Während Senator Müller bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eine konsequente, engagierte und soziale Wohnungspolitik von Schwarz-Rot einfordert, lässt die große Koalition in Berlin konsequentes Handeln vermissen. Angesichts der diversen Wohnungsmarktanalysen, die uns seit Jahren den zunehmenden Wohnraummangel in Berlin bestätigen, ist es schon bemerkenswert, wie langsam und zögerlich bei der Wohnungspolitik gehandelt wird. Neuestes Beispiel ist der Neubau.
Bis zu viermal mehr Miete bekommen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vergeben, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum betreiben. Insgesamt soll dies bei bis zu 18.000 Wohnungen der Fall sein, die sich vor allem im Gebiet innerhalb des S-Bahnrings konzentrieren. Bis Ende 2001 musste sich ein/e VermieterIn eine solche Umwidmung des Wohnraums noch genehmigen lassen. Durch fehlende politische Steuerung in der Wohnungspolitik und eine steigende Zahl der Haushalte ist in Berlin mittlerweile wieder eine Verknappung von Wohnraum eingetreten. Besonders bemerkbar ist diese in den unteren Preissegmenten des Mietwohnungsmarktes. Daher ist es dringend geboten, dass Wohnraum nicht mehr frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Mit einem gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann die Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes eingeschränkt werden. SPD und CDU haben zwar den MieterInnen Abhilfe versprochen, doch blockieren sie sich bei diesem Thema gegenseitig. Und das, obwohl es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses seit Mai 2011 gibt. Weil die Zeit drängt, hat die Grüne Fraktion am 31. Januar dieses Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.
Das grüne Zweckentfremdungsgesetz
Diskussion auf Rbb „Im „Parlament“:
Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem grünen Entwurf und den Ankündigungen des Senats. Zum eine soll die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die ganze Stadt ausgedehnt, zum anderen die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes auf die letzten zehn Jahre ermöglicht werden. Die besonders schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder der Schutz bei Selbständigen werden bei unserem Gesetzesentwurf berücksichtigt.
der Berliner Senat greift längst nicht entschieden genug gegen die Zweckentfremdung von Mietwohnungen und spekulativen Leerstand in unserer Stadt durch. Diese Meinung habe ich auch in einem Interview bei Flux FM vom 27. Juni vertreten. Hier das Interview als MP3 zum nachhören:
Zur Anhörung zum Thema Einhaltung der Mieterrechte bei der GSW und den Weiterverkäufen im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sagen Katrin Schmidberger (Sprecherin für Mieten und soziale Stadt) und Andreas Otto (Sprecher für Bauen und Wohnen):
Diese Anhörung hat wieder bestätigt, dass die Privatisierung im Jahr 2004 und der Börsengang im Jahr 2011 der GSW Immobilien AG ein großer Fehler war und fatale Folgen für viele MieterInnen bedeutet: keine Instandhaltung der Wohnungen, Entmietungen durch Ankündigung von Luxusmodernisierung und sogar Weiterverkäufe einiger Häuser ohne Information der Betroffenen.