Rechtsgutachten zum sozialen Wohnungsbau: Überhöhte Kostenmieten abschaffen, soziale Richtsatzmiete einführen

Wenn die Mieten in Sozialwohnungen sich von einem Tag auf den anderen um 100 Prozent erhöhen können, wenn 60 Prozent der Sozialwohnungen über dem Mietspiegel liegen und damit teurer sind als Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau, dann kann irgendetwas nicht stimmen. Diese Missstände müssen dringend abgestellt werden.

Das am Montag vorgestellte und von der Grünen Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten „Rechtsfragen des Sozialen Wohnungsbaus“ von Prof. Dr. Martin Schwab (Universität Bielefeld, zuvor FU Berlin) zeigt, was unternommen werden kann. Durch eine gesetzliche Neuausrichtung des Systems der bestehenden Sozialwohnungen bzw. durch Änderungen am Wohnraumgesetz bzw. am neuen Wohnraumversorgungsgesetz können die Mieten im Sozialen Wohnungsbau deutlich günstiger werden können. Und zwar indem die EigentümerInnen an den Kosten beteiligt werden. Gleichzeitig könnten die Belegungsbindungen gesichert werden, ohne das alte gescheiterte Fördersystem wiederzubeleben.

IMG_0511aDer Senat verweigert sich seit Jahren einer nachhaltigen Lösung des Mietenproblems im Sozialen Wohnungsbaus. Zwar wird im Zuge des neuen Berliner Wohnraum-versorgungsgesetzes, das durch das Mietenvolksbegehren erwirkt wurde, wird auch das bestehende Wohnraumgesetz für den Sozialen Wohnungsbau an mehreren Stellen geändert. Haushalte mit wenig Einkommen sollen über ein Zuschussmodell vor finanzieller Überforderung durch die hohen Mieten und daraus folgenden Wohnungsverlust geschützt werden. Als erster Schritt ist das ein gangbarer Weg, der von der Grünen Fraktion auch unterstützt wird. Nachteil dieses Weges ist es, dass die überhöhten Kostenmieten des alten sozialen Wohnungsbaus nicht grundsätzlich hinterfragt und vor allem nur 20 % der Sozialmieterinnen und Sozialmieter berücksichtigt sowie die Kosten einseitig der öffentlichen Hand aufgebürdet werden. Anstatt bei dieser Gelegenheit das problematische Kostenmietensystem nachhaltig und haushaltsschonend zu reparieren, doktert der Senat nur an den Symptomen herum.

Um die bestehenden Missstände im Sozialen Wohnungsbau in Berlin zu korrigieren, schlagen wir als Grüne Fraktion im Abgeordneten daher folgende Änderungen am vorgelegten neuen Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes vor:

  1. Die Begrenzung der Kostenmieten auf die „wirtschaftlich erforderlichen“ Kosten der vormaligen Erstellung. Dazu müssen dringend die einzelnen Bewilligungsbescheide (objektbezogen) geprüft werden. Wir wollen erreichen, dass durch überhöhte Rechnungen in der Vergangenheit entstandene Fantasiepreise nicht ewig fortgelten und nachwirken. Die Überprüfung muss durch den Senat veranlasst werden
  2. Die Einführung einer sozialen Richtsatzmiete, die durch den Senat festgelegt wird. Damit wollen wir erreichen, dass die Mieten für die Mieterschaft bezahlbar bleiben. Diese Richtsatzmiete soll unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei wollen wir die Eigentümer an den Kosten beteiligen.
  3. Die Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes für Fälle, in denen Objekte unterhalb des Gesamtwertes (Basis Kostenmiete) verkauft werden. Auf diese Weise wollen wir verhindern, dass Eigentümer wie z.B. im Fanny-Hensel-Kiez geschehen, ein Objekt zum Preis von 3,1 Mio. € erwerben, dann aber die Kostenmiete auf Grundlage der ursprünglichen Gestehungskosten von 8 Mio. € berechnen dürfen. Zudem muss die Regelung abgestellt werden, dass bei Verkäufen oder Insolvenzen (seit 2011) Belegungsbindungen verloren gehen.

