Acht Fragen, keine Antwort: Wie der Senat den Volksentscheid über den Bund stoppen will

Fast 60 Prozent der Berliner*innen haben 2021 für die Vergesellschaftung der großen Wohnungskonzerne gestimmt, über eine Million Menschen. Statt dieses Ergebnis umzusetzen, arbeitet dieser Senat daran, es unmöglich zu machen. Und zwar nicht offen im Parlament, sondern über den Bund.

Der Vorgang

Ende Juni fährt Finanzsenator Stefan Evers zur Finanzministerkonferenz. Im Gepäck ein Papier, verfasst gemeinsam mit dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Inhalt: Eckpunkte für ein Bundesgesetz, das eine Vergesellschaftung praktisch unmöglich machen würde. Entschädigung zum vollen Marktwert, sofort auszuzahlen. Damit wäre jede Vergesellschaftung von vornherein unbezahlbar, und genau das ist der Zweck.

Beschlossen wurde auf der Konferenz nichts. Stattdessen ging ein Brief mit diesen Eckpunkten an Bundesfinanzminister Klingbeil. Kurz darauf kündigte die Bundesregierung ein solches Gesetz an.

Die Nicht-Antwort

Gemeinsam mit meinem Kollegen André Schulze habe ich beim Senat nachgefragt. Wer hat das Papier geschrieben? Welche Senatsverwaltungen waren beteiligt und wann? Wurde das im Senat besprochen? Wie verträgt sich das mit dem Koalitionsvertrag und mit dem eigenen Berliner Rahmengesetz zur Vergesellschaftung?

Der Senat hat alle acht Fragen zu einer einzigen Antwort zusammengefasst und die Auskunft verweigert, unter Verweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Übersetzt: Das Parlament hat sich rauszuhalten. Nicht einmal organisatorische Fragen werden beantwortet. Wer wann in welchem Verteiler stand, ist kein Staatsgeheimnis, sondern eine schlichte Auskunft, auf die das Parlament ein Recht hat.

Der eigentliche Skandal

Interessant wird es beim Vergleich. Zu den Fakten schweigt der Senat. Zur Rechtslage schreibt er plötzlich ausführlich: warum der Bund zuständig sei, warum eine Vergesellschaftung in Berlin auch andere Länder beträfe. Wer zum Verfahren nichts sagt, aber die juristische Begründung für den Eingriff gleich mitliefert, betreibt keine Zurückhaltung, sondern Rückendeckung.

Dass das dem eigenen Berliner Rahmengesetz widerspricht, stört offenbar niemanden. Und während die SPD öffentlich erklärt, sie lasse sich vom Bund nicht reinreden, trägt sie im Senat die Verbotslinie mit.

Zum Vergleich noch eine Beobachtung: Eine Anfrage der AfD zu angeblichen Finanzmarktrisiken der Vergesellschaftung hat der Senat ausführlich beantwortet, inklusive Verweis auf ein von vier Kreditinstituten beauftragtes Gutachten. Dabei musste er einräumen, dass es weder eine Herabstufung noch Stresstests gab. Für die Sorgen der Banken ist also Zeit, für die Fragen des Parlaments zum eigenen Handeln nicht.

Wie es weitergeht

André Schulze und ich haben Akteneinsicht beantragt. Das parlamentarische Fragerecht endet nicht dort, wo der Senat es unbequem findet. Wer ein Volksentscheid-Ergebnis über die Bundesebene aushebeln will, muss das wenigstens im Parlament erklären, statt es in Hinterzimmern zu organisieren.

Die Vergesellschaftung ist entschieden. Sie ist keine Idee, über die noch verhandelt wird, sondern ein demokratisches Votum, das umgesetzt gehört. Ein Bundesgesetz, das nur dazu dient, dieses eine Ergebnis zu kassieren, ist ein Angriff auf die direkte Demokratie.

Wir bleiben an der Seite der Mieter*innen. Für bezahlbare Mieten, ohne weitere Milliarden in die Immobilienlobby zu pumpen. Damit sich daran etwas ändert, braucht es am 20. September eine andere Mehrheit.

