Erfolgsmodell Mietendeckel – aktuelle Stunde im Plenum

Bilanz Berliner Mietendeckel: ein Erfolgsmodell – so lautete auf unseren Antrag hin die Überschrift der aktuellen Stunde in der heutigen Plenarsitzung. Seit dem 23. Februar diesen Jahres ziehen wir mit dem Mietendeckel eine radikale Notbremse gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung. 1,5 Mio Haushalte können seitdem aufatmen. Jetzt knapp 9 Monate später steigen wir in die 2. Stufe des Mietendeckels ein und senken überhöhte Mieten ab. Denn es gibt kein grundgesetzlich garantiertes Recht auf unendliche Renditen, erst recht nicht wenn es um das Grundrecht auf Wohnen geht.

Meinen Redebeitrag zur aktuellen Stunde gibt’s hier (Quelle: rbb):

Der Mietendeckel ist aber nicht nur ein Erfolgsmodell, weil wir die Mieten begrenzen, sondern vor allem weil wir damit das Primat der Politik wiederherstellen. Der Mietendeckel verschafft den Menschen dabei nicht nur eine Atempause, er trägt auch zum sozialen Frieden bei. Es wurde eine Trendumkehr eingeleitet, denn im Gegensatz zu anderen Städten sind in Berlin die Neuvermietungsmieten seit Einführung des Mietendeckels um fast 10 Prozent gesunken und eben nicht weiter gestiegen. Er hilft, dass eine Wohnung, nur weil sie neu vermietet wird, eben nicht mehr automatisch 30 Prozent teurer wird. Und in den allermeisten Fällen wird der Mietendeckel von den Vermieterinnen und Vermietern auch eingehalten und sie gehen unseren Weg mit.

Der Mietendeckel ist zugleich erst der Auftakt hin zu einer neuen gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik: denn um eine soziale Wohnraumversorgung für alle Berliner zu gewährleisten, gehören mindestens 50 Prozent des Bestands in öffentliche und genossenschaftliche Hand. Mit dem Vorkaufsrecht, der Rekommunalisierung und gezielten Ankäufen haben wir schon einiges geschafft. Aber wir brauchen beim Bestandsschutz von Wohnraum auch ein Miet- und Wohnungskataster, damit wir endlich die Black Box Wohnungsmarkt transparent machen und wissen, wem die Stadt gehört. Ich bin froh, dass wir als Koalition an einem Gesetz arbeiten und diesen nächsten Schritt gehen.

Zur Volksinitiative „Neue Wege für Berlin“ – Debatte und Beschluss im Plenum

In der letzten Plenarsitzung wurde über die Initiative „Neue Wege für Berlin“ und unterschiedliche Anträge abgestimmt. Das Abgeordnetenhaus hat hierzu mit den Stimmen von rot-rot-grün einen Beschluss gefasst, der zu den Forderungen der Volksinitiative Stellung bezieht. Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung der Initiative, ein Sofortprogramm für den Neubau von 100.00 bezahlbarer Wohnungen bis 2030 aufzulegen.

Das hört sich auf den ersten Blick vernünftig an, auch ich setze mich für eine Erweiterung des sozialen Neubaus ein. Als rot-rot-grüne Koalition haben wir die Neubauförderung für Sozialwohnungen in den letzten Jahren ausgebaut. Auch sind die im letzten Jahr die Zahl der Neubauwohnungen insgesamt um 16,8 Prozent gestiegen und bis 2030 sind 30.000 weitere geplant.

Leider gilt immer noch, dass zwar viel gebaut wird in der Stadt, aber zu oft am Bedarf vorbei. Denn entscheidend ist, WER baut und FÜR WEN gebaut wird. Wenn man sich näher mit den Forderungen der Initiative beschäftigt, sieht man, dass der Teufel im Detail liegt: Vor allem kritisiere ich, dass die Initiative von den jährlich zu fördernden 12.500 Wohnungen 7500 für die sogenannte Mittelschicht und nur 5000 für den sozialen Wohnbau fordert.

Außerdem soll nach der Initiative die Preisbindung für die gebauten Wohnungen nur für 30 Jahre gelten. Das reicht bei weitem nicht aus, um auch langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Anstatt Neubau bei privaten Investoren zu fördern, sollte es also Priorität sein, die Kooperation mit Genossenschaften und weiteren gemeinwohlorientierten Akteuren wie z.B. dem Mietshäusersyndikat auszubauen und die enge Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften weiter zu stärken.

Auffällig ist auch, dass sich die Initiative explizit gegen Bestandsschutz stellt und den Mietendeckel und das Volksbegehren zur Enteignung von großer Wohnunternehmen angreift. Wer sich wirklich für die bezahlbaren Wohnraum in Berlin einsetzt, sollte aber auch diese Maßnahmen unterstützen.

