Schluss mit dem Wildwuchs an Ferienwohnungen – bezahlbaren Wohnraum schützen

Bis zu viermal mehr Miete bekommen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vergeben, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum betreiben. Insgesamt soll dies bei bis zu 18.000 Wohnungen der Fall sein, die sich vor allem im Gebiet innerhalb des S-Bahnrings konzentrieren. Bis Ende 2001 musste sich ein/e VermieterIn eine solche Umwidmung des Wohnraums noch genehmigen lassen. Durch fehlende politische Steuerung in der Wohnungspolitik und eine steigende Zahl der Haushalte ist in Berlin mittlerweile wieder eine Verknappung von Wohnraum eingetreten. Besonders bemerkbar ist diese in den unteren Preissegmenten des Mietwohnungsmarktes. Daher ist es dringend geboten, dass Wohnraum nicht mehr frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Mit einem gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann die Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes eingeschränkt werden. SPD und CDU haben zwar den MieterInnen Abhilfe versprochen, doch blockieren sie sich bei diesem Thema gegenseitig. Und das, obwohl es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses seit Mai 2011 gibt. Weil die Zeit drängt, hat die Grüne Fraktion am 31. Januar dieses Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.

Das grüne Zweckentfremdungsgesetz

Diskussion auf Rbb „Im „Parlament“:

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem grünen Entwurf und den Ankündigungen des Senats. Zum eine soll die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die ganze Stadt ausgedehnt, zum anderen die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes auf die letzten zehn Jahre ermöglicht werden. Die besonders schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder der Schutz bei Selbständigen werden bei unserem Gesetzesentwurf berücksichtigt.

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Eine Wende in der Liegenschaftspolitik wird durch Rot-Schwarz verhindert

Wie wollen wir mit der endlichen Ressource öffentlicher Liegenschaften in Zukunft umgehen? Wohin steuert die Stadtentwicklung in Berlin? Wie sieht eine nachhaltige Bodenpolitik aus? Diese wichtigen Fragen diskutieren Senat, Abgeordnetenhaus und Zivilgesellschaft seit fast drei Jahren ohne konkrete Ergebnisse.  Und dass, obwohl es bereits im Jahr 2011 einen Beschluss des Abgeordnetenhauses dazu gab: Der damalige Auftrag an den Senat war, für einen transparenten und nachhaltigen Umgang mit landeseigenen Grundstücken zu sorgen. So sollten endlich klare Kriterien und Konzepte gelten, nach denen auch wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitische Ziele realisiert werden können. Im Gegensatz zu der bisherigen Vorgehensweise sollte also endlich nicht mehr alleine das höchste Gebot bei der Vergabe von städtischen Grundstücken entscheidend sein.

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Die große Rettung Musicboard?

Einladung zum Vernetzungstreffen am 03.09.2012 um 19 Uhr im Edelweiss/Görlitzer Park

Liebe Freund_innen der Berliner Musik- und Clubkultur, der Berliner Senat hat für das Jahr 2013 die Einrichtung eines Musicboards angekündigt. Ausgestattet mit einem Jahresetat von 1 Millionen Euro soll es die Rahmenbedingungen für die Szene und die Kommunikation mit der Senatsverwaltung verbessern. Aber erkennt der Senat die selben Herausforderungen wie die vielfältige Szene in ihrer ganzen Breite, von den in Verbänden organisierten Playern bis zu den parzellierten Nischen der Subkultur in dieser Stadt?

Was bisher an Planungen für dieses neue Förderinstrument bekannt geworden ist, bleibt abstrakt und schöpft aus dem Repertoire herkömmlicher Wirtschafts- und Standortpolitik. Unter dieser Perspektive lassen sich aber nicht alle Akteure einbeziehen.

Dies gilt es zu ändern. Welche Instrumente sind sinnvoll, um die Vielfalt der Berliner Musikszene und -wirtschaft zu erhalten und gezielt die Nöte der Clubs und Veranstalter_innen anzugehen? In welcher Form kann Stadtentwicklung als zentrales Element aufgrund des wachsenden Drucks auf dem Wohnungsmarkt, den weniger werdenden Freiräumen und den Nutzungskonflikten von einem Musicboard aufgegriffen werden? Zuletzt, welche Organisationsstruktur brauchen wir hierfür?

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Senator Nußbaum muss neue Liegenschaftspolitik endlich umsetzen, statt Berlin weiter zu verkaufen

Der Streit um das Spreegrundstück an der Holzmarktstraße führt den jahrelangen Konflikt innerhalb der SPD um die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik ins Absurde. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat diese Neuausrichtung bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen. Doch weder der Senat, noch die SPD-Fraktion haben bis heute ein Umdenken unter Beweis  gestellt.

Das Grundstück Holzmarktstraße 19-30 ist ein zentraler Ort am nördlichen Spreeufer. Die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse an dessen Entwicklung, was auch der Bürgerentscheid „Spreeufer für Alle!“ gezeigt hat. Daher braucht es ein bauliches Konzept für eine öffentliche Zugänglichkeit zum Spreeufer sowie eine angemessene Bebauung. Doch obwohl die  SPD-Fraktion am Mittwoch noch einen Parlamentsbeschluss zur Vergabe des Geländes Holzmarktstraße 19-30 forderte, erklärte gestern die BSR, deren Aufsichtsratschef Finanzsenator Nußbaum ist, unbedingt am Verkauf im Höchstpreisverfahren festzuhalten. Hier wird sichtbar, dass der Finanzsenator Nussbaum ein doppeltes Spiel spielt: er blockiert einerseits als Aufsichtsratsvorsitzender der BSR eine nachhaltige Vergabe und gleichzeitig ist es ihm als Finanzsenator möglich, eine Gesellschafteranweisung an die BSR zu erteilen und die Vergabe durch wohnungspolitische und stadtentwicklungspolitische Kriterien anzuweisen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert deshalb endlich ein transparentes und faires Verfahren für eine nachhaltige Vergabe sowie einen Beschluss durch den zuständigen Hauptausschuss, bzw. im Berliner Abgeordnetenhaus. Es ist ein Skandal, dass der Senat mit dem Verkauf von Grundstücken keine Stadtentwicklungspolitik betreibt. Der Senat und die  SPD-Fraktion müssen jetzt Klarheit bekennen und diese Chance für eine Wende in der Liegenschaftspolitik nutzen.

Der Beschluss (PDF) des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2010.