Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit – Einladung zum Fachgespräch am 11.09., 19.30 Uhr

Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit – Instrumente gegen fragwürde Vermietungspraktiken

Wann: Mittwoch, 11.09.2024, 19.30 – 21.30 Uhr

Wo: Raum 311, Abgeordnetenhaus Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10119 Berlin

Möbliertes Wohnen auf Zeit dominiert das Angebot auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Laut IBB-Wohnungsmarktbericht wurden 2023 mehr möblierte Wohnungen auf Zeit statt regulärer, unbefristeter Mietwohnungen inseriert. Die Angebote werden oft auf Portalen, wie z.B. Wunderflats oder AirBnB eingestellt, die entsprechende Mietverträge anbieten. Im Durchschnitt bewegen sich die Mieten in diesem Segment um die 24,00 € all-in, eine Aufteilung zwischen Kaltmiete, Möblierungszuschlag, Betriebskosten etc. ist nicht ablesbar und die Mietpreisbremse wird so umgangen. Den Bezirken sind die Hände gebunden, denn nicht nur die Mietpreisbremse, auch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz kann durch diese Vermietungspraxis ausgehebelt werden.

Welche Initiativen und Ideen gibt es für stärkere Regulierungen von möbliertem Wohnen auf Zeit auf Bezirksebene? Welche Instrumente auf Landesebene braucht es, um dieser Angebotsentwicklung entgegenzuwirken? Und was ist auf Bundesebene geplant, um wirkungsvolle Maßnahmen zu entwickeln?

Diese Fragen möchten wir mit Ihnen und folgenden Expert*innen diskutieren:

Hanna Steinmüller, MdB, Sprecherin für Wohnen 
(Bündnis 90/die GRÜNEN)
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat Neukölln (Bündnis 90/die GRÜNEN)
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg
 (Bündnis 90/die GRÜNEN)
Jun Chen, Sprecher für Stadtentwicklung, BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (Bündnis 90/die GRÜNEN)

Moderation:
Michael Heinke,
Justiziar der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin

Bitte melden Sie sich für die bessere Planung an unter: katrin.schmidberger@gruene-fraktion.berlin.
Eine gesonderte Einladung mit Programmablauf wird Ihnen ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung zugesandt.

Kinderläden müssen vor Verdrängung geschützt werden!

Zum morgigen Kinderladen-Aktionstag kommentieren Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten sowie Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Bildung und Familie:

Katrin Schmidberger:
„Kinderläden sind zentraler Bestandteil der sozialen Infrastruktur in unseren Kiezen. Doch auch sie sind von steigenden Mieten und Verdrängung betroffen. Wir erleben immer mehr Fälle, in denen Kinderläden schließen müssen, weil sie nach der Kündigung keine neuen bezahlbaren Räume finden oder exorbitante Mietsteigerungen nicht bezahlen können.

Kinderläden sind leider ebenso wie andere Gewerbemieter*innen nicht geschützt. Wir brauchen daher auch für Gewerbe einen Mietspiegel, eine Mietpreisbremse und wirksamen Kündigungsschutz. Der Senat muss vor Verdrängung bedrohte Kinderläden unterstützen, indem landeseigene Wohnungsunternehmen ihre Gewerberäume vorrangig für solche Nutzungen anbieten. Ebenso sollte das Land Bürgschaften bereitstellen, damit Kinderläden auch Räumlichkeiten erwerben und ihre Existenz damit dauerhaft absichern können.“

Marianne Burkert-Eulitz:
„Familien in unserer Stadt brauchen eine verlässliche Kinderbetreuung, nahe an ihrem Wohnort und angepasst an ihre Bedarfe. Die vielen Kinderläden, die in unseren Kiezen gewachsen sind, erfüllen neben den Einrichtungen großer Träger oder den Eigenbetrieben diese Aufgabe und sind aus dem Alltag vieler Berliner Familien nicht mehr wegzudenken. Kinder können hier in konstanter und liebevoller Beziehungsarbeit, eingebettet in ihr soziales Umfeld, gemeinsam aufwachsen, spielen und lernen. Der schwarz-rote Senat ist in der Pflicht, diese gewachsenen Strukturen vor Verdrängung zu schützen und in ihrer Existenz zu bewahren – damit die Berliner Kita-Landschaft so bunt und vielfältig bleibt, wie unsere Berliner Familien es sind.“

Totalangriff auf den Milieuschutz durch sog. Investor gescheitert

Das sog. „stumpfe Schwert“ Milieuschutz hat heute bewiesen, dass dieses städtebauliche Instrument den Mieterschutz stärken kann und dass der Bezirk Mitte mit seiner Aufstellung für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ alles formal richtig gemacht hat.

