Die Zahlen sind alarmierend: Der Anteil bezahlbarer Wohnungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt sinkt rapide und Neubautätigkeiten können diesen Verlust aktuell nicht ausgleichen. In einem Antrag schlagen wir Maßnahmen vor, wie der Anteil geförderter Wohnungen vor allem bei privaten Bauvorhaben erhöht werden kann.
Kontinuierlicher Verlust geförderter Wohnungen
Vor allem in begehrten Kiezlagen geht durch das Auslaufen von Sozialbindungen kontinuierlich bezahlbarer Wohnraum im Bestand verloren. Nach aktuellen Zahlen sind in ganz Berlin von ca. 150.000 mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen aus dem Jahr 2012 nur noch rund 90.000 übrig. Bis 2026 wird die Zahl voraussichtlich auf 82.000 Wohnungen weiter sinken und bis mindestens 2032 laut IBB-Bericht auf dem Niveau verbleiben. Damit ist und bleibt der Berliner Bestand geförderter Wohnungen deutlich unter der Zielmarke von mindestens 100.000 Einheiten. Eine schriftliche Anfrage von mir zeigt gleichzeitig, dass immer noch nicht genügend Förderanträge für neue Sozialwohnungen gestellt werden. Der Verlust von Sozialwohnungen ist damit weiterhin höher als durch Neubau geleistet werden kann.
Private Bauherr*innen in die Pflicht nehmen
Wir müssen die privaten Bauherr*innen stärker in die Pflicht nehmen, geförderte Wohnungen in Bauvorhaben zu realisieren. Denn die soziale Wohnraumversorgung Berlins steht vor der großen Herausforderung, trotz aktueller Baukrise den Bestand geförderter Wohnungen zu erhöhen. Wir haben einen Antrag im Plenum gestellt in dem wir wir den Senat auffordern, „die Instrumente der Befreiungen und Dispensverträge vermehrt zum Einsatz [zu] bringen, um die Idee des kooperativen Baulandmodells zu ergänzen“ aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen. München macht bereits vor, wie es gehen kann. Mit den Vorgaben der sozialen Bodennutzung (SoBoN) wird dort erfolgreich durchgesetzt, dass beim Neubau von Wohnungen 60 % dieser im mietpreis- und belegungsgebundenen Segment mit einer 40-jährigen Laufzeit geschaffen werden müssen.
“Neuköllner Modell” für ganz Berlin
Zusätzlich muss auch das sog. „Neuköllner Modell“ ausgewertet werden. Unter diesem werden seit 2020 Bauherr*innen verpflichtet, mehr Sozialwohnungen zu errichten, wenn sie vom Baunutzungsplan abweichen wollen. In Neukölln wurden damit bereits 151 zusätzliche Sozialwohnungen gebaut. Es braucht eine Untersuchung und Evaluierung dieses Modells, um eine Leitlinie für alle Bezirke zu erstellen. Der Senat muss hier endlich tätig werden und das “Neuköllner Modell” für alle Bezirke anwendbar machen.
Den ganzen Antrag findet ihr: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1902.pdf