Habersaathstraße 40–48 – Kriminelle Entmietungsstrategie durch den Eigentümer: Failed State oder politische Arbeitsverweigerung?

Ein sozialpolitischer Skandal mitten in Berlin-Mitte

Nach der Räumung am Montag (20.10.2025) von zwölf Wohnungen von ehemals Obdachlosen durch den Eigentümer Pichotta, versucht dieser mit massiven und quasi kriminellen Methoden auch die Mieter*innen mit regulärem Mietvertrag loszuwerden.

Während die betroffenen Menschen ihre Wohnungen verlieren, will der Eigentümer offenbar Fakten schaffen: Die Bestandsmieter*innen mit regulären Mietverträgen wurden am Montag teilweise nicht mehr in ihre Wohnungen gelassen. Zugänge wurden von mehreren Männern blockiert, die mutmaßlich im Auftrag des Eigentümers handelten. Gleichzeitig erhielten Mieter*innen Briefe mit „Abfindungsangeboten“ oder Zusagen von Ersatzwohnungen, selbstverständlich mit dem Ziel, sie zum freiwilligen Auszug zu bewegen.

Jahrelange Schikanen und systematische Kaltentmietung

Bereits seit Jahren ist die Versorgungslage in dem Gebäude katastrophal: kein Warmwasser, kein Strom. Nun hat der Eigentümer auch noch den Fernwärmevertrag zum 1. November 2025 gekündigt. Ein klarer Versuch, die verbliebenen Mieter*innen unter unzumutbaren Bedingungen zum Aufgeben zu zwingen.

Dabei kämpfen die Bewohner*innen bereits seit 2018 gegen wiederholte Verwertungskündigungen und gegen den Verlust ihres Zuhauses. Das Ziel des Eigentümers ist klar: Abriss der sogenannten „Papageienplatte“ und Neubau von teuren Eigentumswohnungen. Der Bezirk hat ihm dafür sogar eine Abrissgenehmigung bis Ende des Jahres erteilt, trotz laufender Verfahren und bewohnter Wohnungen.

Der Bezirk schaut zu – und lässt Fristen verstreichen

Am Mittwoch lief die Frist ab, bis zu der sich der Eigentümer gegenüber dem Bezirk erklären sollte, warum er die Mieter*innen nun auf diese Weise loswerden will, nachdem seine Kündigungen mehrfach vor Gericht gescheitert sind. Baustadtrat Gothe hatte angekündigt, dass der Bezirk andernfalls eine Ersatzvornahme veranlassen würde, um die Wärmeversorgung wiederherzustellen, ein Instrument, das in Mitte schon angewandt wurde, wenn Eigentümer ihre Pflichten dauerhaft verletzen.

Die Mieter*innen berichten, dass das Bezirksamt trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht erreichbar ist. Einige Bewohner mussten mit Polizeibegleitung versuchen, überhaupt in ihre Wohnungen zu gelangen. Türen wurden eingetreten, eine Wohnung zugemauert, der Flur demoliert, der Versuch, durch Einschüchterung Tatsachen zu schaffen. Offenbar kalkuliert der Eigentümer mögliche Strafzahlungen ein, solange sich sein Spekulationsprojekt am Ende auszahlt.

Wo bleibt der Rechtsstaat?

Das darf nicht hingenommen werden. Hier ist der Punkt erreicht, an dem der Staat zeigen muss, dass er nicht nur Gesetze hat, sondern sie auch durchsetzt, auch gegenüber Eigentümern.
Es gibt ein Recht auf Wohnen, aber kein Recht auf unbegrenzte Renditen.

Wenn Eigentümer ihre Verantwortung gegenüber Mieter*innen und der Stadtgemeinschaft derart mit Füßen treten, müssen Bezirk, Senat und Justiz konsequent eingreifen. Ich fordere das Bezirksamt Mitte auf, jetzt zu handeln, die Ersatzvornahme durchzuführen, die Wärmeversorgung wiederherzustellen und die Bewohner*innen zu schützen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden: Sowohl das Wohnungsaufsichtsgesetz als auch §6 des Wirtschaftsstrafgesetzes geben den Behörden die nötigen Befugnisse, um gegen solches Verhalten vorzugehen. Es fehlt allein am politischen Willen.

