Mieterschutz durch Milieuschutz – Spekulation eindämmen!

Am 19. Februar 2015 haben wir den Antrag Berlin braucht mehr "Soziale Erhaltungsgebiete" – Mieterschutz stärken und Spekualation eindämmen ins Plenum eingebracht. In meiner Rede fordere ich den Senat dazu auf sich verstärkt für die Schaffung neuer Milieuschutgebiete in Berlin einzusetzen (Link zur Derfinition: Erhaltungssatzung). Nur wenn eine entschiedene Ausweitung sozialer Erhaltungsgebiete auf große Teile der Stadt erfolgt kann der Wohnungnot in Berlin begenget werden (Link zur Karte der jetzigen Berliner Milieuschutzgebeite).  Die Bezirke, die das Verfahren zur Erstellung eines Milieuschutzgebietes oder eines Erhaltungsgebietes in Gang setzen können brauchen dabei dringend die Unterstützung durch den Senat. Die wichtigsten Gründe für die Schaffung neuer Milieuschutzgebiete sind: der Schutz vor überteuerten Luxussanierungen, der Erhalt kleiner Wohnungen durch die Verhinderung von Wohnungszusammenlegungen, die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes von Immobilien durch die Bezirke und ein wirksames und schnelles Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch die angekündigte Umwandlungsverordnung des Senats, die den Verkauf von Mietwohnungen genehmigungspflichtig machen soll, kann nur in Milieuschutzgebiten angewandt werden. Nun ist es am Senat dieses Instrument mit allen Mitteln zu stärken.

 

Besser spät als nie: Senat kündigt die Einführung der Umwandlungsverordnung an

Seit Jahren wird sie gefordert, jetzt soll sie endlich kommen: die Umwandlungsverordnung für Berlin. Auf ihrer Senatsklausur Anfang Januar haben sich SPD und CDU doch noch auf die Einführung geeinigt. Schon lange haben wir Grünen gemeinsam mit zahlreichen Mieterinitiativen gefordert, das Instrument umgehend auch in Berlin einzusetzen – so etwa in dem Antrag "Für besseren Mieterschutz im Kiez – Umwandlungsverordnung längst überfällig“.

Das die Umwandlungsverordnung jetzt kommen soll, ist zu großen Teilen ein Erfolg dieses gemeinsamen Engagements. Es ist mehr als überfällig, dass die Immobilienspekulation und die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter aus ihren Kiezen gestoppt wird. Endlich bekommt der Mieterschutz durch die Spekulationsbremse Umwandlungsverordnung Priorität vor dem Koalitionsfrieden und dem Investorenschutz.

Jetzt zahlt sich aus, dass die Grünen Stadträte in den Bezirken Vorreiter beim Milieuschutz sind. Dort wird sich die Umwandlungsverordnung direkt zum Einsatz kommen können. Besonders Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg sind hier Vorreiter, aber auch Tempelhof-Schöneberg hat jüngst drei neue Milieuschutzgebiete erlassen. Der Senat muss nun insbesondere finanzielle Unterstützung für die notwendigen Untersuchungen leisten, um das Instrument möglichst schnell in weiteren Bezirken einzuführen.

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Endlich: Milieuschutz in Neukölln für Reuter- und Schillerkiez

Die SPD in Neukölln gibt auf – zumindest ihren jahrelangen Widerstand gegen die Einführung von Milieuschutzgebieten. Der konsequente Einsatz der Bevölkerung und zahlreicher Initiativen, wie z.B. dem Neuköllner Mietenbündnis, waren am Ende erfolgreich. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) stimmte am vergangenen Mittwoch (17.9.) dem Grünen Antrag zur Einführung des Milieuschutzes in Neukölln mit großer Mehrheit zu.

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OFFENER BRIEF: Kein effektiver Mieterschutz ohne Umwandlungsverordnung und Nutzung des Vorkaufrechts durch die Berliner Bezirke

Die Grünen fordern den Berliner Senat in einem offenen Brief auf, den Erlass einer Umwandlungsverordnung nicht länger zu verschleppen und der Immobilienspekulation in Berlin endlich Grenzen zu setzen. Außerdem schlagen die grünen Baustadträte, die Mietenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Katrin Schmidberger und die beiden Landesvorsitzenden vor, den Berliner Bezirken die Nutzung des Vorkaufrechts für Wohnungen zu ermöglichen. „Beide Instrumente (stellen) eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen städtebaulichen und wohnungspolitischen Eingriffsmöglichkeiten der Bezirke dar und ermöglichen einen effektiveren Schutz von Mieterinnen und Mietern in besonders betroffenen Kiezen“, heißt es in dem Brief wörtlich. Der Senat müsse aufgrund der rapiden Verknappung von preisgünstigem Wohnraum seine monatelangen Beratungen schnell abschließen, damit die Bezirke endlich aktiv werden können.

Hintergrund: Mit einer Umwandlungsverordnung könnten die Bezirke in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit einem Genehmigungsvorbehalt versehen. In Hamburg hat diese Maßnahme nachweislich zu einem besseren Schutz von Mietern vor Spekulation geführt. In Berlin befindet sich die geplante Verordnung seit Monaten im Mitzeichnungsverfahren des Senats.

In Milieuschutzgebieten haben Bezirke zudem theoretisch die Möglichkeit, bei Immobilienverkäufen im öffentlichen Interesse ein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Damit aus der Theorie auch eine Praxis wird, braucht es aber die Einrichtung eines Wohnungsankauf-Fonds, auf den die Bezirke dafür auch zugreifen können.

Den Offennen Breif im Wortlaut gibts hier als PDF