Reform des Wohnraumgesetzes zu Gunsten von Eigentümerinteressen

Heute hat der Senat eine Reform des Wohnraumgesetzes beschlossen. Das geht zu Lasten der Mieter*innen im (alten) Sozialen Wohnungsbau, kommentiert Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

Der Entwurf sieht neben einer dringend erforderlichen Anhebung des Mietzuschusses die Einführung einer sog. „gesetzlichen Verpflichtungsmiete“ vor. Unter dem Deckmantel von mehr Mieter*innenschutz wird suggeriert, dass der Senat nun dafür sorgt, dass die hohen Mieten der damals geförderten und sich noch in der Bindung befindenden Sozialwohnungen nun für alle Mieter*innen bezahlbar sind.

Tatsächlich aber sorgt der Senat nun dafür, dass Berlin aus dem sog. Kostenmietenprinzip praktisch aussteigt. Konkret besteht dadurch die Gefahr, dass die Kostenmiete nicht mehr für eine Begrenzung der Mieten sorgt, sondern dass die sog. vertragliche Verpflichtungsmiete nun gesetzlich verankert wird. Wir sehen hier die Gefahr neuer Mieterhöhungsmöglichkeiten, insbesondere durch nun mietensteigernde außergewöhnliche Instandsetzungsmaßnahmen. Gerade beim Sozialen Wohnungsbau Westberliner Zeiten sind Instandhaltungsmaßnahmen lange nicht im nötigen Umfang erfolgt.“

Wir fordern die fiktiven Kosten endlich abzuschaffen, damit die zu hohen Mieten sinken. Und zwar ohne zusätzliche Subvention des Landes Berlin. Zudem muss die Kostenmiete als Mietendeckel erhalten bleiben und sichergestellt werden, dass keine Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden können. Denn freifinanzierte Wohnungen können offenbar durch die ortsübliche Vergleichsmieten wirtschaftlich betrieben werden. Erst recht bei ehemalig geförderten Wohnungen muss das auskömmlich sein.“