Zur Anhörung zum Thema Einhaltung der Mieterrechte bei der GSW und den Weiterverkäufen im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sagen Katrin Schmidberger (Sprecherin für Mieten und soziale Stadt) und Andreas Otto (Sprecher für Bauen und Wohnen):
Diese Anhörung hat wieder bestätigt, dass die Privatisierung im Jahr 2004 und der Börsengang im Jahr 2011 der GSW Immobilien AG ein großer Fehler war und fatale Folgen für viele MieterInnen bedeutet: keine Instandhaltung der Wohnungen, Entmietungen durch Ankündigung von Luxusmodernisierung und sogar Weiterverkäufe einiger Häuser ohne Information der Betroffenen.
Und das obwohl der Senat sowohl im Aufsichtsrat der GSW als auch im sog. Implementierungsausschuss vertreten ist. Dieser soll die Einhaltung des Privatisierungsvertrages kontrollieren. Und dazu zählen auch die vom damaligen rot-roten Senat propagierten besonderen Schutzklauseln für MieterInnen, die er in den Verhandlungen mit der GSW erreicht hatte. Die Anhörung verdeutlichte aber, dass die MieterInnen sich gar nicht auf diese Vereinbarungen berufen können. Der Senat musste einräumen, dass er die damaligen Verträge unter dem Aspekt des MieterInnen-Schutzes nicht ausreichend verhandelt hat.
Ebenfalls zu kritisieren ist, dass der Vorstand der GSW Immobilien AG nicht bereit war zur Anhörung zu erscheinen. Daher hat sich der Ausschuss zu einer weiteren Sitzung im Juni entschieden, notfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, damit die GSW sich nicht auf potentielle geschäftsschädigende Folgen als Grund der Nichtteilnahme berufen kann. Die EigentümerInnen der GSW haben seit 2004 über 700 Millionen Euro aus dem Unternehmen herausgezogen. Das entspricht nicht mal dem Kaufpreis, den sie dem Land Berlin damals gezahlt hatten. Dafür wurde deutlich weniger Geld in die Wohnungen investiert, als in den Verkaufsverhandlungen zugesagt. Der Senat deklarierte seine damaligen Investitionszusagen zu unverbindlichen Absichtserklärungen um.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Senat sofort allen Hinweisen der MieterInnen nachgeht und notfalls Vertragsstrafen ausspricht, um die GSW zur Einhaltung der Verträge zu zwingen. Auch muss der Senat dafür sorgen, dass bei Häuserverkäufen vorrangig MieterInnen berücksichtigt werden, so wie es ebenfalls in den damaligen Verträgen vereinbart wurde. Daher müssen der ursprüngliche Vertrag sowie die Einbringungsverträge vom Senat endlich veröffentlicht werden. Dazu hat die Fraktion auch einen Antrag ins Parlament eingebracht.