In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 15. November 2018 stand auf Antrag der FDP das Thema „Unterstützung der Wohnungsbaugenossenschaften bei der Grundstücksvergabe“ im Fokus. Die Unterstützung von Genossenschaften ist ein unserer wichtigsten Ziel. Genossenschaften sind keine Nische, sondern zentrale Partner*innen bei der Schaffung von mehr niedrigpreisigem Wohnraum. Sie sind ein Garant für niedrige Mieten und gegen Spekulation: So liegt deren durchschnittliche Miete bei unter 5,30 Euro/QM nettokalt – das ist niedriger als bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Aber Genossenschaft ist nicht gleich Genossenschaft. Vor allem junge Genossenschaften verfügen oft eben nicht über ausreichend Eigenkapital.
Zu deren Förderung haben wir im laufenden Landeshaushalt 20 Millionen Euro beschlossen – zugegebenermaßen nicht genug – und der Senat hat daraus endlich ein Programm gestrickt, das der Hauptausschuss bald beschließen wird. Dabei ist uns besonders wichtig, dass Genossenschaften, die noch nicht ausreichend Eigenkapital haben, unterstützt werden und dass wir eine Öffnung der Genossenschaften hinbekommen, so dass auch mehr Einkommensschwache sich eine Mitgliedschaft bzw. Genossenschaftsanteile leisten können. Zentral ist auch, dass wir beim kommunalen Vorkaufsrecht neu zu gründende Hausgenossenschaften dann finanziell unterstützen können.
Was aber alle dringend brauchen sind Grundstücke. Wir wollen die finanziellen Konditionen bei der Grundstücksvergabe verbessern. Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Städte wie München und Potsdam zeigen wie die Vergabe in Erbbaupacht fuktioniert und zwar wirklich vergünstigt – klar unterhalb des Verkehrswerts bzw. zu einem wirklich niedrigen Pachtzins – und dafür bekommen die Städte dann mindestens 60 oder 99 Jahre lang. Genossenschaften brauchen langfristige Planungen für günstigen Wohnraum, der den Bedürfnissen der Berliner*innen entspricht. Das ist eine zentrale Lösung bei der Wohnungsfrage.
Hier im Lande haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Genossenschaften gemeinsam einen Anteil von 30 Prozent des Mietwohnungsmarktes. In Wien, Zürich oder Basel haben sie dagegen mit 50 und 60 Prozent einen viel höheren Anteil an öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungen. Und deshalb sollten auch diese beiden Städte bei der Förderung von Genossenschaften bzw. deren Konditionen unsere Vorbilder sein: schnelle und transparente Verfahren bei der Grundstücksvergabe, günstige bzw. unterhalb des Marktpreises festgelegte Konditionen sowie ein Fördersystem, das dauerhaft sozialen Wohnraum fördert und nicht nach 30 Jahren bereits endet.
Es bleibt noch viel zu tun. Meine Rede zur aktuellen Stunde gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):
Verhandeln statt Räumen – Statement zu #besetzen
Es ist wirklich bitter, dass keine Verhandlungslösung zwischen dem Senat und den Besetzer*innen erzielt wurde, obwohl diese in greifbarer Nähe war. Teile des Senats waren anscheinend nicht bereit, eine politische Lösung zu erzielen und haben noch vor dem Ablauf der Beratungsfrist die Räumung angeordnet. Das ist einer Rot-Rot-Grünen Regierung, die sich eine solidarische Wohnungspolitik auf die Fahnen schreibt, unwürdig. Nach wir vor halte ich den „Kreuzberger Weg“, also Verhandeln bis es quietscht, für den Besten.
Besetzungen wie gestern in der Bornsdorfer Straße geschehen aus einer existenziellen Not und politischen Ohnmacht heraus. Nur gemeinsam können breit getragene nachhaltige Lösungen gefunden und die Wohnungsnot bekämpft werden.
Jetzt gilt es mit den Besetzer*innen über eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu verhandeln. Zudem sollten die Strafanzeigen zurück gezogen werden. Bei spekulativem Leerstand sollten Hausbesetzungen zukünftig geduldet werden, statt Wohnraum verfallen zu lassen. Was in Großbritannien, Frankreich und Ungarn möglich und erfolgreich gegen Spekulation und Wohnungsnot eingesetzt wird, kann auch in Berlin ein wirksames Instrument sein.
Natürlich stehen wir als Politiker*innen dadurch nicht weniger in der Pflicht, die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine solidarische Stadt zu schaffen.
Verkauf zum Höchstpreis beenden, Vorkaufsrecht für Kommunen einführen – Bundesratsinitiative für ein neues BImA-Gesetz
Unter der Überschrift „Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken“ haben wir gemeinsam als Koalition einen Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht, der eine Änderung des BImA-Gesetzes und der Bundeshaushaltsordnung fordert. Hierfür soll der Senat eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Ziel ist es – wie von uns Grünen seit langem gefordert – die Liegenschaftspolitik der BImA grundsätzlich zugunsten der sozialen Wohnraumversorgung neu auszurichten. Der Ausverkauf von öffentlichen Flächen soll beendet werden. Insbesondere Immobilien und Grundstücke, die für das Wohnen geeignet sind, sollen nicht mehr zum Höchstpreis Privatisiert werden.
Wir wollen mit der Bundesratsinitiaive außerdem erreichen, dass die Kommunen grundsätzlich vom Bund ein Vorkaufsrecht erhalten. Ebenso sollen die Kommune künftig von der BImA das erste Angebot als so genanntes Erstzugriffsrecht unterbreitet bekommen und Verkäufe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten höchstens zum Ertragswert (in der Regel auf Grundlage der Einnahmen aus derzeitiger Miete) erfolgen. Außerdem sollen es eine Verpflichtung für den Käufer geben, zum überwiegenden Teil geförderten Wohnraum zu schaffen bzw. dauerhaft zu erhalten.
Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Abgeordnetenhauses am kommenden Donnerstag (6.4.).
Dragoner-Areal: Verkauf wird endlich rückgängig gemacht
Lange hat es gedauert, nun hat der Bund endlich seine Blockade aufgegeben: der Kaufvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und einem Wiener Immobilienkonsortium wird rückabgewickelt. Bereits am 10. September 2015 wurde der Verkauf durch eine rot-grüne Mehrheit im Finanzausschusses des Bundesrats abgelehnt. Bisher verweigerte sich die BImA aber, den Beschluss zu akzeptieren. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Privatisierung des Dragoner-Areals endlich rückgängig gemacht wird.
Die Rückabwicklung des Kaufvertrages kann aber nur der erste Schritt sein. Jetzt muss der Bund das Grundstück zu fairen Konditionen an das Land Berlin abtreten. Einen erneuten Verkauf durch die BImA zum Höchstpreis an private Investoren darf es nicht geben.
Unser Ziel bleibt weiterhin, auf dem Dragoner-Areal eine kiezfreundliche Mischung aus sozialer Infrastruktur, Kleingewerbe, Grünflächen und Kultur zu ermöglichen. Wohn- und Gewerberäume müssen preiswert sein und die bisherigen Nutzer dürfen nicht verdrängt werden. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag der neuen Rot-Rot-Grüne Landesregierung festgeschrieben – dort heißt es: „Die Koalition beabsichtigt, das Dragonerareal in Landeseigentum zu überführen und dort ein Projekt für preisgünstiges Wohnen und Arbeiten (Kleingewerbetreibende und Kreativwirtschaft) in Kooperation zwischen Bezirk, städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierten freien Trägern mit umfassender Bürgerbeteiligung umzusetzen.“
