Das Beste für Berlin: Vergesellschaftung jetzt!

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hatte heute das Thema „Abschlussbericht der Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ und Ausblick auf das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ zum Thema. Dazu habe ich folgendes Statement abgegeben:

Die Diskussion in der Ausschusssitzung heute hat erneut bekräftigt, dass Vergesellschaftung rechtlich machbar und finanzierbar ist. Auch die abgegebenen Sondervoten stünden nach der Vorsitzenden der Expert*innenkommission, Frau Däubler-Gmelin, einem entsprechenden Gesetz nicht im Wege. Die offenen Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Entschädigungshöhe müssen aber geklärt werden. 


Statt auf Vergesellschaftung hat die SPD damals auf das Wohnungsbündnis gesetzt. Die vergangenen Wochen haben gezeigt: Das Bündnis ist kläglich gescheitert, die Konsequenzen müssen jetzt gezogen werden. Nach Jahren der sprudelnden Gewinne wollen sich die privaten Wohnungskonzerne nun auf Kosten von Mieter*innen und Steuerzahler*innen ihre Renditen auch in Krisenzeiten garantieren, ganz dem Motto: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Während sie zeitgleich ihre Haupt-Daseinsberechtigung, das Schaffen von Wohnraum, stark oder, wie im Falle von Adler und Vonovia/Deutsche Wohnen, komplett eingestellt haben. Es zeigt sich immer wieder: Freiwillige, intransparente Selbstverpflichtungen können keine echten Gesetze und echten Mieterschutz ersetzen!

Und die Zeit drängt: Wenn 220.000 Berliner Miethaushalte mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen müssen, ist das alarmierend. Weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Wer immer noch bezweifelt, dass ein Wohnungsmarkt, der von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen dominiert wird, deutlich niedrigere Mieten hervorbringt, muss lediglich nach Wien schauen. Rund 62% des Wohnungsbestands in der österreichischen Hauptstadt unterliegen dem Allgemeinwohl, was zu deutlich niedrigeren Mieten und einer höheren Lebensqualität führt. Nicht umsonst wird Wien regelmäßig zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt.

Die Expert*innenkommission sollte die juristische Antwort auf die offenen Fragen zur Vergesellschaftung geben, aber auch jetzt, trotz des positiven Berichts, will der Senat weiterhin verschleppen, statt direkt umsetzen und ein allgemeines Rahmengesetz vor einem Umsetzungsgesetz erarbeiten. Auch die Mitglieder der Expert*innenkommission haben bekräftigt: Ein allgemeines Rahmengesetz ist unnötig, da sich die konkreten und offenen Fragen nur in einem Umsetzungsgesetz (z.B. Verhältnismäßigkeit und Entschädigungshöhe) klären lassen können. Mit einem Rahmengesetz würde sich kein Maßstab für weitere Umsetzungsbereiche und spätere Gesetzgebung setzen lassen, da das spätere Gesetz sich immer durchsetzen würde. Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtes, von gesetzgeberischen Institutionen befragt zu werden, ob erarbeitete Gesetze zulässig sind. Eine Prüfung kann nur von der Opposition beauftragt werden.

Der Abschlussbericht hat zudem ergeben, dass deutlich unter Markt- bzw. Verkehrswert entschädigt werden kann. Es ist eben nicht so, dass das Land Berlin bei einer Vergesellschaftung analog zur Enteignung entschädigen muss – in diesem Fall muss nämlich nach Marktwert entschädigt werden. Daher ist klar: Die damalige Kostenschätzung des Senats über 36 Milliarden Euro ist hinfällig und muss überarbeitet werden.

