Debatte zum Mietendeckel im Plenum und erste Details zum Gesetz

Während der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am vergangenen Donnerstag kam es zu einer Generaldebatte über das geplante Gesetz zum Berliner Mietendeckel. Hierzu wurden seitens der Oppositionsparteien jeweils dringliche Anträge vorgelegt, die sich allesamt gegen das Ziel, den Mieter*innenschutz zu stärken richteten und einen Mietendeckel pauschal ablehnen wollten. Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich hingegen geschlossen für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes ausgesprochen. Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Zum Zeitpunkt der Debatte lagen noch keine genauen Details über den Gesetzesentwurf vor, lediglich Zwischenstände der Überlegungen und die zuletzt diskutierten verschiedenen Varianten waren bekannt. Erst am Freitag nach der Debatte im Plenum wurden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen detaillierte Infos zum geplanten Gesetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Referentenentwurf soll am heutigen Montag vorliegen und mit ihm soll dann auch die Verbändeanhörung starten.

Insgesamt lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass wir auf einem guten Weg zu einem atmenden Mietendeckel sind, der sozial, fair, rechtssicher und umsetzbar ist. Der Entwurf setzt ein klares Stoppzeichen für Wuchermieten und unbegrenzte Renditen für große Wohnungskonzerne. Der Mietendeckel wird insbesondere den Menschen helfen, die übermäßig stark durch hohe Mieten belastet sind. Mietabsenkungen sollen möglich sein, wenn Haushalte über 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Das Modell eines atmenden Deckels, der moderate Mietsteigerungen bis zu den festgelegten Obergrenzen zulässt, verschafft insbesondere den gemeinwohlorientierten Vermieter*innen und Genossenschaften mit preiswerten Mieten den notwendigen Spielraum, um ihre Bestände instand zu halten. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wollen wir den aus dem Gleichgewicht geratenen Wohnungsmarkt wieder ein Stück weit gerechter machen und die Balance zwischen Mieter*innen- und Vermieter*inneninteressen wiederherstellen.

Weil wir mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten, sind Anpassungen im weiteren Verfahren natürlich noch möglich. Entscheidend für die Umsetzung wird auch sein, dass die Bezirke durch das Land unterstützt werden, die neuen Aufgaben aus dem Gesetz zum Mietendeckel mit dem dafür notwendigen Personal umsetzen zu können.

Ergänzender Nachtrag: mittlerweile ist der Referentenentwurf zum geplanten Gesetz zum Mietendeckel von der Senatsverwaltung veröffentlicht und kann online abgerufen werden.