Wohnraum ist zum Wohnen da, Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung endlich wirksam verbieten

Berlin wächst, der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt unaufhörlich. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung, während Familien in viel zu kleinen Räumen ausharren müssen und junge Leute sich in ihren Kiezen kaum noch halten können. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter nach wie vor zehntausende Wohnungen dem Markt, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unseres Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung sind nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unserese Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche ein absolutes Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen sind binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.Deshalb ist das Ziel klar: Berlin muss eine Stadt zum Leben bleiben, nicht eine Kulisse für Ferienwohnungen.