Neue und alte Projekte für 2022/23 – einige Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Seit März verhandeln wir als Fraktionen in den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss den neuen Doppelhaushalt für 2022/23. Gerade für das Thema Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen war die Ausgangslage der Verhandlungen konfliktgeladen – die neue Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hatte vor allem beim Thema „Kooperative Stadtentwicklung“ finanzielle Mittel gestrichen. Jetzt liegen zwei Monate Haushaltsverhandlungen hinter uns. Nach unzähligen Fragen, Berichten und einigen Änderungsanträge haben wir sehr viele grüne Projekte durchgesetzt. Bald kann es also losgehen mit der Umsetzung.

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Hier eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Projekte:

Mehr Genossenschaftsförderung und Unterstützung für die Genossenschaftliche Ankaufsagentur

Die im November 2021 gegründete Häuser Bewegen GIMA Berlin-Brandenburg eG i.G. ist ein starkes Instrument zur Sicherung von Boden und Immobilien. In München seit 2007 erfolgreich aktiv und in Frankfurt am Main als Gemeinschaftsprojekt von Stadt und Genossenschaften in Gründung, kann eine GIMA durch Aufsuchen, Vermitteln und Anbahnen von Grundstücksankäufen zugunsten gemeinwohlorientierter Unternehmen, wie Genossenschaften oder Hausprojekten, die Gemeinwohlorientierung des Berliner Immobilienmarktes stärken. Um das Instrument auch für Berlin nutzbar zu machen, konnten wir eine Anschubfinanzierung von 70.000 Euro in 2022 und 100.000 Euro in 2023 ermöglichen. Außerdem haben wir erreicht, dass nun circa 32 Millionen Euro in 2022 und 25 Mio. Euro in 2023 den Genossenschaften für den Bestandserwerb und Neubau als Förderung zur Verfügung steht. Zudem wird die Neubauförderung von 5.000 Sozialwohnungen jährlich jetzt finanziell ermöglicht. Mehr wäre natürlich nötigt gewesen, aber immerhin werden die Förderkonditionen verbessert. Nun ist es wichtig, die Förderrichtlinien jeweils schnell zu überarbeiten.

Ein Miet- und Wohnungskataster – Transparenz auf dem Immobilienmarkt endlich herstellen

Insgesamt 2,7 Millionen Euro stehen in den nächsten Jahren bereit, damit wir das schon in der letzten Legislatur zwischen Rot-Grün-Rot vereinbarte Miet- und Wohnungskataster einführen können. Ein solches Kataster wie es dies in der Schweiz und Schweden bereits gibt, soll digital Informationen über alle Berliner Wohnungen und Gewerbeeinheiten festhalten bezüglich Austattung, Miethöhe, Eigentümer*innen, aber auch der energetische Zustand und ob es sich um eine Sozial- oder Eigentumswohnung handelt. Dieses Projekt hatten die Senator*innen der letzten Legislatur leider nicht umgesetzt. Nun gehen wir es an, damit endlich sichtbar wird, wer hier welche Immobilien besitzt und welche Briefkastenfirmen, Fonds und andere Unternehmen in welchen Stadtteilen welche Probleme bereiten. Zukünftig sollen damit also Probleme auf dem Wohnungsmarkt wie spekulativer Leerstand besser kontrollierbar gemacht werden, und uns Hinweise geben, wo der wohnungspolitische Schuh am meisten drückt. Weitere Rechtsgutachten sollen nun die Umsetzung in die Wege leiten. Dazu werden wir auch als Grüne Fraktion bald einen konkreten Vorschlag machen, denn nun gilt es die gesetzliche Grundlage für das Kataster zu legen.

Eine Ombudsstelle für die Mieter*innen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) hat in den vergangenen Monaten einige kritische Momente durchgemacht. Neben der Kündigung des Vorstandmitglieds Ulrike Hamann sollte die WVB nur marginal im Haushalt berücksichtigt werden. Wir haben nun in den Verhandlungen die Einrichtung einer Ombudsstelle für Mieter*innen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen verankert. Dafür bekommt die WVB 100.000 Euro in 2022 und 200.000 Euro in 2023 für die Ausschreibung und die externe Beauftragung einer unabhängigen Ombudsstelle. Sie soll Anfragen und Beschwerden aus den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen annehmen und zwischen Konfliktparteien vermitteln und auch die Mieter*innengremien damit unterstützen und entlasten.

