Wer in einer gut gedämmten Altbauwohnung mit dicken Wänden und Außenjalousien wohnt, kommt durch den Sommer. Wer unterm Dach lebt, in einer schlecht belüfteten Wohnung mit großen Fensterflächen nach Süden, ist der Hitze schutzlos ausgeliefert. Und meistens sind es nicht die teuren Wohnungen, in denen es nachts nicht mehr unter 30 Grad geht. Deshalb ist Hitzeschutz für mich eines meiner Schwerpunktthemen: nicht als Umweltthema neben dem Wohnen, sondern als Teil davon.
Ich höre manchmal, Klima und Verkehrswende seien keine Themen mehr, mit denen man Wahlen gewinnt. Das sehe ich anders. Die Probleme sind so drängend, dass man sie nicht dauerhaft ignorieren kann, so wie es die CDU und in Teilen auch die SPD gerade tun. Berlin wird bis 2050 klimatisch etwa dort landen, wo heute Canberra in Australien liegt. Die Zahl der Tage über 30 Grad und der Nächte, in denen es nicht unter 20 Grad abkühlt, steigt deutlich. Das trifft ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und Familien mit kleinen Kindern am härtesten.
Was der Senat und die landeseigenen Unternehmen wirklich tun
Im Juni habe ich per Schriftlicher Anfrage abgefragt, was seit 2025 tatsächlich umgesetzt wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Nur eines der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen hat überhaupt eine Klimarisikoanalyse für seinen Bestand gemacht. Thermisch-dynamische Simulationen, mit denen sich die Überhitzung von Wohnungen berechnen ließe, hat außer der WBM niemand durchgeführt. Wie viele Wohnungen hitzebelastet sind, weiß deshalb kaum jemand. Die degewo hat rund 5.700 Wohnungen als potenziell belastet eingestuft, ermittelt allein über einen Kartenabgleich mit dem Umweltatlas, also nach Lage, nicht nach dem, was in der Wohnung tatsächlich passiert.
Beschwerden über Hitze werden bei keinem einzigen Unternehmen systematisch erfasst. Deshalb kann auch niemand sagen, wie viele Mieter*innen betroffen sind, wie oft die Miete gemindert wurde oder wie oft nachgerüstet wurde. In einem einzigen dokumentierten Fall wurde einer Mieterin oder einem Mieter ein Klimagerät gestellt. Fördermittel für Hitzeschutz hat praktisch keines der Unternehmen abgerufen. Die HOWOGE erklärt ausdrücklich, eine Nachrüstung mit Außenjalousien, Rollos oder Lüftung nicht zu verfolgen.
Der Senat verweist auf den Hitzeaktionsplan und darauf, dass man geeignete Maßnahmen „prüfe“. Und der Standard, an dem sich der sommerliche Wärmeschutz im Neubau bemisst, die DIN 4108-2, beruht auf Wetterdaten von 1988 bis 2007. Der Senat hält ihn für ausreichend, räumt aber ein, eine Überprüfung könne sinnvoll sein. Das ist Klimapolitik mit dem Rückspiegel.
Was ich fordere
Erstens: endlich wissen, wo das Problem liegt. Ein Sensor-Pilotprojekt und thermische Simulationen im Landesbestand, statt weiter zu raten. Zweitens: ein verbindliches Hitzeschutzprogramm für alle landeseigenen Wohnungen mit Priorisierung der am stärksten belasteten Bestände und mit eigenem Budget. Drittens: ein Stufenmodell mit Temperaturobergrenzen, angelehnt an die Arbeitsstättenverordnung. Für Arbeitsplätze gibt es Grenzwerte, ab denen gehandelt werden muss. In der eigenen Wohnung gibt es nichts. Viertens: Hitzeschutz muss gefördert und darf nicht über die Modernisierungsumlage bei den Mieter*innen abgeladen werden. Sonst zahlen die Betroffenen für den Schutz vor einer Belastung, die sie nicht verursacht haben.
Hitzeschutz und bezahlbare Miete sind kein Widerspruch. Beides zusammenzudenken ist die Aufgabe.
