Umdenken für eine engagierte Wohnungspolitik: jetzt aber schnell!

Während Senator Müller bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eine konsequente, engagierte und soziale Wohnungspolitik von Schwarz-Rot einfordert, lässt die große Koalition in Berlin konsequentes Handeln vermissen. Angesichts der diversen Wohnungsmarktanalysen, die uns seit Jahren den zunehmenden Wohnraummangel in Berlin bestätigen, ist es schon bemerkenswert, wie langsam und zögerlich bei der Wohnungspolitik gehandelt wird. Neuestes Beispiel ist der Neubau.

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Im Stadtgespräch bei TV-Berlin zum Thema Berliner Wohnungspolitik

Liebe Freunde, Liebe Mieterinnen und Mieter,

bereits im Mai war ich zusammen mit Frau Spranger (SPD) und Wibke Werner vom Berliner Mieterverein im Stadtgespräch bei TV-Berlin. Jetzt erst habe ich Zeit gefunden euch die Sendung zur Verfügung zu stellen, aber dafür bietet sich die Sommerpause ja auch an. Die in der Gesprächsrunde angesprochenen Probleme, vor allem die anhaltende Handlungsarmut des Senats im Bezug auf eine reihe wichtiger gesetzlicher Instrumente zur Regulierung des Berliner Miet- und Wohnungsmarktes, haben seit dem Gespräch nur noch an Dringlichkeit zugenommen.   

Wibke und ich konnten dem Publikum und Frau Spranger viele der Defizite in der Mieten- Wohnungs- und Neubaupolitik des Senats aufzeigen. Dem Mythos, dass Neubau das Allheilmittel für den angespannten Berliner Wohnungsmarkt sei, konnten wir erfolgreich entgegentreten, aber auch aufzeigen, dass der Senat noch immer viel zu langsam und bei weitem nicht entschieden genug agiert.

Berlin darf nicht, wie Hamburg oder München werden, wo sich nur noch Besserverdienende ein Leben in der Innenstadt leisten können. Berlin steht in dieser Frage vor dem Scheideweg und es passiert immer noch viel zu wenig, um die soziale Mischung Berlins zu erhalten, die die Stadt so attraktiv macht. Das konnte ich gemeinsam mit Wibke im TVB-Stadtgespräch deutlich machen. Aber seht selbst, es handelt sich um 2 Teile von jeweils ca. 15 Minuten. Reinschauhen lohnt sich!

Sommerlicher Gruß Katrin

 

Menschenwürdiges Wohnen für alle

Die Entwicklung des Wohnungsmarktes stellt den Berliner Senat vor große Herausforderungen. Preiswerter Wohnraum ist knapp und daher stark umkämpft. Gerade Menschen, die staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen, haben oft das Nachsehen.

In der sogenannten Wohnaufwendungenverordnung (WAV) werden für Leistungsbeziehende die jeweiligen Miet- und Heizkostenzuschläge ermittelt. Nachdem es jahrelang ganze Klagefluten vor Gericht gab und die Anzahl der Zwangsumzüge massiv stieg, werden diese Miet- und Heizkostenzuschüsse seit Mai 2012 vom Senat neu geregelt. Doch auch heute liegen noch über 63.000 Bedarfsgemeinschaften über den Richtwerten der WAV und leben in stetiger Angst vor einem drohenden Zwangsumzug.

 Richtwerte weiterhin zu niedrig

In Berlin erhalten derzeit 364.913 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für ihre Unterkunft und Heizung. Da eine Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen bestehen kann, sind insgesamt ca. 700.000 Menschen betroffen. Wie viele Personen von den Neuregelungen der WAV profitieren, vermag der Senat bisher nicht zu sagen.

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Endlich kommt ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin! Oder doch nicht, oder wie?

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Mieterinnen und Mieter,

auch in der Sommerpause möchte ich euch an dieser Stelle mit Informationen über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Wohnen und Mieten versorgen. Nach scheinbar unendlichen Verhandlungen hat sich die rot-schwarze Koalition endlich dazu durchgerungen einen Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzustellen (Link zum PDF). Leider ist dieser sehr weit vom grünen Gesetzentwurf zu diesem Thema entfernt, den wir bereits Anfang dieses Jahres vorgestellt haben (Link zum PDF).

Es ist nach wie vor unklar, ob das Gesetz für ganz Berlin gelten soll. Auch wenn Berlin unterschiedliche Wohnungsmärkte hat, so ist doch klar, dass wir in ganz Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Auch Bezirke wie Neukölln oder Lichtenberg brauchen bezahlbaren Wohnraum und nicht nur die sog. Innenstadt-Bezirke wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg. Anstatt das Gesetz so schnell, wie möglich wirksam zu machen, plant die Koalition eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Begrenzung von Ferienwohnungen kommt so faktisch erst im Jahr 2015 zum tragen und damit angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin zumindest für einige Bezirke viel zu spät.

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