Der erfundene Skandal: Debatte über LokalBau im Plenum

Einmal mehr erfindet die CDU Skandale und wirft ohne Fakten und Beweise mit Dreck. Diesmal haben sie sich dafür das Friedrichshain-Kreuzberger Projekt LokalBau ausgesucht. Der Vorwurf: Mauschelei und Vetternwirtschaft. Die Beweise: Keine. Es reicht nicht mal für einen handfesten Verdacht. An anderer Stelle würde wohl nun von Fake News gesprochen, die CDU stattdessen bringt sogar einen Antrag mit diesen nicht hinterlegten Anschuldigungen ein. Damit wird klar, die CDU ist gegen eine neue gemeinwohlorientierte und soziale Wohnungspolitik. Gut, dass wir das geklärt haben. Über diesen wurde in der letzten Plenarsitzung diskutiert. Meinen Redebeitrag mit den tatsächlich vorliegenden Fakten zum Projekt gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):

Zum Hintergrund: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich mit der LokalBau-Strategie für gemeinwohlorientierte Projekte im Neubau ein. Ziel ist, dass auf 30-50 Prozent der jeweiligen Flächen preisgünstiger Wohn- oder Arbeitsraum entsteht. Das Projekt LokalBau wurde transparent und für alle einsehbar öffentlich ausgeschrieben. Bereits im Februar 2019 wurde das Projekt im bezirklichen Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Die CDU war dabei, ihren angeblichen „Skandal“ entdeckte die Partei aber erst über ein Jahr später – natürlich ohne jegliche Beweise dafür vorzulegen.

Für die CDU sprach Stefan Evers. Sein Redebeitrag kann hier auf den Seiten des RBB angesehen werden.

Mietendeckel für Berlin beschlossen

In der gestrigen Plenarsitzung hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ – kurz den Mietendeckel für Berlin – beschlossen. Der Mietendeckel ist ein Beitrag dazu, den Wohnungsmarkt wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Er ist ein Instrument, damit auch Menschen mit kleinem Geldbeutel wieder eine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben und wir gemischte Quartiere erhalten. Den gewonnenen Spielraum gilt es jetzt für preiswerten Neubau zu nutzen. Dazu muss der Senat jetzt besonders den Genossenschaften endlich zu machbaren Konditionen Grundstücke anbieten. Rot-Rot-Grün steht jetzt in der Pflicht, die Bezirke und die IBB bei der Umsetzung zu unterstützen.

Richtig ist, dass wir mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten. Aber wie der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza treffend festgestellt hat: eine ungeklärte Rechtsfrage darf kein Grund sein, die Hände in den Schoß zu legen. Politik ist dazu da, um die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Es ist unsere Pflicht das Grundrecht auf Wohnen zu verteidigen. Denn im Grundsatz geht es doch darum, ob der Markt für die Menschen oder die Menschen für den Markt da sind.

Bevor das Abgeordnetenhaus über das Gesetz zum Mietendeckel abgestimmt hat, gab es im Rahmen der aktuellen Stunde eine Aussprache – meinen Redebeitrag gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):

Zusammengefasst werden die Mieten mit dem Gesetz für 2020 und 2021 auf dem Niveau des vergangenen Jahres eingefroren. Stichtag für die Miethöhe ist der 18. Juni 2019, das war der Tag, an dem der Senat die Eckpunkte für das Gesetz beschlossen hat. Von 2022 an sind Mietsteigerungen von maximal 1,3 Prozent im Jahr erlaubt, aber nur bis zu den festgelegten Mietobergrenzen.

Auf den Seiten der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir außerdem die wichtigsten Fragen zum Mietendeckel in einem FAQ zusammengefasst.

Die wichtigsten Punkte des Mietendeckels auf einen Blick:

  • Die Mieten in Berlin werden für die nächsten fünf Jahre zum Stichtag 18. Juni 2019 eingefroren bzw. niedrig gehalten. So wird es die versprochene Atempause für ca. 1,5 Mio. Haushalte geben. Auch für Staffel- und Indexmieten ist die am 18. Juni 2019 geltende Miete entscheidend.
  • Der Mietendeckel gilt auch bei möblierten Wohnungen, die zur Vermietung angeboten werden. Auch andere Zuschläge sind nicht erlaubt (ausgeschlossen natürlich ist die Kautionszahlung).
  • Damit faire und gemeinwohlorientierte Vermieter*innen wie etwa Genossenschaften mit niedrigen Mieten den nötigen Spielraum für Investitionen bekommen, wird es die Möglichkeit geben, ab 2022 die Mieten moderat anzupassen. Die Miete darf aber nicht um mehr als 1,3 Prozent jährlich steigen bis zu den Mietobergrenzen. Zudem passt die Senatsverwaltung die Mietobergrenzen an die Reallohnentwicklung nach 2 Jahren an. Diese Regelung sorgt vor allem für mehr Rechtssicherheit, weil sie die Verhältnismäßigkeit beim Eingriff ins Eigentum sicherstellt.
  • Als Grundlage für Mietobergrenzen gilt die Miettabelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die auf Basis des Mietspiegels 2013 errechnet wurde und die Berliner Einkommensentwicklung bis heute mit einbezieht. Dadurch ergeben sich für die unterschiedlichen Baualtersklassen jeweils unterschiedliche Mietobergrenzen. Bei Wohnungen mit „moderner Ausstattung“, die im Gesetz genau definiert ist, erhöht sich die Mietobergrenze um 1 Euro/QM.

  • Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht höher als die Vormiete sein oder – falls diese zu hoch angesetzt war – die maximale Mietobergrenze aus der Miettabelle verlangt werden. So verhindern wir, dass gerade Neu- bzw. Wiedervermietungen zu sprunghaften Anstiegen der Mieten führen und verschaffen den Wohnungssuchenden wieder eine stärkere Ausgangslage.
  • Überhöhte Mieten, die 20 Prozent über der Mietobergrenze in der Tabelle liegen, können neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgesenkt werden. Dabei werden Zu- und Abschläge für die einfache Lage (-28 Cent), die mittlere Lage (-9 Cent) und die gute Lage (+74 Cent) berücksichtigt. So gehen wir effektiv gegen Wucher vor.
  • Wird Wohnraum mit einer Miethöhe von unter 5 Euro neu vermietet und wird dieser vorher auf einen „modernen Ausstattungsstand“ gebracht, so darf die Miete bei Wiedervermietung sich maximal um 1 Euro erhöhen, jedoch nur bis zur Mietobergrenze von 5,02 Euro/QM.
  • Für die für den Klimaschutz dringend nötigen energetischen Modernisierungen haben wir erreicht, dass bis zu 1 Euro auf die Miete umgelegt werden kann, jedoch nur für Maßnahmen, die auch wirklich das Klima schützen – wie z.B. die Dämmung der obersten Geschoss- oder der Kellerdecke. Hierfür werden wir eine Positivliste mit entsprechenden Maßnahmen erarbeiten. Auch in diesen Fällen dürfen die Kosten aber nur insoweit umgelegt werden, wenn die Ausgangsmiete unterhalb der jeweiligen Mietobergrenze liegt. Für darüberhinausgehende ökologische Sanierungskosten werden wir Förderprogramme zur Verfügung stellen bzw. einen Mietzuschuss einrichten und so die Mieter*innen unterstützen. Damit es beim dringend benötigten Neubau weiter vorangeht, sind Erst- sowie Folgevermietungen von Neubauten nicht vom Mietendeckel betroffen. Alle Bauten mit dem Fertigstellungsdatum ab dem 1.1.2014 sind also nicht Bestandteil des Mietendeckels. Vermieter*innen, die durch die neuen Regelungen dauerhaft in eine wirtschaftliche Schieflage geraten würden, kann nach Antragstellung und Überprüfung eine Erhöhung der Miete genehmigt werden – hierbei handelt es sich um die sog. Härtefallregelung. In diesem Fall können Mieter*innen für die höhere Miete oberhalb der Mietobergrenze einen Zuschuss beantragen.
  • Wir stellen sicher, dass wir nach Ablauf der fünf Jahre eine soziale Regelung bei künftigen Mieterhöhungen erreichen können und somit mögliche Mietpreissprünge verhindern: Auf Druck von uns Grünen werden wir ein Mietkataster einführen, in dem wir alle Miethöhen (sowie Eigentümerstrukturen) sammeln, auswerten und damit eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnen. Damit sind wir gut vorbereitet, um in fünf Jahren anhand dieses Mietkatasters Mieterhöhungen einzuschränken. Denn nach dem Bundesmietrecht sind Mietdatenbanken zur Mieterhöhungsbegründung erlaubt. Außerdem gelten natürlich auch alle anderen mieten- und baupolitischen Instrumente weiterhin parallel zum Mietengesetz. Eine plötzliche Mieterhöhung um 40 Prozent ist jetzt nicht möglich – und wird es auch dann nicht sein.

Berlin geht mit dem Mietendeckel neue Wege. Dafür braucht es Mut. Diesen Mut haben wir.

Ein Mietendeckel für Berlin – Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus

Einmal mehr wurde am Donnerstag im Plenum über den rot-rot-grünen Mietendeckel diskutiert. Klar ist: Wir gehen mit dem Mietendeckel mutig voran und legen uns mit denen an, die unser Gemeinwohl in Gefahr bringen. Uns geht es um den Mieter*innenschutz und um den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Denn es gibt kein grundgesetzlich verankertes Recht auf Wuchermieten und unendliche Renditen. Der Mietendeckel ist somit auch ein Renditedeckel und der ist angesichts der hohen Kauf- und Bodenpreise dringend nötig.

Mit dem Mietendeckel kommen wir der gemeinwohlorientierten Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarktes à la Wien ein Stück näher. Das ist nicht nur ein wohnungspolitischer Aufbruch, sondern kann auch Vorbild für viele weitere Städte sein.

Meine Rede in der aktuellen Stunde zum Mietendeckel könnt ihr hier sehen (Quelle des Videos: rbb):

Das „Vermietergeld“ der CDU – Debatte im Plenum

Unter dem Titel „Berliner Mietergeld“ hat die CDU einen Antrag eingebracht, der die Einführung eines sogenannten „Mietergeldes“ vorsieht. Gezahlt werden soll ein öffentlicher Zuschuss auf Mieten, die zwischen 8 und 13 Euro pro Quadratmeter liegen. Dabei sind die Kosten völlig unklar und können in die Milliarden gehen. Besonders problematisch: das CDU-Modell stellt einen öffentlichen Zuschuss für überteuerte Mieten an Vermieter*innen dar. Es handelt sich um ein verstecktes Subventionsprogramm für die Immobilienwirtschaft und somit um ein „Vermieter*innengeld“ statt um ein „Mieter*innengeld“. Aufgrund zu erwartender Mitnahmeeffekte auf Vermieter*innenseite wird der Mietenanstieg in der Stadt dadurch sogar noch angeheizt. Das lehnen wir ab. Denn es ist nicht einzusehen, warum die hohen Mieten der Vermieter*innen auch noch mit staatlicher Hilfe subventioniert werden sollen.

Meinen Redebeitrag aus der Debatte im Plenum zum CDU-Antrag könnt ihr hier sehen (Quelle des Videos: rbb):