Hitzeschutz in der Wohnung ist eine soziale Frage

Wer in einer gut gedämmten Altbauwohnung mit dicken Wänden und Außenjalousien wohnt, kommt durch den Sommer. Wer unterm Dach lebt, in einer schlecht belüfteten Wohnung mit großen Fensterflächen nach Süden, ist der Hitze schutzlos ausgeliefert. Und meistens sind es nicht die teuren Wohnungen, in denen es nachts nicht mehr unter 30 Grad geht. Deshalb ist Hitzeschutz für mich eines meiner Schwerpunktthemen: nicht als Umweltthema neben dem Wohnen, sondern als Teil davon.

Ich höre manchmal, Klima und Verkehrswende seien keine Themen mehr, mit denen man Wahlen gewinnt. Das sehe ich anders. Die Probleme sind so drängend, dass man sie nicht dauerhaft ignorieren kann, so wie es die CDU und in Teilen auch die SPD gerade tun. Berlin wird bis 2050 klimatisch etwa dort landen, wo heute Canberra in Australien liegt. Die Zahl der Tage über 30 Grad und der Nächte, in denen es nicht unter 20 Grad abkühlt, steigt deutlich. Das trifft ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und Familien mit kleinen Kindern am härtesten.

Was der Senat und die landeseigenen Unternehmen wirklich tun

Im Juni habe ich per Schriftlicher Anfrage abgefragt, was seit 2025 tatsächlich umgesetzt wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Nur eines der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen hat überhaupt eine Klimarisikoanalyse für seinen Bestand gemacht. Thermisch-dynamische Simulationen, mit denen sich die Überhitzung von Wohnungen berechnen ließe, hat außer der WBM niemand durchgeführt. Wie viele Wohnungen hitzebelastet sind, weiß deshalb kaum jemand. Die degewo hat rund 5.700 Wohnungen als potenziell belastet eingestuft, ermittelt allein über einen Kartenabgleich mit dem Umweltatlas, also nach Lage, nicht nach dem, was in der Wohnung tatsächlich passiert.

Beschwerden über Hitze werden bei keinem einzigen Unternehmen systematisch erfasst. Deshalb kann auch niemand sagen, wie viele Mieter*innen betroffen sind, wie oft die Miete gemindert wurde oder wie oft nachgerüstet wurde. In einem einzigen dokumentierten Fall wurde einer Mieterin oder einem Mieter ein Klimagerät gestellt. Fördermittel für Hitzeschutz hat praktisch keines der Unternehmen abgerufen. Die HOWOGE erklärt ausdrücklich, eine Nachrüstung mit Außenjalousien, Rollos oder Lüftung nicht zu verfolgen.

Der Senat verweist auf den Hitzeaktionsplan und darauf, dass man geeignete Maßnahmen „prüfe“. Und der Standard, an dem sich der sommerliche Wärmeschutz im Neubau bemisst, die DIN 4108-2, beruht auf Wetterdaten von 1988 bis 2007. Der Senat hält ihn für ausreichend, räumt aber ein, eine Überprüfung könne sinnvoll sein. Das ist Klimapolitik mit dem Rückspiegel.

Was ich fordere

Erstens: endlich wissen, wo das Problem liegt. Ein Sensor-Pilotprojekt und thermische Simulationen im Landesbestand, statt weiter zu raten. Zweitens: ein verbindliches Hitzeschutzprogramm für alle landeseigenen Wohnungen mit Priorisierung der am stärksten belasteten Bestände und mit eigenem Budget. Drittens: ein Stufenmodell mit Temperaturobergrenzen, angelehnt an die Arbeitsstättenverordnung. Für Arbeitsplätze gibt es Grenzwerte, ab denen gehandelt werden muss. In der eigenen Wohnung gibt es nichts. Viertens: Hitzeschutz muss gefördert und darf nicht über die Modernisierungsumlage bei den Mieter*innen abgeladen werden. Sonst zahlen die Betroffenen für den Schutz vor einer Belastung, die sie nicht verursacht haben.

Hitzeschutz und bezahlbare Miete sind kein Widerspruch. Beides zusammenzudenken ist die Aufgabe.

