Wohnungspolitische Rede bei der Aufstellung zur Grünen Landesliste

Am vergangenen Wochenende wurde die Grüne Landesliste für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 gewählt. Ich trete wieder als Direktkandidatin für Kreuzberg 61 im Wahlkreis 1 an, in dem ich vor fünf Jahren für ein Mandat im Abgeordnetenhaus direkt gewählt worden bin. Auf der Landesliste habe ich mich daher erst weiter hinten beworben. Ich habe aber die Chance genutzt, um eine Rede zur aktuellen wohnungspolitischen Situation, zur Bilanz der letzten Jahre und den kommenden Aufgaben zu halten. Das Ziel ist klar: eine gerechte und soziale Wohnungs- und Mietenpolitik für die ganze Stadt, bei der die Menschen und nicht die Renditen im Mittelpunkt stehen. Dafür werde ich auch weiterhin mit vollstem Einsatz kämpfen:

Recht auf Wohnen – Maßnahmen für eine soziale Wohnungspolitik beschlossen

Auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Bielefeld, dem Bundesparteitag der Grünen, stand direkt zu Beginn die Wohnungskrise im Mittelpunkt. Beschlossen wurde der wichtige Antrag „Recht auf Wohnen“. Er enthält zahlreiche Vorschläge und Forderungen, wie die Wohnungspolitik mieter*innenfreundlich und sozial neu aufgestellt werden kann und muss. So soll z.B. das Recht auf Wohnen als ein soziales Grundrecht in das Grundgesetz aufgenommen werden. Ebenso wollen wir Mieterhöhungsmöglichkeiten kappen, die kommunalen Vorkaufsrechte stärken und Spekulation mit Wohnraum bekämpfen. Wir wollen eine neue Wohngemeinnützigkeit und Wien als Vorbild. Der Ausverkauf unserer Städte muss gestoppt werden – meinen Redebeitrag zum Antrag „Recht auf Wohnen“ könnt ihr hier sehen:

Der beschlossene Antrag „Recht auf Wohnen“ kann hier nachgelesen werden.

Bezahlbares Wohnen für Berlin – Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand das Thema Wohnen im Mittelpunkt. Unser Ziel ist eine soziale Wohnungspolitik, die sich den Interessen der Menschen in dieser Stadt verpflichtet fühlt – und nicht dem maximalen Profit von Investoren oder der privaten Immobilienwirtschaft. Wir wollen die Berliner Mischung und die Vielfalt in den Kiezen erhalten und haben dazu mit Rot-Rot-Grün schon viel geliefert „Bezahlbares Wohnen für Berlin – Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus“ weiterlesen

Wohnpolitischer Aufruf anläßlich der Sondierungen zwischen CDU/CSU und SPD

Sondierungen/Verhandlungen über eine neue GROKO

„Eine schlechte Wohnung macht brave Leute verächtlich.“
(Johann Wolfgang von Goethe, Was wir bringen, Lauchstädt 3, 1802)

Was Goethe schon 1802 wusste, kann den Spitzen der Politik heute nicht verborgen sein. Die Verfügung über Wohnraum ist existentiell. Niemandem dürfte entgangen sein, dass heute insbesondere in deutschen Städten bezahlbarer Wohnraum ein knappes Gut ist. Die Mietpreise explodieren und entwickeln sich um ein Vielfaches schneller als die Einkommen. Diese Entwicklung bedroht in vielen Städten ihre Bewohner*innen. Und die Konsequenzen bedrohen auch die Städte. Keine Stadt wird mehr so sein, wie wir sie mögen, wenn nur Geld entscheidet, wer wo wohnt. Die Wohnungsfrage ist heute eine der wichtigsten sozialen Fragen, die jetzt geregelt werden muss. Sie betrifft besonders in Städten optional alle, die nicht reich sind. Damit liegt auch die Demokratiefrage auf dem Tisch. Wer regiert für wen?

Wir richten diesen Appell an die Verhandler*innen über eine mögliche neue Große Koalition. Die Wohnungsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und kann nicht allein dem Markt überlassen werden. Stellen Sie sich dieser Verantwortung! Verweigern Sie sich nicht, denn dies wird gravierende Folgen für die Mieter*innen und den Zusammenhalt in den Städten haben, aber auch für die Verhandler*innen selbst. Politisch. Nachhaltig. Keine Regelungen für Mieter*innen ist ein Statement gegen sie.