Trotz der in letzter Zeit geführten Debatte zu den explodierenden Mieten im Sozialen Wohnungsbau ist bisher nicht überprüft worden, ob die weiterhin von den Vermietern in Anrechnung gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind und dem damals wie heute geltenden Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

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Das Berliner Mietenvolksbegehren ist eine Chance – Rede zur Aktuellen Stunde

Der Gesetzentwurf des Berliner Mietenvolksentscheids ist eine große Chance, um endlich einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik einzuleiten: es braucht endlich Maßnahmen, die auch den Einkommensschwachen MieterInnen zu Gute kommen . Der Senat sollte mit der Initiative in ernsthafte Verhandlungen treten.

In meiner Rede zur Aktuellen Stunde im Plenum  fordere ich den Senat daher auf, das erfolgreiche Mietenvolksbegehren nicht länger als Bedrohung wahrzunehmen oder durch rechtliche Tricks zu verschleppen. Ernstgemeinte Verhandlungen auf Basis der Vorschläge der Initiative müssen her, damit ausreichend sozialer Wohnraum in Berlin gesichert, geschaffen und die Mieten vor allem im Sozialen Wohnungsbau gesenkt werden können.

Und hier diskutieren die Wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger und ich noch etwas weiter:

Sämtliche Reden der 67. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses findet ihr auch auf der Webseite des rbb.

Für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik: meine Rede auf der LDK15

Zum Schwerpunktthema Wohnen tagte am vergangenen Wochenende die Landesdeligiertenkonferenz (Landesparteitag der Grünen/ LDK). Im Video seht ihr mein Plädoyer für eine echte Wende in der Berliner Wohnungspolitik. In meiner Rede rufe ich zur Unterstützung unseres Leitantrages „Wohnen in Berlin: bezahlbar – lebenswert – demokratisch“ auf, der später mit großer Mehrheit angenommen wurde. Es ist höchste Zeit, dass es zu einem echten Paradigmenwechsel in der Berliner Wohnungspolitik kommt. Der Mietenvolksentscheid ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Macht der Senat so weiter wie bisher, dann gehört ihm fristlos gekündigt:

 

Zeit für eine Wende in der Wohnungspolitik: Mietenvolksentscheid gestartet

Jetzt geht es um die Miete: nach dem erfolgreichen Wasserentscheid und der Tempelhof-Abstimmung folgt ein weiteres wichtiges Volksbegehren. Ein breites Bündnis hat offiziell das Volksbegehren gegen hohe Mieten und für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik vorgestellt. Das kann nur begrüßt werden.

mievoeZentrale Ideen sind die Schaffung eines Wohnraumförderfonds besonders für Einkommensschwache, die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts mit starker MieterInnenmitbestimmung sowie die Gestaltung der Miethöhen öffentlich geförderter Wohnungen abhängig vom Einkommen der MieterInnen.

Seit Jahren haben wir in Berlin eine Wohnungsnot, die vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen betrifft. Doch statt zu handeln, schaute der Senat jahrelang weg oder heizte die Probleme nur weiter an. Teils hemmungslos wurden in den letzten Jahrzehnten viele Bestände der  landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften privatisiert – so z.B. die 78.000 Wohnungen der GSW, die durch den Rot-Roten Senat an einen Hedgefonds verhökert wurden. Diese Wohnungen werden heute dringend für eine soziale Wohnungspolitik benötigt. Genauso fahrlässig ist der Umgang mit den rund 137.000 bestehenden Sozialwohnungen. Anstatt die Bestände für eine soziale Wohnraumversorgung zu sichern, wurden die Sozialbindungsrechte vom Land teils einfach verschenkt. Investoren sowie Baufirmen haben sich damit eine goldene Nase verdient, auch heute noch. Und das auf Kosten der MieterInnen. Auch andere Mieterschutzrechte wie das Zweckentfremdungsverbot wurden vom Senat damals zu Fall gebracht.

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