Gerechtigkeit auch beim Wohnen – Grüner BDK-Beschluss aus Münster

Am vergangenen Wochenende hat die Bundesdeligiertenkonferenz (der Bundesparteitag) der Grünen in Münster den Antrag "Wir investieren in Gerechtigkeit" beschlossen. Für den Bereich Wohnen enthält er einige wichtige Forderungen hin zu einer anderen Wohnungs- und Mietenpolitik. Für die Umsetzung auf Bundesebene zu kämpfen, das wird die Aufgabe für die nächsten Jahre sein.

Die wesentlichen Punkte des Antrags für den Bereich Wohnen sind:

  • Wir wollen vorhandenen preiswerten Wohnraum sichern und die zunehmende Verdrängung der Mieter*innen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern.
  • In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt setzen wir uns dafür ein, dass die Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen weniger stark steigen: statt höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch höchstens 15 Prozent in fünf Jahren.
  • Außerdem wollen wir zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete die Mieten der letzten 10 Jahre einbeziehen.
  • Zusätzlich wollen wir wieder Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten einführen.
  • Die Bevölkerung soll durch soziale Erhaltungssatzungen und Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder besser vor Verdrängung geschützt werden können.
  • Energetische Modernisierungen müssen endlich sozialverträglich erfolgen. Mieterinnen und Mieter dürfen nicht durch Luxussanierungen verdrängt werden. Deshalb wollen wir die sogenannte Modernisierungsumlage, die es Vermietern erlaubt, die Kosten einer Sanierung auf ewig auf die Mieter umzulegen, grundlegend reformieren und deutlich kappen. Unser Ziel dabei ist es, ein neues, gerechtes Umlagesystem zu entwickeln, das die Umlage an die tatsächliche Energieeinsparung koppelt.
  • Daneben wollen wir die Härtefallregelungen und die Duldungspflicht für Mieter*innen so gestalten, dass einkommensschwache Bewohner*innen nicht verdrängt werden.
  • Der Bund darf sich nicht länger als Immobilienspekulant betätigen, sondern soll Liegenschaften vergünstigt an Kommunen und öffentliche Wohnungsunternehmen abgeben, auch zum Beispiel zur Weitergabe an gemeinwohlorientierte Träger, Genossenschaften und in Erbpacht, wenn das städtebaulich oder wohnungspolitisch erforderlich ist.
  • Sogenannte Share Deals zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Investoren wollen wir abschaffen.

Der gesamte Antrag kann hier abgerufen werden.

3 Kommentare

  1. Nach einer Recherche des rbb beliefen sich Share Deals in Berlin allein in den vergangenen fünf Jahren auf geschätzte 13 Milliarden Euro. Dem Land Berlin entgingen in diesem Zeitraum demnach 690 Millionen Euro an Grunderwerbsteuer (http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2016/05/milliarden-steuerausfaelle-durch-share-deals-in-berlin.html).

    Der Bundesgesetzgeber sollte die maßgebliche Steuergesetzgebung schnellstmöglich ändern und in Zukunft Share Deals besteuern, damit es zu mehr Steuergerechtigkeit kommt (http://mieter-verbraucherschutz.berlin/wp-content/uploads/2016/06/Pressemitteilung-2016-39.pdf).

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