Vorschaltgesetz zum Sozialen Wohnungsbau verabschiedet

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus das „Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin“ beschlossen. Mit dieser Änderung werden endlich erste wichtige Ungerechtigkeiten und Absurditäten, die es nur im Sozialen Wohnungsbau in Berlin gibt, abgeschafft. Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.

Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können. Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo.

Doch dieser Beschluss kann nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer großen Reform des sozialen Wohnungsbaus sein. Unser Ziel bleibt es, die verbliebenen 110 000 Sozialwohnungen für die soziale Wohnraumversorgung dauerhaft und nachhaltig zu retten.

Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Auch bei der Einbringung des Vorschaltgesetzes einige Wochen zuvor habe ich zum Vorschaltgesetz und den geplanten Änderungen im Sinne der Mieter*innen im Plenum des Abgeordnetenhauses gesprochen (Quelle des Videos: rbb):

Anhörung zur Deutschen Wohnen: Wortprotokoll liegt jetzt vor

Haltung der Deutsche Wohnen AG zum Berliner Mietspiegel, Vermietungsstrategie und Situation der Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen AG“ – unter dieser Überschrift war am 21. Juni Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wohnen, in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen im Abgeordnetenhaus geladen.

Kürzlich wurde das Wortprotokoll der Anhörung online gestellt. Im Mittelpunkt der Anhörung stand einerseits die Weigerung der Deutschen Wohnen, den Berliner Mietspiegel anzuerkennen. Andererseits ging es um den Umgang mit den Mieterinnen und Mietern, insbesondere bei Gebäudesanierungen bzw. -modernisierung, wie z.B. in der Kreuzberger Otto-Suhr-Siedlung.

Die Deutsche Wohnen ist mit rund 110.000 Wohnungen der größte private Vermieter in Berlin. Durch seine jüngste Geschäftspraxis ist der Konzern für viele zum Sinnbild für rabiate Mieterhöhungen und soziale Verdrängung geworden. Hinzu kommen immer wieder gravierende Mängeln in den Wohnungen wie Schimmel, Heizungsausfälle oder kaputte Fenster, die häufig erst nach sehr langer Wartezeit behoben werden.

Bei allen Ausführungen im Ausschuss hat Herr Zahn wenig Einsicht an den Tag gelegt. In meinem Eingastatement habe ich kritisiert, dass die Deutsche Wohnen ein Schlupfloch im Mietrecht konstruiert, um den Mietspiegel zu umgehen. Des Weiteren gibt es ein systematisches Vorgehen um die Leute mürbe zu machen und kleinzukriegen, damit höhere Mieten und erhöte Umlagen angenommen werden. Meine Grüne Fraktionskollegin Canan Bayram ergänzte im Verlauf der Anhörung, dass die Ausführungen von Herrn Zahn eine Gratwanderung zwischen Selbstbeweihräucherung und Ist-mir-egal-Haltung sei – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Zwar hat Herr Zahn am Ende angedeutet, dass er für einen Dialog bereit stehe. Inwieweit hier aber auch ernstzunehmende Taten folgen, die im Sinne der Mieterinnen und Mieter sind, muss abgewartet werden. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und ihn an seine Versprechen erinnern.

Deutsche Wohnen wird zum Dauerproblem – Artikel im MieterEcho

Schon seit Jahren fällt die Deutsche Wohnen – der größte private Vermieter in Berlin – durch abenteuerliche Geschäftspraktiken auf. Systematische Unterlassung von Instandhaltungen, überteuerte Modernisierungen, Abrisse und die Nichtanerkennung des Mietspiegels bei Mieterhöhungen erhärten den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen ihre Mieterschaft im großen Stil loswerden will. Höchste Zeit, die Deutsche Wohnen zu stoppen. Nur wie? Der Artikel "Deutsche Wohnen wird zum Dauerproblem" geht der Frage nach. Erschienen ist er in der April-Ausgabe des MieterEchos.

Spekulation beendet: Das NKZ ist endlich in kommunaler Hand

Bei einem Verkauf des Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) an private Investoren hätten den Bewohner*innen drastische Mieterhöhungen, Verdrängung und Spekulation gedroht. Daher haben wir Grünen das kommunale Vorkaufsrecht gefordert. Mit Erfolg!

Ende März wurde bekannt, dass das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) am Kottbusser Tor mit knapp 300 Wohnungen und 90 Läden in einem Höchstbieterverfahren verkauft werden soll. Der Meistbietende war die Juwelus GmbH & Co KG mit einem Angebot von 57 Millionen Euro. In dem Kaufpreis stecken auch Verbindlichkeiten, denn die Investitionsbank Berlin (IBB) verlangt aufgrund der alten Förderung etwa 40 Millionen Euro zurück. Auch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag hatte mit knapp 56 Mio. Euro mitgeboten. 

Handelt es sich beim NKZ zwar um Sozialen Wohnungsbau, so ist der Kauf trotzdem attraktiv bzw. spekulativ, weil die sozialen Bindungen in spätestens zwölf Jahren enden. Die Mieten liegen zwischen vier und sechs Euro/qm. Hier leben viele einkommensschwache Haushalte – etwa 1200 Mieter*innen aus 30 Nationen. Da das NKZ mittlerweile aus der Belegungsbindung gefallen ist, kann nur das Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet dauerhaft bezahlbare Mieten sichern. Denn in der Zwischenzeit können die Eigentümer die Mieter*innen rauskaufen, und wer bleibt, dem drohen starke Mieterhöhungen und Verdrängung, die wir über den Milieuschutz nicht verhindern können. Deshalb war es zentral, entschlossen das Vorkaufsrecht zu prüfen und einzufordern. Dazu hatte die grüne Bezirksfraktion auch erfolgreich einen Antrag in die BVV eingebracht.

Und dann kam alles ganz schnell und anders: denn die Juwelus GmbH &Co. KG hat nun bis zur Frist am 20. April bei der IBB keine Sicherheit zur Kaufsumme hinterlegt und ist somit ausgeschieden.

„Spekulation beendet: Das NKZ ist endlich in kommunaler Hand“ weiterlesen