OFFENER BRIEF: Kein effektiver Mieterschutz ohne Umwandlungsverordnung und Nutzung des Vorkaufrechts durch die Berliner Bezirke

Die Grünen fordern den Berliner Senat in einem offenen Brief auf, den Erlass einer Umwandlungsverordnung nicht länger zu verschleppen und der Immobilienspekulation in Berlin endlich Grenzen zu setzen. Außerdem schlagen die grünen Baustadträte, die Mietenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Katrin Schmidberger und die beiden Landesvorsitzenden vor, den Berliner Bezirken die Nutzung des Vorkaufrechts für Wohnungen zu ermöglichen. „Beide Instrumente (stellen) eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen städtebaulichen und wohnungspolitischen Eingriffsmöglichkeiten der Bezirke dar und ermöglichen einen effektiveren Schutz von Mieterinnen und Mietern in besonders betroffenen Kiezen“, heißt es in dem Brief wörtlich. Der Senat müsse aufgrund der rapiden Verknappung von preisgünstigem Wohnraum seine monatelangen Beratungen schnell abschließen, damit die Bezirke endlich aktiv werden können.

Hintergrund: Mit einer Umwandlungsverordnung könnten die Bezirke in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit einem Genehmigungsvorbehalt versehen. In Hamburg hat diese Maßnahme nachweislich zu einem besseren Schutz von Mietern vor Spekulation geführt. In Berlin befindet sich die geplante Verordnung seit Monaten im Mitzeichnungsverfahren des Senats.

In Milieuschutzgebieten haben Bezirke zudem theoretisch die Möglichkeit, bei Immobilienverkäufen im öffentlichen Interesse ein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Damit aus der Theorie auch eine Praxis wird, braucht es aber die Einrichtung eines Wohnungsankauf-Fonds, auf den die Bezirke dafür auch zugreifen können.

Den Offennen Breif im Wortlaut gibts hier als PDF

Rede zur aktuellen Stunde: „Gescheiterte Wohnungspolitik der 80er Jahre – was unternimmt der Senat gegen Armutsviertel am Berliner Stadtrand?“

Am vergangenen Donnerstag diskutierte das Abgeordnetenhaus in der aktuellen Stunde zum Thema "Gescheiterte Wohnungspolitik der 80er Jahre – was der Senat gegen Armutsviertel am Berliner Stadtrand?". Über 10 Jahre hat der Senat nichts dafür getan, dass die Stadt für alle bezahlbar bleibt. Berlin braucht endlich ein Gesamtkonzept für faire Lebenschancen, einen Mix aus Sozialpolitik und Wohnungspolitik. Der Erhalt bezahlbarer Mieten für Familien, Alleinerziehende, Rentner, Studenten und Künstler sind der Dreh- und Angelpunkt für eine lebenswerte und sozial gerechte Stadt!

Die Rede zum Nachlesen im Wortlaut gibt`s hier:

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Umdenken für eine engagierte Wohnungspolitik: jetzt aber schnell!

Während Senator Müller bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eine konsequente, engagierte und soziale Wohnungspolitik von Schwarz-Rot einfordert, lässt die große Koalition in Berlin konsequentes Handeln vermissen. Angesichts der diversen Wohnungsmarktanalysen, die uns seit Jahren den zunehmenden Wohnraummangel in Berlin bestätigen, ist es schon bemerkenswert, wie langsam und zögerlich bei der Wohnungspolitik gehandelt wird. Neuestes Beispiel ist der Neubau.

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Endlich kommt ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin! Oder doch nicht, oder wie?

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Mieterinnen und Mieter,

auch in der Sommerpause möchte ich euch an dieser Stelle mit Informationen über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Wohnen und Mieten versorgen. Nach scheinbar unendlichen Verhandlungen hat sich die rot-schwarze Koalition endlich dazu durchgerungen einen Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzustellen (Link zum PDF). Leider ist dieser sehr weit vom grünen Gesetzentwurf zu diesem Thema entfernt, den wir bereits Anfang dieses Jahres vorgestellt haben (Link zum PDF).

Es ist nach wie vor unklar, ob das Gesetz für ganz Berlin gelten soll. Auch wenn Berlin unterschiedliche Wohnungsmärkte hat, so ist doch klar, dass wir in ganz Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Auch Bezirke wie Neukölln oder Lichtenberg brauchen bezahlbaren Wohnraum und nicht nur die sog. Innenstadt-Bezirke wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg. Anstatt das Gesetz so schnell, wie möglich wirksam zu machen, plant die Koalition eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Begrenzung von Ferienwohnungen kommt so faktisch erst im Jahr 2015 zum tragen und damit angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin zumindest für einige Bezirke viel zu spät.

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