5 Jahre Einführung des Berliner Mietendeckels

In den letzten Jahren sind die Mieten in Deutschland förmlich explodiert. Laut aktuellen Zahlen sind die Mietpreise bei Neuvermietungen zwischen 2010 und 2022 im Durchschnitt um rund 55 % gestiegen. Dabei ist es vor allem in Berlin zu einem rasanten Anstieg der Angebotsmieten und zu einer drastischen Entkopplung der Einkommensentwicklung gekommen. Menschen müssen teilweise über 40% ihres Einkommens für die Miete ausgeben – viel zum Leben bleibt da nicht.

Parallel zu dieser besorgniserregenden Entwicklung verschwindet das Angebot regulärer und bezahlbarer Wohnungen. Die Zahl geförderter Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen sinkt deutschlandweit rapide und es werden immer weitere Schlupflöcher gefunden, um bestehende Gesetze zu umgehen. Im Jahr 2023 wurden in den größten deutschen Städten über 30% der Mietwohnungen als möbliert angeboten – mit Preisen von mehr als 30 Euro pro Quadratmeter. 

Das ist möglich, obwohl die sogenannte Mietpreisbremse seit 2015 gilt, die eine Obergrenze für Mietsteigerungen setzen sollte. Aber sie weist erhebliche Lücken auf: Sie greift nicht bei Modernisierungen, wenn Vormieter*innen bereits zu hohe Mieten gezahlt haben, und auch nicht bei möblierten Wohnungen, Indexmieten oder befristeten Mietverträgen. Und selbst wenn sie greift, erlaubt die Mietpreisbremse Mietsteigerungen von bis zu 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Schwächen führen dazu, dass die Mietpreise trotz des Gesetzes immer weiter steigen – insbesondere in den Großstädten. 

Der “Berliner Mietendeckel” 

Um diesen Entwicklungen, die sich damals schon angebahnt hatten, etwas entgegenzusetzen, haben wir im Februar 2020 in Berlin unter der rot-rot-grünen Regierung das “Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin” aka der “Berliner Mietendeckel” eingeführt. Durch dieses Gesetz wurden die Mieten im Grundsatz eingefroren und konnten dann an die Nettokaltmiete, die am 18. Juni 2019 wirksam vereinbart war, angepasst werden. Dieser Stichtag, an dem der Berliner Senat einen Eckpunktebeschluss zum Mietendeckel fasste, wurde gewählt, um mit der Ankündigung des kommenden Gesetzes die zu erwartende Mieterhöhungswelle einzufangen. Im April 2021 wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil Berlin laut Urteil nicht über die entsprechende Kompetenz verfügt hätte, ein solches Gesetz zu erlassen. 

Dennoch war der Berliner Mietendeckel – trotz Umgehungsmöglichkeiten wie “Schattenmieten” – ein wirksames Schutzinstrument, das bis zu 1,5 Millionen Berliner Haushalte entlastet hat. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte mit der Einführung mit diesem Gesetz juristisches Neuland betreten, um die Menschen in unserer Stadt so gut wie möglich vor Verdrängung aus dem eigenen Zuhause zu schützen, aber auch um das Primat der Politik wiederherzustellen. Denn es gibt kein Recht auf Rendite. Wohnungspolitik ist öffentliche Daseinsvorsorge und das Grundrecht auf Wohnen muss durch Rot-Rot-Grün gewährleistet werden. Der Mietenedeckel war also zugleich ein politischer Auftrag, alles zu tun, damit wir eine gemischte, solidarische Stadtgesellschaft bleiben.

Lesson Learnt – Ein Mietendeckel für stark angespannte Gebiete 

Ich bin der Überzeugung, dass der Mietendeckel als wirksames Instrument wieder scharf gestellt werden muss und möchte mich daher auf Bundesebene für seine Wiedereinführung einsetzen. Als Sofortmaßnahme haben wir auf der Bundesdelegiertenkonferenz einen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten beschlossen. Denn in Städten wie Berlin, wo die Nachfrage das Angebot weit übersteigt, darf die Miete im Bestand nicht mehr steigen. Für weniger angespannte Märkte soll eine moderate Mieterhöhung möglich sein, während in anderen Gebieten eine Kappungsgrenze für Mietsteigerungen eingeführt wird.