Bevor das Abgeordnetenhaus über die Entschließung der Volksinitiative abgestimmt hat, gab es eine Aussprache der Fraktionen. Meine Rede vor dem Beschluss könnt ihr nachschauen. (Quelle: rbb)

Besonders interessant war natürlich, dass Herr Evers von der CDU nicht auf meine Frage nach den Neubauzahlen in den CDU-geführten Bezirken eingegangen ist. Es ist nämlich so, dass Herr Evers auf der einen Seite fehlende Neubautätigkeit kritisiert, aber Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf mit CDU-Baustadträt*innen am schlechtesten abschneiden: In Steglitz-Zehlendorf wurden 2018 lediglich 624 Neubauwohnungen genehmigt, in Reinickendorf sogar nur 619. Der berlinweite Durchschnitt liegt bei 1773 Wohnungen.

Der erfundene Skandal: Debatte über LokalBau im Plenum

Einmal mehr erfindet die CDU Skandale und wirft ohne Fakten und Beweise mit Dreck. Diesmal haben sie sich dafür das Friedrichshain-Kreuzberger Projekt LokalBau ausgesucht. Der Vorwurf: Mauschelei und Vetternwirtschaft. Die Beweise: Keine. Es reicht nicht mal für einen handfesten Verdacht. An anderer Stelle würde wohl nun von Fake News gesprochen, die CDU stattdessen bringt sogar einen Antrag mit diesen nicht hinterlegten Anschuldigungen ein. Damit wird klar, die CDU ist gegen eine neue gemeinwohlorientierte und soziale Wohnungspolitik. Gut, dass wir das geklärt haben. Über diesen wurde in der letzten Plenarsitzung diskutiert. Meinen Redebeitrag mit den tatsächlich vorliegenden Fakten zum Projekt gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):

Zum Hintergrund: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich mit der LokalBau-Strategie für gemeinwohlorientierte Projekte im Neubau ein. Ziel ist, dass auf 30-50 Prozent der jeweiligen Flächen preisgünstiger Wohn- oder Arbeitsraum entsteht. Das Projekt LokalBau wurde transparent und für alle einsehbar öffentlich ausgeschrieben. Bereits im Februar 2019 wurde das Projekt im bezirklichen Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Die CDU war dabei, ihren angeblichen „Skandal“ entdeckte die Partei aber erst über ein Jahr später – natürlich ohne jegliche Beweise dafür vorzulegen.

Für die CDU sprach Stefan Evers. Sein Redebeitrag kann hier auf den Seiten des RBB angesehen werden.

Ein Schutzschirm für Mieter*innen und einkommensschwache Haushalte in der Corona-Krise – Berliner Senat und Bund legen Maßnahmenpakete vor

Heute hat der Rot-Rot-Grüne Senat in seiner Sitzung bzw. wir als Rot-Rot-Grüne Koalition weitgehende Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten für die Dauer der COVID-19-Pandemie beschlossen. Die extreme Situation hat bekanntlich die wirtschaftliche Situation vieler Berlinerinnen und Berliner verschärft. Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, Kleinstunternehmer*innen, Kultur- und Kleingewerbetreibende müssen mit weitgehenden Einkommensverlusten rechnen. Viele von ihnen wissen nicht mehr, wie sie ihre Mieten aufbringen können. Ebenso massiv betroffen, sind Wohnungslose und Mieter*innen, gegen den ein Zwangsräumungsverfahren droht oder sogar ansteht.

Gegen viele solche laufenden Zwangsräumungsverfahren sind wir in den letzten Tagen vorgegangen und haben uns an Eigentümer*innen gewandt, diese vorübergehend auszusetzen; in vielen Fällen erfolgreich. Neben den Landeseigenen Wohnungsunternehmen haben sich auch einige privaten Wohnungsunternehmen bereit erklärt, laufende Zwangsräumungen und Kündigungen auszusetzen. Auch das Amtsgericht Charlottenburg hat seine Richter*innen darauf hingewiesen, keine derartigen Urteile auszusprechen. Die Senatsverwaltung für Justiz hatte sich bereits mit einem Appell an die Aufsichtsbehörde der Gerichtsvollzieher*innen gewandt und für eine Aussetzung geworben. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich grundsätzlich in ihrer Wohnung oder Unterkunft aufzuhalten haben, dann wäre es verantwortungslos und unsolidarisch, diese auf die Straße zu setzen. Derzeit sind viele Ämter unterbesetzt und können entsprechend nicht schnell genug reagieren, um die Menschen vorübergehend mit Wohnraum zu versorgen. Auch viele Notunterkünfte sind geschlossen.

Der heute beschlossene Maßnahmenkatalog soll in den nächsten sechs Monaten für ganz Berlin solche Verfahren stoppen sowie Mieterinnen und Mieter, die nicht in der Lage sind, ihre Miete zu bezahlen, umfassend schützen.