Das Argument „Vergesellschaftung schafft keine neue Wohnung“, das auch heute vom Senat vorgebracht wurde, ist unterkomplex und folgt zu einem gefährlichen Schwarz-Weiß-Denken, das der aktuellen Debatte nicht weiterhilft. Es geht um die Sicherung des Bestandes zu gleichbleibenden bzw. gesenkten Mieten. Die Kombination aus kaum noch existentem belegungsgebundenem Bestand und der stark fallenden Anzahl von Sozialwohnungen mit den Plänen von Schwarz-Rot, die Ansprüche auf WBS deutlich auszuweiten, bedarf dringend neuer kommunaler Wohnungen. Kein Neubau der Welt kann diesen Bedarf decken, da es bereits heute für jede Sozialwohnung zehn WBS-Berechtigte gibt. Auch die Gefahr, private „Investor*innen“ im Wohnungsbau zu verprellen, ist ebenfalls fadenscheinig, da die dringend gebrauchten Sozialwohnungen fast ausschließlich von den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) gebaut werden. Die Anhebung der Fördermittel für unsere LWUs wäre daher die beste Neubaustrategie und nicht Bittsteller der privaten Wohnungsunternehmen zu werden. Diese haben ihre fehlende Verlässlichkeit im Wohnungsbündnis bereits zur Schau gestellt. Für uns Bündnis 90/GRÜNE ist klar, dass nur ein Zusammendenken verschiedener Maßnahmen die aktuelle Dynamik auf dem Wohnungsmarkt eindämmen kann- Vergesellschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein. Wir fordern daher die zügige Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes, statt das Vorhaben weiterhin verschleppen zu wollen. Die Mitglieder der Kommission haben sich bereit erklärt, an dem Gesetz weiterzuarbeiten und ihre Expertise zur Verfügung zu stellen.

Wir Grüne werden gemeinsam mit der Initiative weiterhin den Druck auf den Senat erhöhen und uns weiterhin für die Umsetzung des Volksentscheids einsetzen!

Vorkaufsrecht Reloaded?
Wie die Bezirke das Vorkaufsrecht weiterhin nutzen könnten

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil im November 2021 die Anwendung des bezirklichen Vorkaufsrechts deutlich eingeschränkt und erschwert. Gerade für Friedrichshain-Kreuzberg war das ein herber Rückschlag im Kampf gegen Verdrängung und Spekulation. Das Urteil sitzt uns immer noch tief in den Knochen. Denn mit dem Vorkaufsrecht war es den Bezirken möglich, bei anstehenden Verkäufen in sogenannten „sozialen Erhaltungsgebieten“ (Milieuschutzgebieten) das Vorrecht auf den Erwerb von Wohnhäusern zu haben. Alternativ konnten den Mieter*innen – durch sogenannte “Abwendungsvereinbarungen” mit den künftigen Käufer*innen – für 20 Jahre ein besonderer Mieterschutz garantiert werden, z.B. keine Ausnahmen bei der Mietpreisbremse und keiner Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Wir Grüne haben es geschafft, dass Friedrichshain-Kreuzberg  in der Anwendung dieses Instruments bis dahin Spitzenreiterin war und hat in der letzten Legislatur haben wir durch das Vorkaufsrecht über 700 Haushalte vor akuter Verdrängung schützen können. Nachdem das Vorkaufsrecht rechtlich gekippt wurde, stehen viele Häuser, die aktuell und offensichtlich zu Renditezwecken veräußert werden sollen, nun allein da. Hinzu kommen viele Häuser, die bereits über 10 Jahre und länger als Einzeleigentum aufgeteilt sind und es keinen besonderen Kündigungsschutz mehr gibt. Es ist auffällig, wie viele einzelne Wohnungen gerade in Kreuzberg verkauft werden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt jedoch nicht für alle Gebäude im Milieuschutzgebiet. Die Bezirke können das Vorkaufsrecht noch immer ausüben, wenn es sich um Wohngebäude handelt, die städtebauliche Missstände aufweisen – also bei sogenannten Problemimmobilien – oder bei Gebäuden, die überwiegend leer stehen. Der Bezirk Neukölln hat nach dem Urteil vom November 2021 den Schritt gewagt, diesen Spielraum zunutzen und will bei zwei Gebäuden – der Weichselstraße 32 und der Hermannstraße 123 – das Vorkaufsrecht im eingeschränkten Sinne anwenden. Bei beiden Gebäuden besteht erheblicher Instandsetzung- und Sanierungsbedarf und die Mieter*innen müssen bei dem anstehenden Verkauf damit rechnen, wegen Mietsteigerungen verdrängt zu werden.

