Gemeinwohl statt Mietenspekulation – Grüne Wohnungspolitik für ganz Berlin

Im Mittelpunkt der Fraktionsklausur Anfang Mai stand die Wohnungspolitik. Dabei ging es auch um das grüne Konzept einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Damit sollen dauerhafte Bindungen von gemeinnützigen, bezahlbaren Wohnungen entstehen. Wenn sich private Anbieter von Wohnungen darauf verpflichten, werden ihnen im Gegenzug Steuern erlassen. Dabei gilt: Einmal öffentlich gefördert, immer öffentlich gebunden. Bis Ende der 1980er Jahre gab es eine solche Gemeinnützigkeit in der Bundesrepublik bereits. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war angesichts der Folgekosten und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum einer der größten bau- und haushaltspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit. 

Auf Landesebene haben wir im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag ein großes Paket an Maßnahmen für mehr Mieterschutz und öffentlichen Wohnungsbau geschnürt. Das alleine reicht aber nicht. Gemeinsam mit den Initiativen vor Ort und den fünf grünen Bezirksbaustadträten machen wir uns stark für eine Wende in der Wohnungspolitik. Bestehende Lücken im Mietrecht müssen geschlossen und bestehende Instrumente wie die Mietpreisbremse schlagkräftiger werden. Wir wollen den Milieuschutz gegen Verdrängung ausbauen und wirksame Mietobergrenzen einführen. Der Milieuschutz muss endlich zu einem echten Mieterschutzinstrument weiterentwickelt werden. Wichtig ist uns auch, dass die Spekulation mit Wohnraum beendet wird. Ob beim NKZ oder bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten: Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden und zum Einsatz kommen.

Der Beschluss GRÜNE WOHNUNGSPOLITIK FÜR GANZ BERLIN – GEMEINWOHL STATT MIETENSPEKULATION kann hier nachgelesen werden. Ebenso steht eine Kurzversion zur Verfügung.

Ein Kommentar

  1. Die Ursachen für den Mietenanstieg in Berlin müssen unverzüglich gestoppt werden. Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert von der Politik:

    1) Verlängerung des Änderungs- und Veränderungszeitraums zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre

    2) Veränderung der Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren auf 10 % in fünf Jahren

    3) Mietspiegel als einziges Begründungsmittel für eine Mieterhöhung

    4) Verfahren zum Inhalt und zur Aufstellung sowie Anpassung von Mietspiegeln gesetzlich regeln

    5) Wirtschaftsstrafgesetz reformieren

    6) Mietpreisbremse reformieren

    7) Neubau von bezahlbarem Wohnraum effektiv mit Neuer Wohnungsgemeinnützigkeit ankurbeln

    8) Wohneigentum zur Eigennutzung fördern

    http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/politik/ursachen-fuer-den-mietenanstieg-in-berlin-unverzueglich-stoppen-d124975.html

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