Gerechtigkeit auch beim Wohnen – Grüner BDK-Beschluss aus Münster

Am vergangenen Wochenende hat die Bundesdeligiertenkonferenz (der Bundesparteitag) der Grünen in Münster den Antrag "Wir investieren in Gerechtigkeit" beschlossen. Für den Bereich Wohnen enthält er einige wichtige Forderungen hin zu einer anderen Wohnungs- und Mietenpolitik. Für die Umsetzung auf Bundesebene zu kämpfen, das wird die Aufgabe für die nächsten Jahre sein.

Die wesentlichen Punkte des Antrags für den Bereich Wohnen sind:

  • Wir wollen vorhandenen preiswerten Wohnraum sichern und die zunehmende Verdrängung der Mieter*innen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern.
  • In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt setzen wir uns dafür ein, dass die Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen weniger stark steigen: statt höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch höchstens 15 Prozent in fünf Jahren.
  • Außerdem wollen wir zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete die Mieten der letzten 10 Jahre einbeziehen.
  • Zusätzlich wollen wir wieder Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten einführen.
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Berliner Büchertisch am Mehringdamm vor dem Aus? Auch Gewerbe und soziale Infrastruktur brauchen Platz

Seit Jahren werden in vielen Kiezen Berlins die Gewerbeflächen immer lukrativer. Im Durchschnitt sind die Gewerbemieten in den letzten fünf Jahren um 25 Prozent gestiegen. Den traurigen Rekord bildet Kreuzberg ab: dort sind die Gewerbemieten in den letzten drei Jahren um 34 Prozent gestiegen und liegen nun bei durchschnittlich 14,30/QM nettokalt (Berlin 12,86 Euro/QM). Und die Nachfrage steigt weiter und damit auch die Konkurrenz. Neben der Bockbrauerei hat es nun leider auch den Berliner Büchertisch am Mehringdamm erwischt. Der Eigentümer (Investorenfirma Taliesin) verlangt den Auszug bis Ende Januar 2017. Er begründet das mit dem Ziel, „Kapitalwerte durch Sanierung und Mieterhöhungen zu steigern“. Dabei ist das Projekt bereits seit 2006 dort verankert, beschäftigt 30 Mitarbeiter*innen und leistet einen unverzichtbaren bildungs- und kulturpolitischen Beitrag für ganz Berlin.

Milieuschutz auch für Gewerbe nötig

Aus Grüner Sicht ist die Einführung von Gewerbeschutzregelungen und stadtentwicklungspolitischen Instrumenten für Ballungsgebiete wie Berlin längst überfällig, um den bereits eingesetzten Verdrängungsprozess zu stoppen. Steigende Gewerbemieten stellen zunehmend kleine Gewerbetreibende, soziale Träger und Vereine vor Schwierigkeiten, bezahlbare Flächen zu finden oder ihre bestehenden Räume weiter zu finanzieren. Berliner BüchertischSo besteht die Gefahr, dass ganze Stadtteile nicht mehr oder zumindest nicht mehr ausreichend mit verbrauchernahen Waren und Dienstleistungen, sozialen und kulturellen Einrichtungen versorgt werden. Es ist höchste Zeit für ein soziales Gewerbemietrecht. Denn für den Erhalt bestehender vielfältiger Gewerbestrukturen fehlt es bisher an stadtentwicklungspolitischen Instrumenten. Es braucht daher eine Initiative auf Bundesebene, die das Land Berlin im Bundesrat anstoßen könnte, um geeignete Steuerungsinstrumente zu implementieren. In bestehenden Milieuschutzgebieten soll Gewerbe besonders geschützt werden können.

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Einladung zur Diskussion: Was wird aus der Kreuzberger Mischung?

Über ein Jahrzehnt wurden öffentliche Grundstücke durch die jeweiligen Senatsregierungen zum Höchstpreis privatisiert, anstatt sie z.B. für sozialen Wohnungsbau oder kulturelle Zwecke zu nutzen. Auch der Bund verkauft munter an Investoren – wie z.B. das Dragoner-Areal. In Folge des Drucks von Initiativen und Politik wurde für Berlin eine „Neue Liegenschaftspolitik“ versprochen. Was ist daraus geworden? Zeit für ein Fazit und Diskussion.

