Lange hat es gedauert, nun hat der Bund endlich seine Blockade aufgegeben: der Kaufvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und einem Wiener Immobilienkonsortium wird rückabgewickelt. Bereits am 10. September 2015 wurde der Verkauf durch eine rot-grüne Mehrheit im Finanzausschusses des Bundesrats abgelehnt. Bisher verweigerte sich die BImA aber, den Beschluss zu akzeptieren. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Privatisierung des Dragoner-Areals endlich rückgängig gemacht wird.
Die Rückabwicklung des Kaufvertrages kann aber nur der erste Schritt sein. Jetzt muss der Bund das Grundstück zu fairen Konditionen an das Land Berlin abtreten. Einen erneuten Verkauf durch die BImA zum Höchstpreis an private Investoren darf es nicht geben.
Unser Ziel bleibt weiterhin, auf dem Dragoner-Areal eine kiezfreundliche Mischung aus sozialer Infrastruktur, Kleingewerbe, Grünflächen und Kultur zu ermöglichen. Wohn- und Gewerberäume müssen preiswert sein und die bisherigen Nutzer dürfen nicht verdrängt werden. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag der neuen Rot-Rot-Grüne Landesregierung festgeschrieben – dort heißt es: „Die Koalition beabsichtigt, das Dragonerareal in Landeseigentum zu überführen und dort ein Projekt für preisgünstiges Wohnen und Arbeiten (Kleingewerbetreibende und Kreativwirtschaft) in Kooperation zwischen Bezirk, städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierten freien Trägern mit umfassender Bürgerbeteiligung umzusetzen.“