Ein Prüfstein für Berlins Wohnungspolitik

Der Fall Habersaathstraße steht exemplarisch für das Versagen von Eigentümerverantwortung, bezirklicher Kontrolle und politischem Mut. Wenn selbst hier, mitten in Berlin, Dutzende Menschen kurz vor dem Winter aus bewohnbaren Wohnungen geräumt werden, während der Bezirk untätig bleibt, dann fragen sich viele zu Recht: Ist das noch Rechtsstaat oder schon politisches Wegsehen? Wir fordern deshalb:

  • Ein sofortiges Räumungsmoratorium
  • Eine Reform des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes
  • Konsequentes Handeln von Senat und Bezirk gegen Entmietung und Wohnraumspekulation

Wohnen ist ein Menschenrecht – keine Ware

Dieser Eigentümer mit seinen perfiden Methoden darf nicht damit durchkommen. Hier muss die öffentliche Hand zeigen, dass sie auf der Seite der Mieter*innen steht und dass der Rechtsstaat auch für Eigentümer gilt. Denn es gibt ein Recht auf Wohnen, aber nicht auf unendliche Renditen.

Wir brauchen endlich ein Gesetz wie unser Bezahlbare-Mieten-Gesetz, das Eigentümer, die nicht bereit sind, sich an die Regeln zu halten, vom Berliner Wohnungsmarkt ausschließt. Wer nicht in der Lage oder willens ist, sich an der Wohnraumversorgung seriös und sozial zu beteiligen, sollte gar kein Vermieter sein.

Fazit

Die Ereignisse in der Habersaathstraße 40–48 sind mehr als ein lokaler Konflikt, sie sind ein Spiegelbild dafür, wie in Berlin Eigentumsinteressen über Menschenrechte gestellt werden. Jetzt ist der Moment, an dem Politik, Verwaltung und Gesellschaft zeigen müssen: Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.

Wir brauchen eine mietenpolitische Revolution in Berlin – Gastbeitrag im Tagesspiegel

Wir brauen ein neues soziales Mietrecht und eine Gemeinwohlorientierung im Wohnungsbereich. In einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel vom 15. September skizziere ich, welche Maßnahmen dringend nötig sind – der Text ist hier nachzulesen:

Wir brauchen eine mietenpolitische Revolution in Berlin

Ob in der Bürgersprechstunde, auf dem Podium oder am Straßenstand: Verzweifelte Menschen, die nicht wissen, ob sie bald noch ihre Wohnungen Zuhause nennen dürfen, treffe ich tagtäglich. Ob überteuerte Modernisierungen, Mieterhöhungen über dem Mietspiegel oder Eigenbedarfskündigungen – die Missstände im Mietrecht frustrieren die Menschen zu Recht. Als Landes- und Bezirkspolitiker fühlen wir uns oft wie die Feuerwehr mit zu wenig Löschwasser im Schlauch.

Es ist 5 vor 12, um das massive Ungleichgewicht zwischen Vermietern und Mietern zu stoppen. Da hilft nur eins: Das Bundesmietrecht braucht eine radikale soziale Wende.

Es ist nicht sinnvoll, dass auf dem Land die gleichen Rahmenbedingungen wie in Stadtstaaten gelten, Mieten und Einkommen sind zu unterschiedlich. Zum Schutz der Mieter sollten die Kommunen selbst darüber entscheiden können, wann sie Mietobergrenzen für notwendig halten. Und beim Schutz von Mietwohnungen vor Umwandlung in Eigentumswohnungen brauchen die Länder endlich die Entscheidungsgewalt, um das Geschäftsmodell zu stoppen. Und es braucht dringend Schutzregeln für kleines Gewerbe. Dazu muss das Miet- und Baurecht auf Bundesebene komplett umgekrempelt werden. Aller Reförmchen zum Trotz: CDU und SPD in der Bundesregierung bleiben Handlanger der Immobilienlobby. Rot-Rot-Grün in Berlin bleiben so nur geringe Möglichkeiten, auf die Mietentwicklung zu wirken. Umso mehr brauchen wir eine mietenpolitische Revolution in den Bereichen, in denen wir Einfluss haben.