Öffentliches Geld gegen den Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co. Enteignen 

Drei Antworten habe ich vom Senat bekommen, als ich wissen wollte, wie viel Geld aus landeseigenen Wohnungsunternehmen in einen Verband fließt, der gegen die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co. Enteignen arbeitet: Geschäftsgeheimnis. Datenschutz. Kein Anlass.

Worum es geht

Bis zur Wahl läuft eine Kampagne von Wirtschafts- und Vermieterverbänden gegen die Umsetzung des Volksentscheids. Plakate, Anzeigen, Social Media. Beteiligt ist der BBU, der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen.

Und im BBU sind alle sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Mitglied. Also Unternehmen, die dem Land Berlin gehören, deren Aufsichtsräte das Land besetzt und deren Einnahmen aus den Mieten der Berliner*innen stammen.

Die Nicht-Antworten

Ich wollte wissen, wie hoch die Mitgliedsbeiträge der landeseigenen Unternehmen an den BBU sind. Antwort: Geschäftsgeheimnis. Ich wollte wissen, wer bei der Informationsveranstaltung des Verbands zur Kampagne im Juni dabei war. Antwort: aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Ich wollte wissen, ob der Senat die Kampagne bewertet oder die Mitgliedschaft überprüft. Antwort: kein Anlass.

Ein Geschäftsgeheimnis gegenüber dem eigenen Eigentümer, dem Land Berlin. Und gegenüber dem Parlament, das diese Unternehmen kontrollieren soll. Das ist absurd. Die Unternehmen selbst bestreiten, sich finanziell an der Kampagne zu beteiligen oder Material erhalten zu haben. Überprüfbar ist das für uns nicht, solange nicht einmal die Beitragshöhe genannt wird.

Warum das ein Problem ist

Wer Mitglied in einem Verband ist, finanziert diesen Verband mit. Damit fließt zumindest indirekt öffentliches Geld in das Umfeld einer Kampagne, die sich mitten im Wahlkampf gegen ein demokratisch beschlossenes Volksentscheid-Ergebnis richtet. Fast 60 Prozent der Wähler*innen haben dafür gestimmt.

Landeseigene Unternehmen sind kein Teil der Vermieterlobby. Sie haben einen sozialen Auftrag und sie gehören der Stadt. Wenn sie in Strukturen mitwirken, die politisch gegen die Interessen ihrer eigenen Mieter*innen arbeiten, ist das mindestens erklärungsbedürftig. Dass der Senat daran nichts zu prüfen findet, ist keine Neutralität, sondern eine politische Entscheidung.

Wie es weitergeht

Ich habe eine Akteneinsicht beantragt. Wenn öffentliche Unternehmen im Umfeld einer politischen Kampagne auftauchen, ist Transparenz keine Höflichkeit, sondern Pflicht. Mieten zahlen Beiträge, Beiträge zahlen Verbandsarbeit. Die Mieter*innen dieser Stadt haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert.

Wohnungskataster: Wer besitzt unsere Kieze – und zu welchem Preis?

Berlins Wohnungsmarkt ist intransparent. Briefkastenfirmen, Fonds und Konzerne besitzen ganze Kieze, doch niemand weiß genau, wer dahintersteckt, was sie verlangen und wo Wohnungen leer stehen. Das muss sich endlich ändern. Dafür brauchen wir ein Berliner Wohnungs- und Mietenkataster.

Die Idee dahinter ist so einfach wie wirkungsvoll: Alle Berliner Wohnungen werden in einem zentralen, digitalen Register erfasst, mit Mietpreis, Ausstattung, Eigentümerstruktur, Leerstand und energetischem Zustand. In der Schweiz, in Dänemark und in Schweden gibt es solche Instrumente längst. Es wird Zeit, dass Berlin nachzieht.