Leider sieht sich der Senat bis jetzt nicht in der Pflicht, diese Häuser vor der anstehenden Bedrohung zu retten und den Bezirk in der Ausübung des einschränkten Vorkaufsrechts zu unterstützen. Die entsprechenden Mittel für die Anwendung des Instruments sind nach Angabe des Senats gebunden, bzw. bereits ausgeschöpft.

Wir Bündnis 90/die GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass der Senat die Bezirke in der Ausübung des eingeschränkten Vorkaufsrechts unterstützt – und fordern im Konkreten die Finanzierung für den Erwerb dieser beiden Gebäude. Wir fordern außerdem die Aufstockung des Finanzierungstopfs für den Ankauf weiterer bedrohter Gebäude, um z.B die Mieter*innen der Rigaer Straße 95/96 und Liebigstraße 14 vor Verdrängung zu schützen. Daher haben wir für das kommende Plenum einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der die Bereitstellung der Mittel fordert, die bei den Ankäufen nötig sein wird. In dem Antrag fordern wird auch, dass die Bezirke vom Senat bei möglichen Gerichtsverfahren gegen Käufer*innen unterstützt werden. Denn die Bezirke müssen weiterhin unterstützt werden im Kampf gegen Verdrängung und Spekulation und die Mieter*innen geschützt werden – Haus für Haus.

Demonstration der Mieter*innen der Weichselstraße 32.
© Katrin Schmidberger

Abschlussbericht Vergesellschaftung: Vergesellschaftung ist politisch machbar und finanzierbar

Zum heute vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Der Abschlussbericht bestätigt, dass Vergesellschaftung die politisch machbar sowie finanzierbar ist. Gerade weil die Vergesellschaftung von Wohnraum juristisches Neuland ist, war es richtig, eine Expert*innenkommission einzurichten, die die rechtlichen Wege und Möglichkeiten einer Vergesellschaftung untersucht. Wir danken den Expert*innen für die Mitarbeit.

Anders als beim Mietendeckel sieht die Kommission eine Zuständigkeit des Landes Berlin als sicher gegeben. Sie ist demnach auf große private Wohnungsunternehmen anwendbar und mit der Berliner Verfassung vereinbar. Bemerkenswert ist, dass die Vergesellschaftung als mildestes Mittel „für die Zwecke des Allgemeinwohls“ bewertet wird. Eine Entschädigung muss dabei nicht nach dem Verkehrswert, sondern kann mindestens deutlich darunter oder sogar nach Vorgaben einer sozialen Bewirtschaftung der Bestände erfolgen.
Die Kommission spielt den Ball nun zurück an die Politik. Ein Umsetzungsgesetz für die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen muss die Antwort des Senats auf den Abschlussbericht sein. Eine Verzögerung der Umsetzung würde auch das Vertrauen in das politische System beschädigen. Gerade die SPD hatte sich per Beschluss verpflichtet, sollte die Vergesellschaftung von Wohnraum für Berlin möglich sein, den Volksentscheid auch umzusetzen. Jetzt muss die SPD-Fraktion beweisen, dass Parteitagsbeschlüsse und damit die sozialdemokratische Handschrift in der Koalition auch wirklich zählen.
Und auch die CDU muss ihre ideologischen Scheuklappen absetzen und darf sich dem Abschlussbericht nicht verweigern. Sie steht als stärkste Fraktion in der Verantwortung, das mehrheitliche Votum der Berliner*innen zu respektieren. Zudem kann es nicht sein, dass sie ein Herz für Enteignungen bei Autobahnen hat, während sie Mieter*innen dieses Instrument ideologisch verweigert.

