Der erfolgreiche Volksentscheid über die Vergesellschaftung der Wohnungen von Deutsche Wohnen und Co. ist nun über 1.000 Tage her und im Senat wird immer noch nur auf Verzögerung gesetzt. Im Februar dieses Jahres hat der Senat auf Anfrage von mir erklärt, dass er das Rechtsgutachten zum Vergesellschaftungsrahmengesetz im ersten Halbjahr 2024 ausschreiben will, nachdem „wesentliche Fragen zum genauen Inhalt des Auftrags in einer interministeriellen Abstimmung erörtert werden.“ Ein halbes Jahr später ist die Antwort auf meine erneute Anfrage immer noch die gleiche: Die „Ausschreibung eines Rechtsgutachtens für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz ist bisher nicht erfolgt, da die interministerielle Abstimmung zu wesentlichen Fragen hinsichtlich des genauen Inhalts eines Gutachtens noch nicht abgeschlossen werden konnte.“ Einen Zeitplan scheint es auch nicht mehr zu geben. Der Senat von CDU und SPD verzögert also weiterhin die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids. Gegen den Willen von 59,1 Prozent der Berliner*innen.
Auch ein Raed Saleh, der in einem Sommerinterview plötzlich Tempo bei der Erarbeitung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fordert, kann über diese Tatsache nicht hinwegtäuschen. Zumal das vielbesprochene Vergesellschaftungsrahmengesetz überflüssig und sinnlos ist. Es braucht für die Vergesellschaftung von Wohnraum kein Rahmengesetz. Ganz davon abgesehen, dass nur weil CDU und SPD ein Vergesellschaftungsrahmengesetz planen, dies noch lange nicht bedeutet, dass sie den Volksentscheid auch umsetzen. Gleichzeitig versagen CDU und SPD auch in den anderen Aspekten der Wohnungspolitik. Für den Schutz von Mieter*innen ist unter Schwarz-Rot, trotz großer Versprechen, wenig bis gar nichts passiert. Die Berliner Mieter*innen werden in der Mietenkrise weiterhin vom Senat im Regen stehen gelassen. Selbst beim Neubau, dem Allheilmittel von CDU und SPD gegen die Mietenkrise, ist der Senat weit entfernt davon, seine selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Losgelöst von dem eigentlichen Problem, dass der Neubau mit seinen sehr hohen Mieten die Bestandsmieten nicht senkt und Mieter*innen auch keinen besseren Schutz bietet.
Zum Glück lässt sich die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen nicht von den Nebelkerzen des Senates verwirren und nimmt die Bekämpfung der Mietenkrise wieder in die eigene Hand. Die Initiative arbeitet weiter an einem Gesetzesvolksentscheid, welcher, bei erfolgreichem Ergebnis, automatisch in Kraft treten würde. Damit könnten kein Wegner, keine Giffey oder ein sich sträubender Senat die Vergesellschaftung verhindern. Zur Erarbeitung eines wasserdichten Gesetzestextes wurde die renommierte Kanzlei Geulen & Klinger unter Leitung von Prof. Dr. Remo Klinger engagiert. Zeitgleich erarbeitet die Initiative auch ein Trägergesetz, welches festlegen soll, wie die vergesellschaftete Wohnung in Zukunft demokratisch verwaltet werden kann.
Die Erarbeitung des Gesetzes wäre eigentlich die Aufgabe des Senates, welcher sowohl die personellen als auch finanziellen Mittel hat, um alle Detailfragen rechtssicher zu klären. Dass die Initiative dies nun selbst tun muss, erfordert große finanzielle Ressourcen. Wenn ihr in der Lage seid zu spenden, um die Initiative dabei zu unterstützen, könnt ihr das hier tun: https://dwenteignen.de/spenden Auch die Kiezteams von DWE freuen sich immer über neue Unterstützer*innen: https://dwenteignen.de/mitmachen