Wir brauchen Neubau – und zwar schnell. Aber das reicht nicht aus. In Wien sind über 60 Prozent der Wohnungen in kommunaler und genossenschaftlicher Hand. Die gemeinwohlorientierten Bauträger – landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Stiftungen – stellen dort sicher, dass Wohnraum dauerhaft sozial gebunden und vor Spekulation geschützt ist. Durch ein Bündnis mit den gemeinwohlorientierten Bauträgern können wir es schaffen, in Berlin den Anteil von gerade mal 30 Prozent in den nächsten Jahren massiv durch Ankauf und Neubau zu erhöhen. Dazu brauchen sie günstige Grundstücke in Erbpacht und eine Neubauförderung, die weit über 30 Jahre hinaus geht. Ein Mietmoratorium, wie es zuletzt gefordert wurde, ist gut. Den Anfang müssen wir bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen machen. Einige hundert Millionen Euro Gewinne erzielen sie jedes Jahr und schlagen bei Modernisierungen und Neuvermietungen ganz schön zu. Die Aktiengesellschaften und GmbHs in Landesbesitz arbeiten oft noch zu renditeorientiert. Warum sie nicht in Anstalten öffentlichen Rechts umwandeln? Die Folge: Mehr Transparenz und stärkere Kontrolle. Außerdem sollte Berlin neue Wohnformen schützen und Mieterselbstverwaltung fördern. Auch Baugebote, Vorkaufsrechtssatzungen, Flächenankäufe und eine reformierte Bauordnung gehören in den Instrumentenkasten einer am Gemeinwohl orientierten Wohnungspolitik. Besonders wichtig ist jedoch, dass wir die Bezirke endlich ausreichend stärken, durch Personal und Geld. Sie sind es, die gegen illegalen Leerstand und Zweckentfremdungen, verfallene Häuser und fehlende Instandhaltungen vorgehen müssen. Und sie sind es, die neue Milieuschutzgebiete beschließen und das Vorkaufsrecht anwenden und kontrollieren können.

In Berlin haben wir kostenlose Mieterberatungen eingerichtet. Was wir aber noch brauchen, sind Angebote der Begleitung von Hausgemeinschaften vor Ort. Gerade bei Modernisierungen dauern die Prozesse oft Jahre. Es gibt so viele Betroffene, die verständlicherweise überfordert sind. Eine Beratung, die diese Menschen aktiv aufsucht und begleitet, kann vielen helfen, sie im Kampf um ihre Wohnung entscheidend zu stärken. Ein Klagefonds kann dafür sorgen, dass auch arme Mieter sich wehren können. Um diesen Kampf um unsere Stadt zu gewinnen, müssen wir noch viele und radikale Schritte gehen. Starten wir in Berlin endlich die mietenpolitische Revolution, statt auf eine dringend notwendige soziale Wende auf Bundesebene zu warten.

Spekulation am Mehringdamm 67: Haus für 7,1 Mio. versteigert – Vorkaufsrecht wird geprüft

Am 21. März wurde in einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der bisher bestehenden Eigentümergemeinschaft das Mietshaus Mehringdamm 67 mit 27 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten wurde für spekulative 7,1 Millionen Euro vom Amtsgericht an eine private Bietergemeinschaft verkauft. Damit liegt der Verkaufspreis über 40 Prozent über dem vom Amtsgericht festgestellten Verkehrswert von 5 Millionen Euro. Dabei war bereits dieser Wert umstritten und einer im Vorfeld vom Bezirksamt vorgenommenen Bewertung des Verkehrswertgutachtens zu hoch angesetzt.

Der jetzt deutlich höhere spekulative Verkaufspreis aus der Versteigerung lässt vermuten, dass dieser durch teure Modernisierungen, Verdrängung der Altmieter, Aufteilung in Eigentumswohnungen und Mietsteigerungen refinanziert werden soll. Bestärkt wird diese Befürchtung durch die Tatsache, dass mindestens zwei der drei Akteure der privaten Bietergemeinschaft, die vom Amtsgericht den Zuschlag erhielt, durch Entmietung und Verstöße gegen den Milieuschutz im Bezirk bereits auffällig geworden sind.