Ein solcher Mietenstopp könnte entweder über eine Länderöffnungsklausel für den Berliner Mietendeckel oder direkt über das Bundesrecht festgelegt werden. Denn der Mietendeckel von 2020 bis 2021 in Berlin hat gezeigt, dass eine solche Maßnahme die Mietbelastung für viele Menschen deutlich reduzieren kann.

Wohnungsnot durch Eigenbedarf und Umwandlung – Senat muss handeln

Die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow haben ein gemeinsames Projekt mit dem Berliner Mieterverein gegen Wohnungsnot durch Eigenbedarf und Umwandlung gestartet. Dazu habe ich folgende Stellungnahme veröffentlicht:

“Eigenbedarfskündigungen sind ein soziales Pulverfass, das explodieren wird, wenn Bund und Senat nicht handeln. Umwandlungen als Geschäftsmodell waren ein großer Verdrängungsmotor in Berlin. Das darf sich nicht wiederholen, die nächste Bundesregierung muss die Umwandlungsbremse dringend verlängern. Aber auch der Senat hätte längst handeln müssen. In Berlin übernehmen jetzt die Bezirke die Verantwortung. Eine gemeinsame Strategie gegen die Verdrängung aus den Kiezen durch Eigenbedarfskündigungen ist dringend notwendig. Gerade in den betroffenen Bezirken ist die Zahl der aufgeteilten Wohnungen hoch und in den kommenden Jahren fallen immer mehr umgewandelte oder als Eigentum geförderte Sozialwohnungen aus den Mietpreisbindungen. Hinzu kommt, dass viele Mieter*innen oft nicht wissen, dass sie in einer umgewandelten Wohnung wohnen oder der zehnjährige Kündigungsschutz längst ausgelaufen ist.

Eigenbedarf muss Ausnahme sein und darf nicht weiter als Grund für mehr Rendite geltend gemacht werden. Wir Grüne fordern Transparenz vom Senat durch ein öffentlich einsehbares Umwandlungsregister, damit Mieter*innen wissen, ob sie von Eigenbedarfskündigungen bedroht sind. Vorgetäuschter Eigenbedarf muss endlich geahndet werden sowie die Einschränkung des Berechtigtenkreises und eine frühzeitige Interessensabwägung, ob eine Eigenbedarfskündigung überhaupt rechtens ist. Die Härtefallregelung muss angepasst werden, denn es kann nicht sein, dass gerade älteren Menschen ohne Ersatzwohnraum einfach so gekündigt werden kann und sie ihr Zuhause verlieren. Wir fordern vom Bund, dass die Umwandlungsbremse entfristet wird und die Kündigungssperrfrist deutlich verlängert wird.”

Am 10.2.2025 findet zwischen 18.00 und 21.00 Uhr außerdem der Auftakt der Kampagne „Wohnungs­not durch Umwand­lung und Eigen­bedarfs­kündi­­­­gungen stoppen!“ statt. Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.baustelle-gemeinwohl.de/veranstaltung/start-wohnungsnot-durch-umwandlung-und-eigenbedarfskundigungen-stoppen/

Unser Grünes Wahlprogramm ist beschlossen – mit einem entschlossenen Kapitel für mehr Mieter*innenschutz, Mietenstopp und besserem Schutz vor Eigenbedarfskündigungen!

In Berlin sind fast ein Viertel der Haushalte mit ihren Mieten überfordert. Aber auch in Stuttgart wurden die Mieten in den letzten 12 Jahren um 72 Prozent erhöht, in Leipzig um 66 Prozent.… Bremen, Nürnberg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt … in allen wachsenden Städten, im Süden, im Norden, im Westen und ja auch im Osten, explodieren die Mieten. All diese Städte haben einen angespannten Wohnungsmarkt. In all diesen Städten erwarten die Mieter*innen von uns konkrete Hilfe. Viele private Konzerne haben in den letzten Jahren fette Renditen gemacht. Sie haben aus den Menschen, die schon unter der hohen Inflation und den enormen Preissteigerungen leiden und jeden Cent umdrehen mussten, auch noch den letzten Euro herausgepresst. Sie haben die Mieten für ihren Profit so explodieren lassen, dass in vielen Städten über die Hälfte der Menschen akut Angst hat, ihr Zuhause zu verlieren.

