Volles Haus am späten Abend!
Am vergangenen Mittwoch fand das Fachgespräch der GRÜNEN zum Thema statt. Das Thema wird gerade in Berlin immer wichtiger, denn wer in der Hauptstadt aktuell auf der Suche nach einer langfristigen Wohnung ist, hat meistens Pech: Über die Hälfte der Berliner Wohnungsinserate sind möblierte Wohnungen auf Zeit.
Das Problem: Bei möblierten Wohnungen zieht die Mietpreisbremse nicht, die Angebotsmieten liegen rund 60% höher als bei regulären Wohnungen, in Berlin bei 24,44 €/qm durchschnittlich und mit Luft nach oben. Es kommt vor, dass für eine 43 qm-Wohnung rund 4600 Euro/Monat verlangt werden.
Um diesen Missbrauch einzudämmen, müsste der Bundestag die Mietpreisbremse schärfen, denn die Regulierung von Möblierten Wohnen auf Zeit ist Bundesaufgabe. Dass das wohl in dieser Legislatur nicht passieren wird, hat die Bundestagsabgeordnete der Grünen Hanna Steinmüller berichtet. Die FDP, bzw. Justizminister Buschmann blockiert nicht nur hier, auch andere Projekte, die sogar im Koalitionsvertrag stehen, werden im kommenden Jahr wohl nicht angegangen.
Ein besonderer Fokus des Fachgesprächs lag auf den Bezirken: Der Sprecher für Stadtentwicklung und Bauen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Jun Chen, stellte ein Gutachten vor, das der Frage nachgeht, wie Bauplanungsrecht, Erhaltungssatzung und Zweckentfremdungsverbot auf die verschiedenen Arten von möblierten Wohnungen angewandt werden können. Anschließend haben unsere grünen Bezirksstadträte Fallbeispiele aus der Praxis vorgestellt und ihre aktuellen Strategien gegen die Errichtung von Microapartments und Grundrissänderungen für möblierten Wohnraum vorgestellt. Jochen Biedermann in Neukölln hat vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess gegen Grundrissänderungen laufen. Dort sollte eine 2-Zimmer-Wohnung in eine 6-Zimmer-Wohnung verändert werden und statt 580 €/qm für die gesamte Wohnung rund 500 €/Zimmer gefordert werden. Florian Schmidt hat berichtet, wie in der Warschauer Straße 59 einzelne Betten vermietet werden und wie er in einem Neubauprojekt die Errichtung von Kleinstwohnungen zu verhindern versucht – auch dieses Verfahren ist vor Gericht.
In der anschließenden Gesprächsrunde wurden die verschiedenen Instrumente adressiert und darüber hinaus verschiedene zivilrechtliche Möglichkeiten diskutiert. Die ASUM berichtete, dass die Erhebung der Daten zu möbliertem Wohnraum schwierig ist, da Mieter*innen meist nicht reagierten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. prüft eine strategische Prozessführung gegen Wunderflats, die Seite, die an der Vermittlung verdient Mietverträge bereitstellt. Auch wenn auf Bundesebene nichts passiert – auf den anderen politischen Ebenen wird das Problem von „möbliertem Wohnen auf Zeit“ tatkräftig angegangen.