des Wohnraums ist auch dessen Qualität entscheidend. Der Neubau muss ökologischen Standards entsprechen, um den Klimazielen Berlins gerecht zu werden. Dies beinhaltet energieeffizientes Bauen, die Nutzung nachhaltiger Materialien und die Integration von Grünflächen und Photovoltaikanlagen.

Zudem bietet die Nachverdichtung bestehender Wohngebiete ein großes Potenzial. Durch die Aufstockung von Gebäuden und die Nutzung ungenutzter Flächen kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne neue Flächen und Parks zu versiegeln.

Fazit

Der Wohnraumbedarfsbericht 2025 ist ein klarer Appell an die Politik, entschlossen zu handeln. Berlin braucht eine Wohnungspolitik, die gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum erhält und neuen schafft, ökologische Standards einhält und die soziale Mischung in den Kiezen sichert. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Berlin wieder ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause für alle wird.