Mieterschutz durch Milieuschutz – Spekulation eindämmen!

Am 19. Februar 2015 haben wir den Antrag Berlin braucht mehr "Soziale Erhaltungsgebiete" – Mieterschutz stärken und Spekualation eindämmen ins Plenum eingebracht. In meiner Rede fordere ich den Senat dazu auf sich verstärkt für die Schaffung neuer Milieuschutgebiete in Berlin einzusetzen (Link zur Derfinition: Erhaltungssatzung). Nur wenn eine entschiedene Ausweitung sozialer Erhaltungsgebiete auf große Teile der Stadt erfolgt kann der Wohnungnot in Berlin begenget werden (Link zur Karte der jetzigen Berliner Milieuschutzgebeite).  Die Bezirke, die das Verfahren zur Erstellung eines Milieuschutzgebietes oder eines Erhaltungsgebietes in Gang setzen können brauchen dabei dringend die Unterstützung durch den Senat. Die wichtigsten Gründe für die Schaffung neuer Milieuschutzgebiete sind: der Schutz vor überteuerten Luxussanierungen, der Erhalt kleiner Wohnungen durch die Verhinderung von Wohnungszusammenlegungen, die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes von Immobilien durch die Bezirke und ein wirksames und schnelles Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch die angekündigte Umwandlungsverordnung des Senats, die den Verkauf von Mietwohnungen genehmigungspflichtig machen soll, kann nur in Milieuschutzgebiten angewandt werden. Nun ist es am Senat dieses Instrument mit allen Mitteln zu stärken.

 

Umdenken für eine engagierte Wohnungspolitik: jetzt aber schnell!

Während Senator Müller bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eine konsequente, engagierte und soziale Wohnungspolitik von Schwarz-Rot einfordert, lässt die große Koalition in Berlin konsequentes Handeln vermissen. Angesichts der diversen Wohnungsmarktanalysen, die uns seit Jahren den zunehmenden Wohnraummangel in Berlin bestätigen, ist es schon bemerkenswert, wie langsam und zögerlich bei der Wohnungspolitik gehandelt wird. Neuestes Beispiel ist der Neubau.

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Schluss mit dem Wildwuchs an Ferienwohnungen – bezahlbaren Wohnraum schützen

Bis zu viermal mehr Miete bekommen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vergeben, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum betreiben. Insgesamt soll dies bei bis zu 18.000 Wohnungen der Fall sein, die sich vor allem im Gebiet innerhalb des S-Bahnrings konzentrieren. Bis Ende 2001 musste sich ein/e VermieterIn eine solche Umwidmung des Wohnraums noch genehmigen lassen. Durch fehlende politische Steuerung in der Wohnungspolitik und eine steigende Zahl der Haushalte ist in Berlin mittlerweile wieder eine Verknappung von Wohnraum eingetreten. Besonders bemerkbar ist diese in den unteren Preissegmenten des Mietwohnungsmarktes. Daher ist es dringend geboten, dass Wohnraum nicht mehr frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Mit einem gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann die Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes eingeschränkt werden. SPD und CDU haben zwar den MieterInnen Abhilfe versprochen, doch blockieren sie sich bei diesem Thema gegenseitig. Und das, obwohl es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses seit Mai 2011 gibt. Weil die Zeit drängt, hat die Grüne Fraktion am 31. Januar dieses Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.

Das grüne Zweckentfremdungsgesetz

Diskussion auf Rbb „Im „Parlament“:

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem grünen Entwurf und den Ankündigungen des Senats. Zum eine soll die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die ganze Stadt ausgedehnt, zum anderen die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes auf die letzten zehn Jahre ermöglicht werden. Die besonders schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder der Schutz bei Selbständigen werden bei unserem Gesetzesentwurf berücksichtigt.

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