Was fehlt: verlässliche Daten als Grundlage für gute Politik

Wir kritisieren seit Jahren, dass dem Senat eine belastbare und umfassende Datengrundlage zu Wohn- und Gewerbeflächen fehlt. Ohne verlässliche Zahlen ist wohnungspolitisches Handeln im Blindflug. Ein Miet- und Wohnungskataster schafft genau das: Transparenz über Eigentümerstrukturen, Mietentwicklungen und Leerstand und damit die Grundlage für effektiven Mieterschutz und eine gezielte Bekämpfung von Spekulation.

Mit einem solchen Kataster wird endlich sichtbar, wer in welchen Stadtteilen welche Immobilien besitzt und welche Briefkastenfirmen, Fonds und Konzerne dort Probleme verursachen. Leerstand, umgewandelte Eigentumswohnungen, bei denen Eigenbedarfskündigungen drohen, und auslaufende Mietpreisbindungen bei Sozialwohnungen müssen endlich adressscharf erfasst werden. Spekulativer Leerstand lässt sich so systematisch erfassen und sanktionieren. Und die Steuervermeidung großer Konzerne wird deutlich schwerer.

Der Senat hat Zeit verschwendet, wir nicht

Jahrelang versteckte sich der schwarz-rote Senat hinter der Ausrede, erst ein Bundeskataster abwarten zu wollen. Das war ein Fehler. Juristische Gutachten, die die Machbarkeit bestätigen, lagen dem Senat schon vor Jahren vor. Und jetzt, wo klar ist, dass die aktuelle Bundesregierung keinerlei Pläne verfolgt, ein solches Kataster einzurichten? Liegt der Ball wieder bei Berlin und wir sind bereit.

Spätestens seit 2018 hätten wir ein Wohnungskataster umsetzen können und müssen. Es ist leider immer an Rot und Rot gescheitert. Durch dieses Zögern sind wertvolle Jahre verloren gegangen.

Dass der Senat nun endlich unsere langjährige Forderung aufgreift und ein Wohnungskataster ankündigt, nehmen wir zur Kenntnis. Doch vom Bremser zum Vorkämpfer? Glaubwürdig geht anders. Jetzt als SPD ein Wohnungskataster anzukündigen, nachdem man das jahrelang selbst verschleppt hat, ist purer Opportunismus – zumal die SPD selbst weiß, dass es vom Beschluss bis zur tatsächlichen Umsetzung erheblicher Zeit bedarf. Das ist kein Projekt, das man kurz vor knapp angeht. Zumindest für die Behörden brauchen wir das Instrument endlich, um Mieter:innen besser schützen zu können.

Was unser Gesetzentwurf vorsieht

Wir Grüne meinen es ernst und bringen unseren Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein. Das darin vorgesehene Landesamt für Wohnungswesen führt das Kataster, legt Eigentümerstrukturen offen und koordiniert die Durchsetzung von Mieter*innenrechten in ganz Berlin. Jede Berliner Wohnung bekommt eine eindeutige Ordnungsnummer. Das klingt technisch, ist aber der Schlüssel zu echter Markttransparenz.

Wohnungsunternehmen ab 50 Wohnungen werden zur Auskunft verpflichtet: zu Miethöhen, zur Vermietung als möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert, zum Anteil der Sozialbestandswohnungen einschließlich Miethöhe, zu Leerstand, Eigenbedarfskündigungen und den wirtschaftlich Berechtigten dahinter. Wer Wohnungen besitzt, muss das sagen, vollständig und nachprüfbar.

Was wir damit erreichen wollen

  • Transparenz über Eigentümerstrukturen, inklusive der wirtschaftlich Berechtigten hinter Fonds und Briefkastenfirmen
  • Systematische Erfassung und Sanktionierung von spekulativem Leerstand und Zweckentfremdung
  • Erschwerung von Steuervermeidung großer Konzerne durch Transparenz
  • Gezielte Begrenzung von Mieterhöhungen als Grundlage für einen Mietendeckel 2.0

Ein Wohnungskataster ist kein bürokratischer Selbstzweck. Es ist ein zentrales Instrument gegen Immobilienspekulation und längst überfällig. Der Senat hat mit seiner Tatenlosigkeit dazu beigetragen, dass Missstände auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiterhin im Dunkeln bleiben. Das ändert sich jetzt – mit uns.