Am vergangenen Donnerstag diskutierte das Abgeordnetenhaus in der aktuellen Stunde zum Thema "Gescheiterte Wohnungspolitik der 80er Jahre – was der Senat gegen Armutsviertel am Berliner Stadtrand?". Über 10 Jahre hat der Senat nichts dafür getan, dass die Stadt für alle bezahlbar bleibt. Berlin braucht endlich ein Gesamtkonzept für faire Lebenschancen, einen Mix aus Sozialpolitik und Wohnungspolitik. Der Erhalt bezahlbarer Mieten für Familien, Alleinerziehende, Rentner, Studenten und Künstler sind der Dreh- und Angelpunkt für eine lebenswerte und sozial gerechte Stadt!
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Mieterinnen und Mieter,
auch in der Sommerpause möchte ich euch an dieser Stelle mit Informationen über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Wohnen und Mieten versorgen. Nach scheinbar unendlichen Verhandlungen hat sich die rot-schwarze Koalition endlich dazu durchgerungen einen Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzustellen (Link zum PDF). Leider ist dieser sehr weit vom grünen Gesetzentwurf zu diesem Thema entfernt, den wir bereits Anfang dieses Jahres vorgestellt haben (Link zum PDF).
Es ist nach wie vor unklar, ob das Gesetz für ganz Berlin gelten soll. Auch wenn Berlin unterschiedliche Wohnungsmärkte hat, so ist doch klar, dass wir in ganz Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Auch Bezirke wie Neukölln oder Lichtenberg brauchen bezahlbaren Wohnraum und nicht nur die sog. Innenstadt-Bezirke wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg. Anstatt das Gesetz so schnell, wie möglich wirksam zu machen, plant die Koalition eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Begrenzung von Ferienwohnungen kommt so faktisch erst im Jahr 2015 zum tragen und damit angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin zumindest für einige Bezirke viel zu spät.
Bis zu viermal mehr Miete bekommen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vergeben, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum betreiben. Insgesamt soll dies bei bis zu 18.000 Wohnungen der Fall sein, die sich vor allem im Gebiet innerhalb des S-Bahnrings konzentrieren. Bis Ende 2001 musste sich ein/e VermieterIn eine solche Umwidmung des Wohnraums noch genehmigen lassen. Durch fehlende politische Steuerung in der Wohnungspolitik und eine steigende Zahl der Haushalte ist in Berlin mittlerweile wieder eine Verknappung von Wohnraum eingetreten. Besonders bemerkbar ist diese in den unteren Preissegmenten des Mietwohnungsmarktes. Daher ist es dringend geboten, dass Wohnraum nicht mehr frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Mit einem gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann die Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes eingeschränkt werden. SPD und CDU haben zwar den MieterInnen Abhilfe versprochen, doch blockieren sie sich bei diesem Thema gegenseitig. Und das, obwohl es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses seit Mai 2011 gibt. Weil die Zeit drängt, hat die Grüne Fraktion am 31. Januar dieses Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.
Das grüne Zweckentfremdungsgesetz
Diskussion auf Rbb „Im „Parlament“:
Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem grünen Entwurf und den Ankündigungen des Senats. Zum eine soll die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die ganze Stadt ausgedehnt, zum anderen die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes auf die letzten zehn Jahre ermöglicht werden. Die besonders schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder der Schutz bei Selbständigen werden bei unserem Gesetzesentwurf berücksichtigt.
Wie wollen wir mit der endlichen Ressource öffentlicher Liegenschaften in Zukunft umgehen? Wohin steuert die Stadtentwicklung in Berlin? Wie sieht eine nachhaltige Bodenpolitik aus? Diese wichtigen Fragen diskutieren Senat, Abgeordnetenhaus und Zivilgesellschaft seit fast drei Jahren ohne konkrete Ergebnisse. Und dass, obwohl es bereits im Jahr 2011 einen Beschluss des Abgeordnetenhauses dazu gab: Der damalige Auftrag an den Senat war, für einen transparenten und nachhaltigen Umgang mit landeseigenen Grundstücken zu sorgen. So sollten endlich klare Kriterien und Konzepte gelten, nach denen auch wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitische Ziele realisiert werden können. Im Gegensatz zu der bisherigen Vorgehensweise sollte also endlich nicht mehr alleine das höchste Gebot bei der Vergabe von städtischen Grundstücken entscheidend sein.