Initiativenforum Stadtpolitik

Das Initiativenforum Stadtpolitik (IniForum) wurde 2020 gegründet und ist an den Verein Stadtprojekte e.V. angegliedert. Das Forum bietet die Möglichkeit, Belange stadtpolitischer Initiativen in direktem Gespräch mit Politiker*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Expert*innen zu verhandeln und sie gleichzeitig in eine breitere Öffentlichkeit zu bringen. Das IniForum will ein „Gegengewicht gegenüber Politik, Verwaltung und Immobilienlobby” herstellen und damit die Mietenbewegung aktiv stärken und ihnen Ressourcen für ihre Arbeit zur Verfügung stellen. Im Haushaltsentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen war nicht klar, ob das Iniforum so weitergeführt und wie hoch finanziert wird. Wir haben nun sichergestellt, dass der Träger dieses Format in den kommenden zwei Jahre mit jährlich 165.000 Euro fortsetzen kann.

Rekomm+-Projekt

Das Projekt Rekommunalisierung Plus hat das Ziel, den sozialen Zusammenhalt und die nachbarschaftlichen Beteiligungsstrukturen im Kontext der Wohnungsfrage zu erweitern und die demokratische Partizipation sowie auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin zu stärken. Bezugnehmend auf das im Koalitionsvertrag (2016) erklärte Ziel, den kommunalen Bestand insbesondere durch Ankäufe im sozialen Wohnungsbau zu erweitern und die Objekte wieder in Landeshand zu überführen, hat das Projekt „Rekommunalisierung Plus“ in den letzten Jahren rund um das Kottbusser Tor den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen für eine deutliche Stärkung von Teilhabe und sozialen Zusammenhaltes geschaffen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Rekomm+-Projekt auch in 2023 fortgesetzt und eine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft wird. Dafür konnten wir Mittel von 160.000€ jeweils für 2022 und 2023 absichern.

Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung & Soziokultur

Die Taskforce für bedrohte Räume, soll – als kurzfristig handelndes Notfallgremium – Verdrängung und Verlust von soziokulturellen Räumen notfalls auch im letzten Moment verhindern. Zudem müssen Projekte auch langfristig unterstützt und geschützt werden. Hierfür ist eine Stelle erforderlich, die soziale und kulturelle Akteur:innen in Stadtentwicklungsprozessen begleitet und berät und die Abstimmung mit der Berliner Politik und Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene aktiv unterstützt. Die Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung & Soziokultur war im Koalitionsvertrag mit einem Prüfauftrag versehen, war aber leider nicht im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Jetzt haben wir für 2023 150.000 Euro für eine Konzepterstellung verhandelt.

Initiative Urbane Praxis

Die Initiative setzt sich für den Aufbau von ressortübergreifenden, intermediären Strukturen ein, koordiniert bei Genehmigungsfragen und begleitet Prozesse der Urbanen Praxis auf den Flächen der Initiative. Außerdem organisiert die Ini den Nationalen und internationalen Fachaustausch. Der Berliner Projektfond Urbane Praxis hat nichts mit der Initiative Urbane Praxis zu tun. Der Projektfonds wurde 2021 von der Stiftung Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung administriert und soll von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa verstetigt werden. Die Initiative Urbane Praxis heißt im Haushalt Netzwerkstelle und Projektbüro Urbane Praxis. Dafür gibt es 2022 und 2023 jeweils 300.000€.

Bezirkliche Anlaufstellen für Bürger*innenbeteiligung

2019 hatte der Senat nach langer Diskussion die Leitlinien für Bürgerbeteiligung (LLBB) beschlossen. Teil der Leitlinien ist die Einrichtung von Anlaufstellen. Diese sollen zu städtebaulichen Vorhaben beraten, informieren und vernetzen, die Bürger*innen bei deren Selbstorganisation unterstützen. Im Entwurf der Senatsverwaltung wurden die Mittel für die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung von 250.000 auf 160.000 Euro gekürzt. Als Reaktion gab es einen Brief der betroffenen Bezirke mit der Forderung nach Aufstockung. Wir haben nun als Koalition einen Änderungsantrag beschlossen, für 2023 Mittel bis 250.000 Euro für diejenigen Bezirke einzustellen, in denen tatsächlich aktive oder im Aufbau befindliche Anlaufstellen geben wird. Damit wird gewährleistet, dass die Bezirke, die sich bisher um den Aufbau bemühen, abgesichert sind. Gleichzeitig werden die anderen Bezirke motiviert, die Einrichtung der Anlaufstellen anzugehen.