Einmal mehr droht damit preiswerter Wohnraum verloren zu gehen und die bisherigen Mieter*innen aus ihren oft seit Jahrzehnten genutzten Wohnungen verdrängt zu werden. Neben den Bewohner*innen gehören dazu auch die traditionsreiche Kreuzberger Kneipe „Destille“, die seit über 130 Jahren eine zentrale Institution des Bergmannkiezes ist, sowie die bereits einmal aus der Bergmannstraße verdrängte Espresso Lounge.

Zusammen mit den Mieter*innen habe ich mich dafür stark gemacht, dass auch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mitbietet. Das hat zwar leider nicht geklappt. Das Bezirksamt hat aber bereits im Vorfeld angekündigt, das Vorkaufsrecht nach einer Versteigerung zu prüfen, z.B. in Zusammenarbeit mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Ziel muss sein, die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen. Dafür müssen alle zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent genutzt werden. Auch eventuell zu schließende Abwendungsvereinbarungen müssen entsprechend streng im Sinne der Mieter*innen und der Gewerbetreibenden festgelegt werden.

Land und Bezirk müssen gemeinsam gegen spekulative Verkäufe vorgehen. Bei der massiven Überschreitung von über 40 Prozent des Verkehrswertes muss auch eine preislimitierende Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert in Erwägung gezogen werden. Zwar bestehen rechtlich unterschiedliche Auffassungen, ob das bei Versteigerungen möglich ist. Diese Frage muss aber anhand dieses Falles notfalls in einem Klageverfahren bis in die höchste Instanz geklärt werden.

Gleichzeitig steht dieser Fall exemplarisch für einen Teil der dringend nötigen Reformen, die auf Bundesebene nötig sind, um die Mieter*innen wirksam vor Verdrängung und steigenden Mieten zu schützen: Abschaffung der Modernisierungsumlage in ihrer bisherigen Form, wirksame Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Verkehrswertberechnung ohne spekulative Elemente, Abschaffung der Ausnahmen der Umwandlungsverordnung.

Gemeinwohl statt Mietenspekulation – Grüne Wohnungspolitik für ganz Berlin

Im Mittelpunkt der Fraktionsklausur Anfang Mai stand die Wohnungspolitik. Dabei ging es auch um das grüne Konzept einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Damit sollen dauerhafte Bindungen von gemeinnützigen, bezahlbaren Wohnungen entstehen. Wenn sich private Anbieter von Wohnungen darauf verpflichten, werden ihnen im Gegenzug Steuern erlassen. Dabei gilt: Einmal öffentlich gefördert, immer öffentlich gebunden. Bis Ende der 1980er Jahre gab es eine solche Gemeinnützigkeit in der Bundesrepublik bereits. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war angesichts der Folgekosten und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum einer der größten bau- und haushaltspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit. 

Auf Landesebene haben wir im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag ein großes Paket an Maßnahmen für mehr Mieterschutz und öffentlichen Wohnungsbau geschnürt. Das alleine reicht aber nicht. Gemeinsam mit den Initiativen vor Ort und den fünf grünen Bezirksbaustadträten machen wir uns stark für eine Wende in der Wohnungspolitik. Bestehende Lücken im Mietrecht müssen geschlossen und bestehende Instrumente wie die Mietpreisbremse schlagkräftiger werden. Wir wollen den Milieuschutz gegen Verdrängung ausbauen und wirksame Mietobergrenzen einführen. Der Milieuschutz muss endlich zu einem echten Mieterschutzinstrument weiterentwickelt werden. Wichtig ist uns auch, dass die Spekulation mit Wohnraum beendet wird. Ob beim NKZ oder bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten: Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden und zum Einsatz kommen.

Der Beschluss GRÜNE WOHNUNGSPOLITIK FÜR GANZ BERLIN – GEMEINWOHL STATT MIETENSPEKULATION kann hier nachgelesen werden. Ebenso steht eine Kurzversion zur Verfügung.