Vorschaltgesetz zum Sozialen Wohnungsbau verabschiedet

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus das „Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin“ beschlossen. Mit dieser Änderung werden endlich erste wichtige Ungerechtigkeiten und Absurditäten, die es nur im Sozialen Wohnungsbau in Berlin gibt, abgeschafft. Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.

Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können. Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo.

Doch dieser Beschluss kann nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer großen Reform des sozialen Wohnungsbaus sein. Unser Ziel bleibt es, die verbliebenen 110 000 Sozialwohnungen für die soziale Wohnraumversorgung dauerhaft und nachhaltig zu retten.

Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Auch bei der Einbringung des Vorschaltgesetzes einige Wochen zuvor habe ich zum Vorschaltgesetz und den geplanten Änderungen im Sinne der Mieter*innen im Plenum des Abgeordnetenhauses gesprochen (Quelle des Videos: rbb):