Weitere kleinere Projekte wie ein Rechtsgutachten zu den landesrechtlichen Möglichkeiten, um den Schutz vor Eigenbedarfskündigungen zu stärken ebenso wie der neue Wohnraumbedarfsbericht, der nächstes Jahr erscheinen soll, sind ebenso nun haushalterisch abgesichert. Natürlich wird der Runde Tisch Liegenschaftspolitik bald wieder starten und auch ein Modellprojekt für dauerhafte Mietpreisbindungen auf dem Dragoner Areal ist nun finanziell berücksichtigt. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir uns als Koalition auch darauf verständigt, das sog. Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu reformieren und die Vollzugsdefizite zu beseitigen, damit wir bei Leerstand und fehlender Instandsetzung endlich Häuser durch einen Treuhänder verwalten lassen können, der dann Wohnraum wieder zur Vermietung bringt.

Sobald der Haushaltsentwurf im Hauptausschuss und im Plenum beschlossen wird, wird er digital hier abrufbar sein.

Finanzmittel sind die Voraussetzung für politische Projekte, nun muss es darum gehen, diese in die Umsetzung zu bringen, die eigentliche Arbeit beginnt also erst jetzt.

Wohnpolitischer Aufruf anläßlich der Sondierungen zwischen CDU/CSU und SPD

Sondierungen/Verhandlungen über eine neue GROKO

„Eine schlechte Wohnung macht brave Leute verächtlich.“
(Johann Wolfgang von Goethe, Was wir bringen, Lauchstädt 3, 1802)

Was Goethe schon 1802 wusste, kann den Spitzen der Politik heute nicht verborgen sein. Die Verfügung über Wohnraum ist existentiell. Niemandem dürfte entgangen sein, dass heute insbesondere in deutschen Städten bezahlbarer Wohnraum ein knappes Gut ist. Die Mietpreise explodieren und entwickeln sich um ein Vielfaches schneller als die Einkommen. Diese Entwicklung bedroht in vielen Städten ihre Bewohner*innen. Und die Konsequenzen bedrohen auch die Städte. Keine Stadt wird mehr so sein, wie wir sie mögen, wenn nur Geld entscheidet, wer wo wohnt. Die Wohnungsfrage ist heute eine der wichtigsten sozialen Fragen, die jetzt geregelt werden muss. Sie betrifft besonders in Städten optional alle, die nicht reich sind. Damit liegt auch die Demokratiefrage auf dem Tisch. Wer regiert für wen?

Wir richten diesen Appell an die Verhandler*innen über eine mögliche neue Große Koalition. Die Wohnungsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und kann nicht allein dem Markt überlassen werden. Stellen Sie sich dieser Verantwortung! Verweigern Sie sich nicht, denn dies wird gravierende Folgen für die Mieter*innen und den Zusammenhalt in den Städten haben, aber auch für die Verhandler*innen selbst. Politisch. Nachhaltig. Keine Regelungen für Mieter*innen ist ein Statement gegen sie.

10 Punkte sind von der neuen Bundesregierung unabdingbar zu regeln:

  1. Leistbares Wohnen muss vom Bund stärker gefördert werden – auch über 2019 hinaus. Die Mittel für geförderten Wohnungsbau müssen deutlich aufgestockt werden – insbesondere für Ballungszentren.
  2. Der Bund unterlässt grundsätzlich, selbst als Preistreiber am Markt aktiv zu sein durch den Verkauf öffentlicher Liegenschaften zum Höchstpreis. Er verpflichtet sich, alle öffentlichen Liegenschaften im Besitz der BIMA vorrangig den Kommunen preisgünstig zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Bund schafft alle Steuervorteile für Immobilienverkäufe ab, um der Spekulation mit Immobilien zu begegnen. Die Grunderwerbssteuer wird für alle Verkäufe verpflichtend. Daher Abschaffung der
    • Vorteile bei anteiligen Immobilienverkäufe (share deals),
    • Vorteile bei Immobilienverkäufen nach zehn Jahren.
  4. Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit zur steuerlichen Begünstigung von gemeinwohlorientierten Bauträgern, die preiswerten Wohnraum mit dauerhaften Belegungsbindungen schaffen und sichern.
  5. Der Mietspiegel muss preiswertere Bestandsmieten einbeziehen, damit er nicht mehr nur die Mietsteigerungen der letzten vier Jahre abbildet.
    • Erfassungszeitraum bei Neuverträgen/Vertragsänderungen auf mindestens zehn Jahre ausweiten
    • Erlass verbindlicher Kriterien des Bundes als Vorgabe für einen qualifizierten und verbindlichen Mietspiegel, den alle Kommunen verbindlich einführen.
  6. Die Mietpreisbremse muss Wirkungsmacht entfalten können. Dazu müssen alle Ausnahmeregelungen gestrichen und die Vermieter in die Pflicht genommen werden. Sie muss über 2020 entfristet werden.
    • der Vermieter muss rechtlich verbindlich die Vormiete nachweisen
    • rückwirkender Anspruch des Mieters auf Erstattung bereits geleisteter Überzahlungen
    • möblierte Wohnungen werden einbezogen.
  7. Die Modernisierungsumlage muss deutlich gesenkt, insgesamt gekappt und befristet werden, da sie zur Verdrängung missbraucht wird.
    • die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von energetischen Modernisierungen müssen nachgewiesen und die Betriebskosten gesenkt werden.
  8. Mieterhöhungen müssen begrenzt werden. Kappung von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen von maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren.
  9. Das Baugesetzbuch wird reformiert, um Kommunen einen wirkungs-vollen Milieuschutz zu gewährleisten (Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB).
    • gestrichen wird die Genehmigungsfreiheit für Umwandlungen in Eigentumswohnungen durch Vorkaufsrecht des Mieters innerhalb von sieben Jahren, da sie regelhaft missbraucht wird. Wird das Schlupfloch nicht gestopft, können Umwandlungen in Milieuschutzgebieten trotz Umwandlungsverbot nicht verhindert werden, obwohl Mieter die Wohnung nicht kaufen.
    • eingefügt wird, dass auch Kleingewerbe und soziale Träger einem Schutz und besonderer Mietregelungen unterliegen, um aus städtebaulichen Erhaltungsgründen und/oder dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine bestimmte gewerbliche Nutzung zu erhalten.
  10. Eine zeitgemäße Bodenpolitik muss Grundstücke aktivieren und Spekulation verhindern. Die anstehende Reform der Grundsteuer sollte dafür genutzt werden.

