Reform des Sozialen Wohnungsbaus („alt“) – Bericht über die Beratungen der Arbeitsgruppe

Über mehrere Monate hinweg tagte im Auftrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe zu möglichen Reformen des „alten“ sozialen Wohnungsbaus in Berlin. Die Beratungen wurden einseitig abgebrochen, was unverständlich ist, da so die Chance für die langfristige Sicherung der Bestände des sozialen Wohnungsbaus gefährdet und die dauerhafte Senkung der Mieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau verpasst wurden. Die beiden Mitglieder der Arbeitsgruppe, die von der grünen Fraktion benannt wurden, Sebastian Jung und Jan Kuhnert, haben im März dennoch einen Bericht vorgelegt. Dieser benennt Reform-Möglichkeiten und geht auf die diskutierten Modelle ein.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, „dass die Einführung einer sozialen Richtsatzmiete und das Festhalten am Kostenmietrecht keine sich ausschließenden Optionen sind. Ganz im Gegenteil: Es bietet sich vielmehr an, das Reformvorhaben als Zusammenspiel einer neu zu schaffenden Richtsatzmiete mit der bestehenden Konstruktion der Verpflichtungsmieten unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Kostenmietrechts zu konzipieren. Zur Realisierung leistbarer Mieten, bei denen die Höhe der maximalen Mietbelastung von der Höhe des Haushaltseinkommens abhängt, bedarf es jedenfalls keiner Preisgabe teuer erkaufter Fördervorteile, deren Wiederbeschaffung haushälterisch weder geleistet noch gerechtfertigt werden könnte. Konkret schlagen wir deshalb zwecks zukünftiger Mietengestaltung im Sozialen Wohnungsbau („alt“) vor: Das Ausgleichskonzept der stufenlosen Richtsatzmiete.“

Weiter heißt es: „Die über das Vorschaltgesetz von 2017 hinausgehende Reform soll dem Ziel dienen, die Richtsatzmieten als die mieterseitige Leistbarkeit sicherstellende Größe und die Verpflichtungs- bzw. Kostenmieten als die vermieterseitige Auskömmlichkeit gewährleistende Größe möglichst schnell, rechtssicher, haushaltsschonend und nachhaltig zum Ausgleich zu bringen. Dies soll – soweit erforderlich – durch Einsatz von Ausgleichshilfen der Richtsatzmietenstelle geschehen, welche an die Stelle der bisherigen Mietzuschüsse nach dem Vorschaltgesetz von 2017 treten sollen. Bei weiterhin beschleunigter Dynamik der allgemeinen Berliner Mietenentwicklung entfalten die Verpflichtungs- bzw. Kostenmieten mit zunehmender Geschwindigkeit endlich ihre soziale Schutzfunktion, da sie verglichen mit den Marktmieten geradezu statisch wirken. Im Zeitverlauf hat dies zur Folge, dass es in abnehmendem Umfang der Verausgabung von Ausgleichshilfen bedarf, um Richtsatzmieten und Verpflichtungs- bzw. Kostenmieten betragsmäßig zur Deckung zu bringen. Hinreichend lange Bindungszeiten vorausgesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit bis die den Landeshaushalt belastende Ausgleichshilfe in der Gleichung Verpflichtungs- bzw. Kostenmiete = Richtsatzmiete + Ausgleichshilfe komplett entfällt.“

Der Bericht kann hier als PDF komplett nachgelesen werden.