20 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind armutsgefährdet, so bescheinigt es uns der Bericht „Monitoring Soziale Stadt“. Im letzten Plenum nahm ich daher die Diskussion über den Modellvertrag zwischen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und dem Bezirk Pankow (Link zum Mieterprotest Pankow) zum Anlass für eine grundsätzliche Kritik am Mietenbündnis des Senats. Dieses ist vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen vollkommen unzureichend. Der Senat feiert sich, dass 50% der Wohnungen innerhalb und 30% der Wohnungen außerhalb des S-Bahnrings an WBS-Empfänger vergeben werden können. Dabei wird die Sollzahl von 50% innerhalb des S-Bahnrings nicht einmal erfüllt. Ich habe den Senat daher an die in der Berliner Verfassung fest geschriebene Verpflichtung erinnert einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.
Es braucht einen gerechten Zugang – und dazu haben wir einen konkreten Vorschlag: jeweils ein Drittel der frei werdenden Wohnungen soll an Haushalte, die ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung erhalten und ebenso ein Drittel an EmpfängerInnen von Wohnberechtigungsscheinen vergeben werden. Damit hätten die Betroffenen wenigstens eine Chance, trotz des angespannten Wohnungsmarktes noch einen anständige Wohnung zu finden.
Aber wir brauchen nicht nur eine Kurskorrektur beim Mietenbündnis, sondern überhaupt einen Kurswechsel in der gesamten Wohnungspolitik: es hilft nicht nur den Neubau als Allheilmittel anzupreisen, sondern es braucht auch eine Bestandserweiterung durch den gezielten Ankauf von Sozialwohnungen. Und wir brauchen vor allem den strategischen Ankauf von Wohnungen und Häusern in den Milieuschutzgebieten ebenso wie in den Sanierungsgebieten – da haben die Bezirke nämlich ein Vorkaufsrecht – rein theoretisch jedenfalls. In der Praxis scheitert das Vorkaufsrecht am fehlenden Geld der Bezirke. Da braucht es endlich finanzielle Unterstützung.