Die wichtigsten wohnungspolitischen Maßnahmen auf einen Blick:

  • Der Berliner Senat wird dafür sorgen, dass die sechs Landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Berlinovo Mieterhöhungen aussetzen. Bei Mietrückständen sollen von Fall zu Fall kulante Lösungen vereinbart werden. Zudem sollen keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen ausgesprochen werden. Auch Räumungen von bewohnten Wohnungen werden ausgesetzt und überprüft.
  • Der Senat appelliert an private Vermieterinnen und Vermieter in gleicher Weise zu verfahren. Zudem ist der Bund gerade dabei im Schnellverfahren zu beschließen, dass Kündigungen von Mietverhältnissen wegen Mietschulden für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht möglich sind – und zwar sowohl bei Wohnungsmieter*innen als auch Gewerbemieter*innen. Der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Zeitraum von sechs Monaten, wie ursprünglich von der Bundesregierung angekündigt, wurde nach Druck der CDU auf drei Monate gekürzt.
  • Es ist sicherzustellen, dass bei Verstößen gegen Melde- und Informationspflichten gemäß MietenWoG Bln (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) aufgrund von COVID-19 bis auf Weiteres auf Sanktionen verzichtet wird.
  • Der Senat wird auf Versorgungsunternehmen darauf hinwirken, dass diese bis auf Weiteres auf Strom- und Gassperren verzichten.
  • es wird solange die Krise andauert keinerlei Wohnungsräumungen geben, teils sind auch Räumungen von Gewerbeimmobilien ausgesetzt.
  • Der Senat wird sich an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen vom Bund zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsprogramme für Mieter*innen und Vermieter*innen entwickeln. Hierbei ist der gemeinsame Vorschlag vom DMB (Deutscher Mieterbund) und GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) für einen Solidarfonds einzubeziehen.

Das von der Bundesregierung beschlossene „Sozialschutz-Paket“ für einkommensschwache Haushalte sowie für Gewerbe- und Wohnungsmieter*innen soll die sozialpolitischen Folgen in einem ersten Schritt abfedern. Wir Grüne begrüßen zwar die Aussetzung der Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter*innen bei Zahlungsverzug der Mieter*innen. Dieses Moratorium für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 hilft erst nur existentielle Not zu lindern, kann aber Mieter*innen keinen mittelfristigen Schutz vor dem Verlust der Wohnung oder gewerblicher Räume bieten. Wir fordern deswegen seine Verlängerung mindestens bis zum 30. September 2020. Es ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die Situation und deren Auswirkungen länger dauern wird.

Beantragung von Grundsicherung wird erleichtert

Zudem ist im Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorgesehen, dass die Kosten der Unterkunft (KdU, Mietkostenzuschuss für Transferleistungsbezieher*innen) bei Neuanträgen nicht überprüft, sondern schlichtweg als angemessen gewertet werden. Das ist ein guter Schritt. Jetzt sollte auch noch die Bundesagentur für Arbeit angewiesen werden, alle Mietschulden konsequent zu übernehmen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Es ist auch richtig, dass jetzt alle Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger*innen ausgesetzt wurden.

Mein Kollege im Bundestag und sozialpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion, Sven Lehmann hatte sich bereits Anfang letzter Woche mit einem Brief an Hubertus Heil und Detlef Scheele mit Forderungen und Maßnahmen für die Grundsicherung in Zeiten der Corona-Krise gewandt. Seinen Brief finden Sie hier.

Die nun vorgesehene befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bei der Beantragung von Grundsicherung, die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung, muss auch nach der Aufhebung dieses Gesetzes beibehalten werden.

Wie geht ’s weiter?!

Die mittel- und langfristigen Maßnahmen werden wir im Bund wie im Land diskutieren müssen. Beispielhaft sei hier genannt, dass wir nicht nur über Stundungen, sondern auch Mieterlasse und einen Fonds auf Bundesebene für Vermieter*innen wie Mieter*innen konkret helfen müssen. Auch sollte die Heilungsfrist bei Kündigungen durch Mietrückstände für die Zeit nach Corona von zwei auf sechs oder sogar neun Monate ausgeweitet werden. Denn nach Ablauf des Kündigungsmoratoriums werden viele Mieter*innen Schwierigkeiten haben, die angehäuften Mietrückstände zu begleichen. Zudem plant der Bund Verzugszinsen von voraussichtlich knapp 6 Prozent für die Miete. Das ist unangemessen hoch. Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen wären damit überfordert und kaum in der Lage bis zum 30. Juni 2022 die aufgelaufenen Schulden abzutragen, vor allem wenn die Krise noch länger anhält. Deshalb werden wir weiter darauf drängen, hier sozial gerechte und langfristige Lösungen zu finden – sowohl im Bund- als auch auf Landesebene.

Zudem sollte durch den Bund geprüft werden, inwieweit weitere Regelungen, z B. im Baugesetzbuch, ebenfalls an die Corona-Krise angepasst werden müssen. So sollte zum Beispiel die Frist beim kommunalen Vorkaufsrecht deutlich verlängert werden. Denn derzeit ist es Mieter*innen wie auch den Kommunen sehr schwer möglich, das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten ausreichend zu prüfen oder gar zu ziehen. Auch andere Planungs- und Bauverfahren müssen jetzt mit Verzögerungen rechnen.

Alle Mieter*innen, die Fragen oder Probleme haben, können sich derzeit telefonisch und online beraten lassen bei der ASUM oder beim Berliner Mieterverein.

Sie können sich aber auch gerne an mein Team und mich wenden, am besten per E-Mail und per Post. Bleiben Sie gesund!