Endlich kommt ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin! Oder doch nicht, oder wie?

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Mieterinnen und Mieter,

auch in der Sommerpause möchte ich euch an dieser Stelle mit Informationen über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Wohnen und Mieten versorgen. Nach scheinbar unendlichen Verhandlungen hat sich die rot-schwarze Koalition endlich dazu durchgerungen einen Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzustellen (Link zum PDF). Leider ist dieser sehr weit vom grünen Gesetzentwurf zu diesem Thema entfernt, den wir bereits Anfang dieses Jahres vorgestellt haben (Link zum PDF).

Es ist nach wie vor unklar, ob das Gesetz für ganz Berlin gelten soll. Auch wenn Berlin unterschiedliche Wohnungsmärkte hat, so ist doch klar, dass wir in ganz Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Auch Bezirke wie Neukölln oder Lichtenberg brauchen bezahlbaren Wohnraum und nicht nur die sog. Innenstadt-Bezirke wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg. Anstatt das Gesetz so schnell, wie möglich wirksam zu machen, plant die Koalition eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Begrenzung von Ferienwohnungen kommt so faktisch erst im Jahr 2015 zum tragen und damit angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin zumindest für einige Bezirke viel zu spät.

Auch eine kürzere Übergangszeit hätte das Gesetz rechtssicher gemacht, dass heißt gegen Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen unanfechtbar gemacht. Eine schnelle und effektive Wirksamkeit des Gesetzes scheint allerdings nicht im Interesse der Regierungskoalition zu sein. Mit einer „unechten Rückwirkung“, wie wir Grüne dies für ein Zweckentfremdungsverbot gefordert haben, kann die Rechtmäßigkeit bereits bestehender Ferienwohnungen überprüft werden. Die Koalition vezichtet jedoch auf diese Möglichkeit. Im Gegenteil, sie verankert das Instrument einer sogenannten „Genehmigungsfiktion“ für Ferienwohnungen in ihrem Entwurf. Diese Regelung besagt, dass jeder Antrag auf Genehmigung einer Ferienwohnung nach zehn Wochen vom zuständigen Bezirksamt entschieden sein muss. Falls dem nicht so ist, gilt die Ferienwohnung automatisch als genehmigt. In einer Zeit, in der die Bezirke immer größere Kürzungen ihres Personals hinnehmen müssen und dadurch teilweise schon nicht mehr ihren Verpflichtungen für die Daseinsfrühsorge der Berliner*innen nachkommen können, scheint eine solche Fristsetzung zu Gunsten der Anbieter von Ferienwohnungen überaus fragwürdig. Insgesamt lassen die halbherzigen und uneindeutigen Regelungen des rot-schwarzen Gesetzentwurfes über Zweckentfremdung von Wohnraum stark daran zweifeln, dass die Koalition ernsthaft daran interessiert ist, dass ihr Gesetz wirklich seine volle Wirkung entfalten kann. Der Koalitionsentwurf wirkt eher, wie ein fauler und nicht ernstgemeinter Kompromiss zwischen SPD und CDU, den man unter dem Druck der Öffentlichkeit erarbeiten musste. Wir werden daher Änderungsanträge erarbeiten und haben zum Gesetz auch eine Anhörung im Bauausschuss beantragt.

Meine Rede zum Thema Zweckentfremdungsverbot aus dem letzten Plenum am 13. Juni findet ihr oben, oder beim rbb „Im Parlament" (Link zum rbb)