Berlin, 14. Januar 2018

Gaby Gottwald, MdA, Abgeordnetenhaus von Berlin, Die LINKE Friedrichshain-Kreuzberg
Katrin Schmidberger, MdA, Abgeordnetenhaus von Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg

Der komplette Aufruf und die Liste der Unterstützer*innen kann hier abgerufen werden.

Reformpaket im Bundesrat für mehr Mieter*innenschutz – Antrag eingebracht

Mieterinnen und Mieter besser schützen – preiswerten Wohnraum erhalten“, so lautet der Titel unseres Antrags, den wir vergangene Woche ins Parlament eingebracht haben. Darin fordern wir den Senat auf, unverzüglich im Bundesrat ein Reformpaket zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vorzulegen. Die Ziele sind: Abschaffung der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse sowie die Einbeziehung von möblierten Wohnungen, Kappung von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren,  Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit elf auf künftig sechs Prozent und Einführung einer zeitlichen Befristung der Umlage bis zur vollständigen Refinanzierung, Stärkung des Mietspiegels und Erweiterung des Bezugszeitraums von vier auf zehn Jahre.

Meine Rede zum Antrag im Plenum gibt es hier:

(Quelle des Videos: rbb)

Gemeinwohl statt Mietenspekulation – Grüne Wohnungspolitik für ganz Berlin

Im Mittelpunkt der Fraktionsklausur Anfang Mai stand die Wohnungspolitik. Dabei ging es auch um das grüne Konzept einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Damit sollen dauerhafte Bindungen von gemeinnützigen, bezahlbaren Wohnungen entstehen. Wenn sich private Anbieter von Wohnungen darauf verpflichten, werden ihnen im Gegenzug Steuern erlassen. Dabei gilt: Einmal öffentlich gefördert, immer öffentlich gebunden. Bis Ende der 1980er Jahre gab es eine solche Gemeinnützigkeit in der Bundesrepublik bereits. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war angesichts der Folgekosten und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum einer der größten bau- und haushaltspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit. 

Auf Landesebene haben wir im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag ein großes Paket an Maßnahmen für mehr Mieterschutz und öffentlichen Wohnungsbau geschnürt. Das alleine reicht aber nicht. Gemeinsam mit den Initiativen vor Ort und den fünf grünen Bezirksbaustadträten machen wir uns stark für eine Wende in der Wohnungspolitik. Bestehende Lücken im Mietrecht müssen geschlossen und bestehende Instrumente wie die Mietpreisbremse schlagkräftiger werden. Wir wollen den Milieuschutz gegen Verdrängung ausbauen und wirksame Mietobergrenzen einführen. Der Milieuschutz muss endlich zu einem echten Mieterschutzinstrument weiterentwickelt werden. Wichtig ist uns auch, dass die Spekulation mit Wohnraum beendet wird. Ob beim NKZ oder bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten: Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden und zum Einsatz kommen.

Der Beschluss GRÜNE WOHNUNGSPOLITIK FÜR GANZ BERLIN – GEMEINWOHL STATT MIETENSPEKULATION kann hier nachgelesen werden. Ebenso steht eine Kurzversion zur Verfügung.