Dazu lade ich am 19. Juli um 18:00 Uhr in das Melitta Sundström (Mehringdamm 61) ein. Gemeinsam mit den Gästen und allen Interessierten sollen u.a. folgende Fragen diskutiert werden:

  • Wie können Flächen für eine kiezgerechte Entwicklung gesichert werden?
  • Wie kann der Ausverkauf der Stadt beendet werden?
  • Was bringt die sogenannte „Neue Liegenschaftspolitik“ wirklich?

Mit dabei sind: Florian Schmidt (Berliner Atelierbeauftragter, Mitbegründer Initiative Stadt Neudenken), Pamela Schobeß (Club Gretchen, Vertreterin Gewerbetreibende auf dem Dragoner-Areal), Enrico Schönberg (Mietshäuser Syndikat)

Wann: Dienstag, 19. Juli – 18:00 Uhr
Wo: Melitta Sundström – Mehringdamm 61

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbei zu kommen!

Ein Jahr AV-Wohnen: Bilanz über die Kosten der Unterkunft für Beziehende von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe

Am 7. Juli 2016 zogen Sigmar Gude, Leiter des Stadtforschungsinstituts Topos und ich in einem gemeinsamen Pressegespräch Bilanz über die derzeit gültige Aufwendungsverordnung Wohnen (AV Wohnen). Anlass war das einjährige Bestehen der Verordnung seit dem 1. Juli 2015. Sie regelt die Sätze der Kosten der Unterkunft (KdU), die Haushalten mit geringem Einkommen nach dem SGB II und SGB XII zur Deckung ihrer Wohnkosten zugesprochen werden. Die Vorgängerregelungen wurden in mehreren Gerichtsinstanzen aufgrund unschlüssiger Berechnungsmodelle für ungültig erklärt.

Vor dem Pressegepräch hatten wir in schriftlichen Anfragen zu klären versucht, ob die derzeitige AV Wohnen ihrem Zweck gerecht wird, also Anspruchsberechtigte Haushalte ausreichend Geld bekommen, um ihre Wohnkosten zu decken und nicht aus ihren Wohnungen verdrängt zu werden (Links zu den Anfragen „Schützen die Kosten der Unterkunft vor Verdrängung?“ und „Nachfrage zur schriftlichen Anfrage 17/18175“). Die von Sigmar Gude und mir ausgewerteten Daten, ergaben das beunruhigende Bild einer dauerhaften Unterversorgung eines großen Teiles der Bedarfsgemeinschften in Berlin. Über wichtige Eckdaten, wie die Gesammtzahl der KdU-Empfangenden Bedarfsgemeinschaften, die über den Richtwerten der AV Wohnen liegen, konnte der Senat gar keine Auskunft geben. In unserem Pressepapier und der Präsentation von Sigmar Gude brachten wir etwas Licht ins Dunkel der finanziellen Unterversorgung der Berliner KdU-Empfänger*innen:

Trotz einiger Änderungen trägt auch die neue AV-Wohnen nicht zum verlässlichen Erhalt von angemessenem Wohnraum und zum Schutz vor Verdrängung bei. Mit Höchstwerten von ca. 5,50 €/m², die den Leistungsberechtigten für ihre Nettokaltmiete zugestanden werden, liegen die Mietvorgaben der AV-Wohnen weit jenseits der Realität am Berliner Wohnungsmarkt. Schon jetzt müssen Leistungsberechtigte nach dem SGB II in Berlin durchschnittlich zwei Euro mehr, also 7,47 €/m² zahlen, um eine Wohnung anzumieten. Die Konsequenzen dieser systematischen Unterversorgung von Geringverdienerhaushalten äußert sich neben der Verdrängung der betroffenen Bedarfsgemeinschaften (BG) an den Stadtrand in zunehmender Verarmung und der Überbelegung vieler leistungsberechtigter Haushalte.

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