Dem müssen wir ein Ende setzen. Wir müssen die Kraft sein, die den Menschen die Angst vor Verdrängung nimmt. Wir müssen die Kraft sein, die auf der Seite der Menschen für ihr Zuhause kämpft.

Es ist gut, dass wir hier heute ein Wahlprogramm beschlossen haben, das einen klaren Kurs für mehr Mieterschutz, das Recht auf Wohnen und für gemeinwohlorientierte Akteure auf dem Wohnungsmarkt à la Wien fordert  – besser wäre es aber, wenn auch unsere Spitzen das Thema noch mehr nach vorne stellen und glaubwürdig genauso dafür kämpfen – wie wir es in den Städten schon lange tun! 

Die Zeit drängt. Die Mietpreisbremse läuft Ende des nächsten Jahres aus, ebenso der Schutz der Mieter*innen vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen. Es muss zentral für uns sein, den Menschen die Angst vor der nächsten Mieterhöhung und vor Verdrängung zu nehmen. Zeigen wir, dass wir konkret für die Menschen kämpfen. Für faire Lebensbedingungen. Für bezahlbare Mieten. Und im Bündnis mit der Zivilgesellschaft!

Hier einige Forderungen, die ihr im Wahlprogramm findet:

Mieter*innenschutz ist Prio bei den Grünen!

5 Jahre Mietenstopp: Wir werden in angespannten Wohnungsmärkten einen Mietenstopp ermöglichen.

Mietpreisbremse: Wir werden die Mietpreisbremse  verlängern und sie durch die Abschaffung von Ausnahmen verschärfen. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden.

Möbliertes Wohnen eindämmen: Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum muss geahndet werden.

Mietwucher bekämpfen: muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mietende zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden.

Mietspiegel mietpreisdämpfend: Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. 

Kappungsgrenzen absenken: Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen.

Warmmietenneutrale Sanierung: Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden.

Spekulation mit Wohnraum bei Umwandlung beenden und (Eigenbedarfs-)Kündigungsschutz ausbauen: Wir wollen einen deutlich stärkeren Schutz bei Eigenbedarfskündigungen und bei Kündigungen wegen Eigenbedarf oder Mietschulden sowie eine Entfrist ung der Umwandlungsbremse.

Vorkaufsrecht wiederherstellen und stärken: Gleichzeitig stärken wir das Vorkaufsrecht von Kommunen im Ertragswertverfahren und den Milieuschutz.

Wohnungstausch ermöglichen: Viele Menschen haben das Interesse, ihre Wohnung zu tauschen, weil sich ihre Lebensumstände geändert haben. So könnte Wohnraum besser genutzt werden. Wir wollen Menschen bei diesen Plänen unterstützen, indem wir rechtliche Möglichkeiten schaffen.

Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden.

Neue Wohngemeinnützigkeit umsetzen: Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen wollen wir besonders unterstützen. Mit Investitions- und Baukostenzuschüssen für den sozialen Wohnungsbau und die neue Wohngemeinnützigkeit sorgen wir dafür, dass die Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht mehr befristet sind. Die neue Wohngemeinnützigkeit wollen wir so zu einem schlagkräftigen Instrument des sozialen Wohnungsmarktes ausbauen. Wir wollen den Trend zu einem steigenden Anteil von barrierefreien Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau deutlich beschleunigen und unterstützen die Betroffenen stärker bei Umbaumaßnahmen, damit sie in ihren Wohnungen selbstbestimmt leben können.

Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik: Wir setzen uns für eine Bodenpolitik ein, die sich auch am Gemeinwohl orientiert, und passen das Baurecht entsprechend an. Wir richten einen Bundes-Bodenfond ein und unterstützen den Aufbau von kommunalen Bodenfonds.

Steuerschlupflöcher bei Immobiliengeschäften schließen: Sogenannte Share-Deals sind deshalb zu schließen.

Gewerbemieter*innen brauchen einen Mieter*innenschutz – u. a. durch einen Kündigungsschutz und einen Gewerbemietspiegel.