10 Punkte sind von der neuen Bundesregierung unabdingbar zu regeln:

  1. Leistbares Wohnen muss vom Bund stärker gefördert werden – auch über 2019 hinaus. Die Mittel für geförderten Wohnungsbau müssen deutlich aufgestockt werden – insbesondere für Ballungszentren.
  2. Der Bund unterlässt grundsätzlich, selbst als Preistreiber am Markt aktiv zu sein durch den Verkauf öffentlicher Liegenschaften zum Höchstpreis. Er verpflichtet sich, alle öffentlichen Liegenschaften im Besitz der BIMA vorrangig den Kommunen preisgünstig zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Bund schafft alle Steuervorteile für Immobilienverkäufe ab, um der Spekulation mit Immobilien zu begegnen. Die Grunderwerbssteuer wird für alle Verkäufe verpflichtend. Daher Abschaffung der
    • Vorteile bei anteiligen Immobilienverkäufe (share deals),
    • Vorteile bei Immobilienverkäufen nach zehn Jahren.
  4. Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit zur steuerlichen Begünstigung von gemeinwohlorientierten Bauträgern, die preiswerten Wohnraum mit dauerhaften Belegungsbindungen schaffen und sichern.
  5. Der Mietspiegel muss preiswertere Bestandsmieten einbeziehen, damit er nicht mehr nur die Mietsteigerungen der letzten vier Jahre abbildet.
    • Erfassungszeitraum bei Neuverträgen/Vertragsänderungen auf mindestens zehn Jahre ausweiten
    • Erlass verbindlicher Kriterien des Bundes als Vorgabe für einen qualifizierten und verbindlichen Mietspiegel, den alle Kommunen verbindlich einführen.
  6. Die Mietpreisbremse muss Wirkungsmacht entfalten können. Dazu müssen alle Ausnahmeregelungen gestrichen und die Vermieter in die Pflicht genommen werden. Sie muss über 2020 entfristet werden.
    • der Vermieter muss rechtlich verbindlich die Vormiete nachweisen
    • rückwirkender Anspruch des Mieters auf Erstattung bereits geleisteter Überzahlungen
    • möblierte Wohnungen werden einbezogen.
  7. Die Modernisierungsumlage muss deutlich gesenkt, insgesamt gekappt und befristet werden, da sie zur Verdrängung missbraucht wird.
    • die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von energetischen Modernisierungen müssen nachgewiesen und die Betriebskosten gesenkt werden.
  8. Mieterhöhungen müssen begrenzt werden. Kappung von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen von maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren.
  9. Das Baugesetzbuch wird reformiert, um Kommunen einen wirkungs-vollen Milieuschutz zu gewährleisten (Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB).
    • gestrichen wird die Genehmigungsfreiheit für Umwandlungen in Eigentumswohnungen durch Vorkaufsrecht des Mieters innerhalb von sieben Jahren, da sie regelhaft missbraucht wird. Wird das Schlupfloch nicht gestopft, können Umwandlungen in Milieuschutzgebieten trotz Umwandlungsverbot nicht verhindert werden, obwohl Mieter die Wohnung nicht kaufen.
    • eingefügt wird, dass auch Kleingewerbe und soziale Träger einem Schutz und besonderer Mietregelungen unterliegen, um aus städtebaulichen Erhaltungsgründen und/oder dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine bestimmte gewerbliche Nutzung zu erhalten.
  10. Eine zeitgemäße Bodenpolitik muss Grundstücke aktivieren und Spekulation verhindern. Die anstehende Reform der Grundsteuer sollte dafür genutzt werden.

Berlin, 14. Januar 2018

Gaby Gottwald, MdA, Abgeordnetenhaus von Berlin, Die LINKE Friedrichshain-Kreuzberg
Katrin Schmidberger, MdA, Abgeordnetenhaus von Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg

Der komplette Aufruf und die Liste der Unterstützer*innen kann hier abgerufen werden.