Das Berliner Mietenvolksbegehren ist eine Chance – Rede zur Aktuellen Stunde

Der Gesetzentwurf des Berliner Mietenvolksentscheids ist eine große Chance, um endlich einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik einzuleiten: es braucht endlich Maßnahmen, die auch den Einkommensschwachen MieterInnen zu Gute kommen . Der Senat sollte mit der Initiative in ernsthafte Verhandlungen treten.

In meiner Rede zur Aktuellen Stunde im Plenum  fordere ich den Senat daher auf, das erfolgreiche Mietenvolksbegehren nicht länger als Bedrohung wahrzunehmen oder durch rechtliche Tricks zu verschleppen. Ernstgemeinte Verhandlungen auf Basis der Vorschläge der Initiative müssen her, damit ausreichend sozialer Wohnraum in Berlin gesichert, geschaffen und die Mieten vor allem im Sozialen Wohnungsbau gesenkt werden können.

Und hier diskutieren die Wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger und ich noch etwas weiter:

Sämtliche Reden der 67. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses findet ihr auch auf der Webseite des rbb.

Für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik: meine Rede auf der LDK15

Zum Schwerpunktthema Wohnen tagte am vergangenen Wochenende die Landesdeligiertenkonferenz (Landesparteitag der Grünen/ LDK). Im Video seht ihr mein Plädoyer für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik. In meiner Rede rufe ich zur Unterstützung unseres Leitantrages „Wohnen in Berlin: bezahlbar – lebenswert – demokratisch“ auf, der später mit großer Mehrheit angenommen wurde. Es ist höchste Zeit, dass es zu einem echten Paradigmenwechsel in der Berliner Wohnungspolitik kommt. Der Mietenvolksentscheid ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Macht der Senat so weiter wie bisher, dann gehört ihm fristlos gekündigt:

 

Zeit für eine Wende in der Wohnungspolitik: Mietenvolksentscheid gestartet

Jetzt geht es um die Miete: nach dem erfolgreichen Wasserentscheid und der Tempelhof-Abstimmung folgt ein weiteres wichtiges Volksbegehren. Ein breites Bündnis hat offiziell das Volksbegehren gegen hohe Mieten und für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik vorgestellt. Das kann nur begrüßt werden.

mievoeZentrale Ideen sind die Schaffung eines Wohnraumförderfonds besonders für Einkommensschwache, die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts mit starker MieterInnenmitbestimmung sowie die Gestaltung der Miethöhen öffentlich geförderter Wohnungen abhängig vom Einkommen der MieterInnen.

Seit Jahren haben wir in Berlin eine Wohnungsnot, die vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen betrifft. Doch statt zu handeln, schaute der Senat jahrelang weg oder heizte die Probleme nur weiter an. Teils hemmungslos wurden in den letzten Jahrzehnten viele Bestände der  landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften privatisiert – so z.B. die 78.000 Wohnungen der GSW, die durch den Rot-Roten Senat an einen Hedgefonds verhökert wurden. Diese Wohnungen werden heute dringend für eine soziale Wohnungspolitik benötigt. Genauso fahrlässig ist der Umgang mit den rund 137.000 bestehenden Sozialwohnungen. Anstatt die Bestände für eine soziale Wohnraumversorgung zu sichern, wurden die Sozialbindungsrechte vom Land teils einfach verschenkt. Investoren sowie Baufirmen haben sich damit eine goldene Nase verdient, auch heute noch. Und das auf Kosten der MieterInnen. Auch andere Mieterschutzrechte wie das Zweckentfremdungsverbot wurden vom Senat damals zu Fall gebracht.

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Mietenbündnis nachbessern! Rede zur verfehlten Wohnungspolitik des Senats

20 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind armutsgefährdet, so bescheinigt es uns der Bericht „Monitoring Soziale Stadt“. Im letzten Plenum nahm ich daher die Diskussion über den Modellvertrag zwischen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und dem Bezirk Pankow (Link zum Mieterprotest Pankow) zum Anlass für eine grundsätzliche Kritik am Mietenbündnis des Senats. Dieses ist vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen vollkommen unzureichend. Der Senat feiert sich, dass 50% der Wohnungen innerhalb und 30% der Wohnungen außerhalb des S-Bahnrings an WBS-Empfänger vergeben werden können. Dabei wird die Sollzahl von 50% innerhalb des S-Bahnrings nicht einmal erfüllt. Ich habe den Senat daher an die in der Berliner Verfassung fest geschriebene Verpflichtung erinnert einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.


Es braucht einen gerechten Zugang – und dazu haben wir einen konkreten Vorschlag: jeweils ein Drittel der frei werdenden Wohnungen soll an Haushalte, die ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung erhalten und ebenso ein Drittel an EmpfängerInnen von Wohnberechtigungsscheinen vergeben werden. Damit hätten die Betroffenen wenigstens eine Chance, trotz des angespannten Wohnungsmarktes noch einen anständige Wohnung zu finden.

Aber wir brauchen nicht nur eine Kurskorrektur beim Mietenbündnis, sondern überhaupt einen Kurswechsel in der gesamten Wohnungspolitik: es hilft nicht nur den Neubau als Allheilmittel anzupreisen, sondern es braucht auch eine Bestandserweiterung durch den gezielten Ankauf von Sozialwohnungen. Und wir brauchen vor allem den strategischen Ankauf von Wohnungen und Häusern in den Milieuschutzgebieten ebenso wie in den Sanierungsgebieten – da haben die Bezirke nämlich ein Vorkaufsrecht – rein theoretisch jedenfalls. In der Praxis scheitert das Vorkaufsrecht am fehlenden Geld der Bezirke. Da braucht es endlich finanzielle Unterstützung.