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wird weiter zunehmen, auch weil die bestehenden Instrumente, wie im Bundesmietrecht oder das kommunale Vorkaufsrecht, seit Jahren eben nicht geschärft oder wieder hergestellt werden im Sinne der Mieter*innen. Auch bestehende Landesgesetze gegen Leerstand und Abriss werden in den nächsten Jahren durch Schwarz-Rot voraussichtlich nicht verbessert. Nur ein mehrheitlich gemeinwohlorientierter Wohnungsmarkt kann dauerhaft bezahlbare Mieten und eine soziale Wohnraumversorgung für die Berliner*innen erreichen.
Auch deshalb muss das Instrument Vergesellschaftung jetzt in ein Gesetz gegossen werden. Der Senat sollte hierzu einige Expert*innen der Kommission sowie weitere Expert*innen aus der Wohnungswirtschaft bei der Gesetzeserarbeitung einbinden.

Neue Genossenschaftsförderung: Junge Genossenschaften werden nicht ausreichend unterstützt

Heute wird die neue Genossenschaftsförderung im Hauptausschuss beschlossen. Die Reform trägt im Ansatz die Handschrift des vorherigen Senats, wichtige Forderungen vor allem jüngerer bzw. kleinerer Genossenschaften wurden aber nicht erfüllt.

Die Reform der Genossenschaftsförderung wurde bereits für das vergangene Jahr angesetzt, aber wie so vieles wurde auch dieses Thema durch die SPD verschleppt. Ein längst überfälliger Schritt für die Unterstützung genossenschaftlichen Wohnens wird nun erfüllt. Positiv ist: Der Senat hat durch die Verlängerung der Bindungszeiten deutlich nachgebessert, hat die WBS-Vermietungsquote bei der Darlehensförderung erhöht, eine Zuschuss-Option eingeführt und das Verfahren insgesamt vereinfacht. Jedoch war der Senat hier nicht so großzügig wie bei der ebenso heute im Hauptausschuss gebilligten Neubauförderung.

Hierzu erklären Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten und André Schulze, Sprecher für Haushalt und Finanzen:

Katrin Schmidberger:
„Auffällig und kritisch ist, dass gerade jungen Genossenschaften weiterhin unnötige Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie Wohnraum dauerhaft sichern wollen. Ein großes Problem für junge Genossenschaften ist oft fehlendes Eigenkapital. Zukünftig werden Nachrangdarlehen durch die IBB nicht mehr anerkannt, was viele Vorhaben gefährdet oder sogar verunmöglicht. Die Konditionen des Bestanderwebs müssen daher unbedingt nachgebessert werden. Warum alternative, gemeinwohlorientierte Träger – wie das Mietshäusersyndikat – im Gegensatz zur letzten Richtlinie nicht mehrantragsberechtigt sind, ist ebenso nicht nachvollziehbar.“

André Schulze:
„Das Land Berlin sichert Sozialwohnungen durch Ankäufe, um belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen dauerhaft zu sichern. Den schwindenden Bestand zu halten und zu erhöhen, ist ein zentraler politischer Auftrag und haushalterisch auch sinnvoll. Warum Genossenschaften nicht gefördert werden, wenn sie Sozialwohnungen ankaufen wollen, ist nicht nachvollziehbar. Die bisherige Praxis, in diesen Fällen Zwischenfinanzierungen zu gewährleisten, war sinnvoll und sollte beibehalten werden. Hier die Genossenschaften auszubremsen, ist wohnungspolitisch kontraproduktiv.

Mit dem Wegfall der Vorgabe, dass im Rahmen der genossenschaftlichen Neubauförderung mindestens die Hälfte der geförderten Wohnungen im ersten Fördersegment zu errichten ist, führt der Senat seine Politik gegen einkommensschwache Mieter*innen fort. Hier ist auch bei den Genossenschaften ein stärkerer Fokus auf Haushalte mit geringem Einkommen zu verankern.“