Geschäftsmodelle wie befristetes, möbliertes Wohnen, Studi-Apartments und Co oder auch der Abriss von bestehendem Wohnraum, können durch den Milieuschutz doch verhindert und letztlich eingedämmt werden. Dass immer wieder renditegetriebene sog. Investoren diesen Schutz für die Bevölkerung angreifen, belegt, wie sehr wir endlich einen mehrheitlich gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt brauchen. Es ist höchste Zeit, dass die Sozialpflichtigkeit beim Vermieten gesetzlich festgeschrieben wird. Wer in Berlin vermieten will, muss angemessenen Wohnraum anbieten und darf nicht nur überhöhte Renditen aus der Stadt ziehen zum Schaden der Kaufkraft der Berliner*innen. Hier fordern wir den Senat auf, ein Wohnungswirtschaftsgesetz, das den Zugang zum Berliner Wohnungsmarkt für solche Geschäftsmodelle stoppt, auf den Weg zu bringen. Es gibt kein Recht auf Spekulation mit Wohnraum.

PM: Mietspiegel 2024 – Senat muss jetzt endlich beim Mieterschutz handeln!

„Der neue Mietspiegel ist keine Entwarnung, sondern Beleg, auf welch hohem Niveau die Belastung durch Mietsteigerungen der vergangenen Jahre ist. Der Wohnungsneubau von 2016 bis 2022 hat eben nicht zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt geführt hat, wie von CDU und SPD mantraartig vorgetragen. Der Senat muss deshalb endlich beim Mieterschutz aktiv werden, um Mieter*innen vor Mietsteigerungen zu schützen. Auch rechtswidrige Neuvertragsmieten oberhalb der Mietpreisbremse treiben den Mietspiegel in immer neue Höhen, darauf hatte der Berliner Mieterverein hat mit seiner Analyse zur Mietbelastung in dieser Woche hingewiesen. Es braucht deshalb einen Paradigmenwechsel auf Landes- und Bundesebene beim Mieterschutz.  

Da klingt es fast wie ein Hohn, dass die CDU von nur wenigen Prozenten/Cent spricht. In der Realität gibt es deutliche Mietsteigerungen, die Mieter*innen hart treffen. Angesichts der hohen Kostensteigerungen aus Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen aber jetzt schon am Limit. Durch die hohen Mieten wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch gezielte Maßnahmen und Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen eines „Wohnungsbündnisses“, die nicht funktionieren.

Überhöhte Neuvertragsmieten sind nicht erst seit diesem Mietspiegel ein Problem. Durch laxe Bundesgesetze und Umgehungstatbestände haben sich die Neuvertragsmieten von den Bestandsmieten entkoppelt – ebenso wie von der Berliner Einkommensentwicklung.

Zunächst hatte der Senat vollmundig im Herbst angekündigt, hier Abhilfe zu schaffen und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –  eine Mietpreisprüfstelle durch das Land einzuführen. Sie soll den Mieter*innen helfen, gegen Wuchermieten und Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorzugehen. So passiert dies bereits in Frankfurt am Main. Wofür trägt Staatssekretär Machulik eigentlich den Titel „Mieterschutz“ in seiner Funktionsbeschreibung, wenn der Senat praktisch nichts unternimmt? Und was ist aus dem Versprechen des Regierenden letztes Jahr geworden, schnell gegen gesetzeswidrige Mieten vorgehen zu wollen? Wo bleibt das Wohnraum-Sicherungsgesetz, das private Vermieter*innen verpflichten soll, bezahlbare Wohnungen bereit zu stellen?“

Falls Sie von Mieterhöhungen und Heiz- bzw. Betriebskostennachforderungen betroffen sind, können Sie für eine Erstberatung zu einer der kostenfreien und offenen Mieter*innenberatung in die Bezirke gehen.
Für Mieter*innen aus Friedrichshain-Kreuzberg ist das die ASUM GmbH:

Terminvereinbarung für die Mieterberatung mit der ASUM GmbH unter 030 / 293 43 10 oder per Mail an
info@asum-berlin.de