„Der neue Mietspiegel ist keine Entwarnung, sondern Beleg, auf welch hohem Niveau die Belastung durch Mietsteigerungen der vergangenen Jahre ist. Der Wohnungsneubau von 2016 bis 2022 hat eben nicht zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt geführt hat, wie von CDU und SPD mantraartig vorgetragen. Der Senat muss deshalb endlich beim Mieterschutz aktiv werden, um Mieter*innen vor Mietsteigerungen zu schützen. Auch rechtswidrige Neuvertragsmieten oberhalb der Mietpreisbremse treiben den Mietspiegel in immer neue Höhen, darauf hatte der Berliner Mieterverein hat mit seiner Analyse zur Mietbelastung in dieser Woche hingewiesen. Es braucht deshalb einen Paradigmenwechsel auf Landes- und Bundesebene beim Mieterschutz.
Da klingt es fast wie ein Hohn, dass die CDU von nur wenigen Prozenten/Cent spricht. In der Realität gibt es deutliche Mietsteigerungen, die Mieter*innen hart treffen. Angesichts der hohen Kostensteigerungen aus Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen aber jetzt schon am Limit. Durch die hohen Mieten wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch gezielte Maßnahmen und Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen eines „Wohnungsbündnisses“, die nicht funktionieren.
Überhöhte Neuvertragsmieten sind nicht erst seit diesem Mietspiegel ein Problem. Durch laxe Bundesgesetze und Umgehungstatbestände haben sich die Neuvertragsmieten von den Bestandsmieten entkoppelt – ebenso wie von der Berliner Einkommensentwicklung.
Zunächst hatte der Senat vollmundig im Herbst angekündigt, hier Abhilfe zu schaffen und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Mietpreisprüfstelle durch das Land einzuführen. Sie soll den Mieter*innen helfen, gegen Wuchermieten und Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorzugehen. So passiert dies bereits in Frankfurt am Main. Wofür trägt Staatssekretär Machulik eigentlich den Titel „Mieterschutz“ in seiner Funktionsbeschreibung, wenn der Senat praktisch nichts unternimmt? Und was ist aus dem Versprechen des Regierenden letztes Jahr geworden, schnell gegen gesetzeswidrige Mieten vorgehen zu wollen? Wo bleibt das Wohnraum-Sicherungsgesetz, das private Vermieter*innen verpflichten soll, bezahlbare Wohnungen bereit zu stellen?“
Falls Sie von Mieterhöhungen und Heiz- bzw. Betriebskostennachforderungen betroffen sind, können Sie für eine Erstberatung zu einer der kostenfreien und offenen Mieter*innenberatung in die Bezirke gehen.
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