Vorkaufsrecht für die Weichselstraße 52 – Senat gibt Gelder frei

Pressemitteilung: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat heute offiziell grünes Licht für eine Bezuschussung zu Gunsten der landeseigene Immobiliengesellschaft „Stadt und Land“ zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrecht für die Weichselstraße 52 gegeben.

Dazu Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten von Bündnis 90/die GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Mit der Entscheidung der Senatsverwaltung sind die Weichen für die Wiederbelebung des kommunalen Vorkaufsrechts gestellt. Es wurde im November 2021 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zwar stark eingeschränkt. Seitdem kann nur für Häuser das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, die starke städtebauliche Mängel oder überwiegenden Leerstand aufweisen. Durch die Freigabe der Gelder kann nun ein weiteres Haus mit 60 Bewohner*innen dem Markt dauerhaft entzogen werden.

Wir gratulieren den Mieter*innen der Weichselstraße 52 und dem Bezirk für ihren unermüdlichen Kampf. Der potentielle Käufer aus Hamburg „Hansereal“, der das Gebäude gekauft hätte, ist dafür bekannt, seine Bestände verfallen zu lassen, Wohnungen aufzuteilen, meistbietend zu verkaufen und die Mieter*innen zu verdrängen. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts wird ein Zeichen gegen die Praxis profitorientierter sog. Investoren gesetzt.

Die Weichselstraße 52 darf kein Einzelfall bleiben. Derzeit gibt es drei weitere Häuser, die sich in der Prüfung befinden. Der Senat steht in der Pflicht, nun alle Landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Akteure an einen Tisch zu holen, um eine gemeinsame Ankaufstrategie zu entwickeln.

Der Berliner Wohnungsmarkt kann und muss umgebaut werden – neben bezahlbarem Neubau ist der Ankauf von bestehendem Wohnraum gerade in den Kiezen, in denen der Verdrängungsdruck am größten und das Neubaupotential am geringsten ist, zentral für eine bezahlbare Stadt für Alle.

Die Liste der bedrohten Häuser bzw. Hausgemeinschaften ist lang. Wie die Mieter*innen der Weichselstraße 52 warten jetzt die Mieter*innen der Rigaerstraße 94/95 und Liebigstraße 14 auf die Prüfung eines Ankaufs durch ein landeseigenes Unternehmen oder durch eine Genossenschaft. Der Senat muss sich auch hier ernsthaft um eine Unterstützung bemühen und darf die Mieter*innen nicht alleine lassen.“

André Schulze, Sprecher für Haushalt und Finanzen von Bündnis 90/Die GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus ergänzt:

„Dieser Fall zeigt: Die Entscheidung des Bezirksamtes Neukölln war richtig die rechtliche Möglichkeiten zur Anwendung des Vorkaufsrechts in diesem Fall intensiv zu prüfen und den Vorkauf vorzubereiten. Das große Engagement der Mieter*innen trägt heute Früchte. Der Senat und die Koalition sind jetzt in der Verantwortung das Vorkaufsrecht im Doppelhaushalt 2024/2025 finanziell so abzusichern, dass die nötigen finanziellen Mittel zur Anwendung bei weiteren Fällen bereitstehen.“