Reform des Sozialen Wohnungsbaus („alt“) – Bericht über die Beratungen der Arbeitsgruppe

Über mehrere Monate hinweg tagte im Auftrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe zu möglichen Reformen des „alten“ sozialen Wohnungsbaus in Berlin. Die Beratungen wurden einseitig abgebrochen, was unverständlich ist, da so die Chance für die langfristige Sicherung der Bestände des sozialen Wohnungsbaus gefährdet und die dauerhafte Senkung der Mieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau verpasst wurden. Die beiden Mitglieder der Arbeitsgruppe, die von der grünen Fraktion benannt wurden, Sebastian Jung und Jan Kuhnert, haben im März dennoch einen Bericht vorgelegt. Dieser benennt Reform-Möglichkeiten und geht auf die diskutierten Modelle ein.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, „dass die Einführung einer sozialen Richtsatzmiete und das Festhalten am Kostenmietrecht keine sich ausschließenden Optionen sind. Ganz im Gegenteil: Es bietet sich vielmehr an, das Reformvorhaben als Zusammenspiel einer neu zu schaffenden Richtsatzmiete mit der bestehenden Konstruktion der Verpflichtungsmieten unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Kostenmietrechts zu konzipieren. Zur Realisierung leistbarer Mieten, bei denen die Höhe der maximalen Mietbelastung von der Höhe des Haushaltseinkommens abhängt, bedarf es jedenfalls keiner Preisgabe teuer erkaufter Fördervorteile, deren Wiederbeschaffung haushälterisch weder geleistet noch gerechtfertigt werden könnte. Konkret schlagen wir deshalb zwecks zukünftiger Mietengestaltung im Sozialen Wohnungsbau („alt“) vor: Das Ausgleichskonzept der stufenlosen Richtsatzmiete.“

Weiter heißt es: „Die über das Vorschaltgesetz von 2017 hinausgehende Reform soll dem Ziel dienen, die Richtsatzmieten als die mieterseitige Leistbarkeit sicherstellende Größe und die Verpflichtungs- bzw. Kostenmieten als die vermieterseitige Auskömmlichkeit gewährleistende Größe möglichst schnell, rechtssicher, haushaltsschonend und nachhaltig zum Ausgleich zu bringen. Dies soll – soweit erforderlich – durch Einsatz von Ausgleichshilfen der Richtsatzmietenstelle geschehen, welche an die Stelle der bisherigen Mietzuschüsse nach dem Vorschaltgesetz von 2017 treten sollen. Bei weiterhin beschleunigter Dynamik der allgemeinen Berliner Mietenentwicklung entfalten die Verpflichtungs- bzw. Kostenmieten mit zunehmender Geschwindigkeit endlich ihre soziale Schutzfunktion, da sie verglichen mit den Marktmieten geradezu statisch wirken. Im Zeitverlauf hat dies zur Folge, dass es in abnehmendem Umfang der Verausgabung von Ausgleichshilfen bedarf, um Richtsatzmieten und Verpflichtungs- bzw. Kostenmieten betragsmäßig zur Deckung zu bringen. Hinreichend lange Bindungszeiten vorausgesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit bis die den Landeshaushalt belastende Ausgleichshilfe in der Gleichung Verpflichtungs- bzw. Kostenmiete = Richtsatzmiete + Ausgleichshilfe komplett entfällt.“

Der Bericht kann hier als PDF komplett nachgelesen werden.

Kommentar zum Urteil des Landesgerichts im Hinblick auf die Mietpreisbremse

Die Bundesregierung verschleppt das Problem seit Jahren. Sie hat die Mietpreisbremse aus Kalkül wirkungslos gemacht. Sowohl das Gerichtsurteil als auch viele Studien der letzten Monate bestätigen dies. Wir brauchen eine praxistaugliche Mietpreisbremse, die funktioniert, dringender denn je.

Dass die Immobilienverbände nun fordern, diese wieder abzuschaffen, ist nicht nur mieterfeindlich, sondern auch unsozial. Tausende Haushalte würden dadurch massiv mehr belastet.

Wir brauchen ein sozial-ökologisches Mietrecht, das die Balance zwischen Mieter und Vermieter wieder herstellt. Wir wollen den Rahmen für Mieterhöhungsmöglichkeiten, die auf keinerlei Wertsteigerung der Immobilie basieren, deutlich verkleinern. Mietwucher muss eine Ordnungswidrigkeit werden. Auf diese Weise können wir den Missbrauch des Mietspiegels durch Vermieter stoppen.

Vorschaltgesetz zum Sozialen Wohnungsbau verabschiedet

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus das „Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin“ beschlossen. Mit dieser Änderung werden endlich erste wichtige Ungerechtigkeiten und Absurditäten, die es nur im Sozialen Wohnungsbau in Berlin gibt, abgeschafft. Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.

Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können. Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo.

Doch dieser Beschluss kann nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer großen Reform des sozialen Wohnungsbaus sein. Unser Ziel bleibt es, die verbliebenen 110 000 Sozialwohnungen für die soziale Wohnraumversorgung dauerhaft und nachhaltig zu retten.

Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Auch bei der Einbringung des Vorschaltgesetzes einige Wochen zuvor habe ich zum Vorschaltgesetz und den geplanten Änderungen im Sinne der Mieter*innen im Plenum des Abgeordnetenhauses gesprochen (Quelle des Videos: rbb):

Anhörung zur Deutschen Wohnen: Wortprotokoll liegt jetzt vor

Haltung der Deutsche Wohnen AG zum Berliner Mietspiegel, Vermietungsstrategie und Situation der Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen AG“ – unter dieser Überschrift war am 21. Juni Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wohnen, in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen im Abgeordnetenhaus geladen.

Kürzlich wurde das Wortprotokoll der Anhörung online gestellt. Im Mittelpunkt der Anhörung stand einerseits die Weigerung der Deutschen Wohnen, den Berliner Mietspiegel anzuerkennen. Andererseits ging es um den Umgang mit den Mieterinnen und Mietern, insbesondere bei Gebäudesanierungen bzw. -modernisierung, wie z.B. in der Kreuzberger Otto-Suhr-Siedlung.

Die Deutsche Wohnen ist mit rund 110.000 Wohnungen der größte private Vermieter in Berlin. Durch seine jüngste Geschäftspraxis ist der Konzern für viele zum Sinnbild für rabiate Mieterhöhungen und soziale Verdrängung geworden. Hinzu kommen immer wieder gravierende Mängeln in den Wohnungen wie Schimmel, Heizungsausfälle oder kaputte Fenster, die häufig erst nach sehr langer Wartezeit behoben werden.

Bei allen Ausführungen im Ausschuss hat Herr Zahn wenig Einsicht an den Tag gelegt. In meinem Eingastatement habe ich kritisiert, dass die Deutsche Wohnen ein Schlupfloch im Mietrecht konstruiert, um den Mietspiegel zu umgehen. Des Weiteren gibt es ein systematisches Vorgehen um die Leute mürbe zu machen und kleinzukriegen, damit höhere Mieten und erhöte Umlagen angenommen werden. Meine Grüne Fraktionskollegin Canan Bayram ergänzte im Verlauf der Anhörung, dass die Ausführungen von Herrn Zahn eine Gratwanderung zwischen Selbstbeweihräucherung und Ist-mir-egal-Haltung sei – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Zwar hat Herr Zahn am Ende angedeutet, dass er für einen Dialog bereit stehe. Inwieweit hier aber auch ernstzunehmende Taten folgen, die im Sinne der Mieterinnen und Mieter sind, muss abgewartet werden. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und ihn an seine Versprechen erinnern.