Änderung der Bauordnung: erste Novelle soll Immobilienspekulation erschweren

In der Koalitionsvereinbarung hatten wir Änderungen bei der Berliner Bauordnung erkämpft, die jetzt teilweise in eine erste Novelle eingeflossen und seit April in Kraft in Kraft sind. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir zur Bauordnung folgendes vereinbart:

Mit der beschlossenen und in Kraft getretenen Änderung der Bauordnung wird der Abriss von Wohnraum endlich wieder genehmigungspflichtig nachdem Rot-Rot 2006 lediglich eine Anzeigepflicht eingeführt hatte. In der Folge konnten Bezirke gegen den Abriss häufig nichts unternehmen. Die Anzeigepflicht bot keinerlei Schutz für bestehenden Wohnraum und hat oft sogar das Gegenteil bewirkt – zu Lasten der Mieterstadt Berlin.  Denn aus Investorensicht ist immer öfter der Abriss bestehender Gebäude und ein anschließender Neubau im hochpreisigen Eigentumssegment attraktiver, als bestehenden Wohnraum zu nutzen. Ergänzend wurde im ebenfalls überarbeiteten Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (tritt am 1. Mai in Kraft) festgelegt, das die Schaffung vom vorgeschriebenen Ersatzwohnraum zukünftig nur noch dann anerkennt wird, wenn dieser im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird. Um Altbauten vor Abriss zu schützen, soll der vorgeschriebene Ersatzbau auch nur unter der Voraussetzung der Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung erlaubt sein. Wird ein beantragter Ersatzwohnraum anerkannt, wird der Abriss aber erst genehmigt, sobald eine Baugenehmigung für das Gebäude mit Ersatzwohnraum vorliegt. Das sind die beiden entscheidenden Instrumente, um den Abriss von bestehendem Mietwohnraum einigermaßen zu verhindern, auch wenn dies nicht in jedem Fall gelingen wird.

Außerdem verkürzen wir mit der beschlossenen Änderung der Bauordnung die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden, denn viele Flächen liegen in Berlin auch Brach obwohl Baurecht besteht, weil einige Investoren lieber damit spekulieren statt ihre Bauvorhaben zu realisieren. Seit 2016 wurden 119.000 Baugengehmigungen in Berlin ausgesprochen, allerdings wurden nur 65.000 Bauvorhaben realisiert. Zukünftig soll die Geltungsdauer der Baugenehmigung deshalb statt drei nur zwei Jahre betragen sowie die Frist zur Fertigstellung genehmigter Bauvorhaben von sieben auf sechs Jahre reduziert werden.

Und last but not least: wir weisen in der Bauordnung darauf hin, dass ökologische Baustoffe und Teile verwendet werden, die weitestgehend nach dem Abbruch wiederverwendet oder recycelt werden können. Damit wollen wir den Baustoff Holz besonders voranbringen, der schon erfolgreich für den Geschosswohnungsbau eingesetzt wird – leider noch zu selten in Berlin. Dabei bietet gerade der Holzbau große Chancen für den günstigen Neubau von Mietwohnungen.

Übrigens: In der 2. Jahreshälfte werden wir eine weitere Novelle erarbeiten. Diese soll sich dann mit dem Schwerpunkt Ökologie und Nachhaltigkeit beschäftigen und die Abstandsflächen wieder erweitern.

Die beschlossenen Änderungen zur Berliner Bauordnung sind hier zu finden. Im Vorfeld gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ein Anhörung mit Experten zur Bauordnung, das Wortprotokoll gibt es hier.