Soziale Lösungen statt Symbolpolitik mit Zaun!

Ein Zaun um den Görli verdrängt die sozialen Probleme in die Straßen und Hauseingänge der Anwohner, statt sie zu lösen. Nur soziale Hilfe bekämpft die eigentlichen Ursachen.

Als Anwohnerin erlebe ich die zunehmende Verelendung vieler Menschen, die wachsende Obdachlosigkeit wie auch Drogenproblematik rund um den Görli tagtäglich. Seit Corona hat sich die Situation leider verschärft, viele Menschen fühlen sich damit alleingelassen. Hausgemeinschaften müssen ihre Haustüren absperren, um Einbrüche, Vandalismus und das Elend vieler Menschen nicht vor der Wohnungstür zu haben. Es wäre Aufgabe des Senats diese Menschen nicht auf der Straße verwahrlosen zu lassen, und genauso Aufgabe der Eigentümer*innen, die Haustüren einbruchsicherer zu machen, anstatt einfach nur Jahr für Jahr die Mieten zu erhöhen. Denn das ist die Realität vor Ort. Die Probleme rund um den Görli sind aber kein von Kreuzberg gemachtes Problem. Das weiß auch der Senat: Die gleichen Probleme gibt es in anderen Kiezen in der Stadt bis nach Spandau.

Allen hier ist klar: Ein Zaun um den Park wird nicht dafür sorgen, dass wir Anwohner*innen entlastet werden, denn die Konsument*innen und Dealer werden noch mehr in Hauseingänge und Hinterhöfe verdrängt. Wir erleben schon seit Frank Henkels Zeit, dass sich Kriminalität und soziale Probleme nur verlagert haben. Dieser Senat wiederholt die Fehler der Vergangenheit. Mit einem Zaun um den Park wird diese Verdrängung nur noch mehr statt weniger werden. Man löst Probleme in der Stadt nicht, indem wir diese nur verschieben oder woanders hin verlagern. Sie werden auch nach einem Zaunbau bleiben.

Statt teurer Symbolpolitik, mit der er „es Kreuzberg mal richtig zeigen will“, sollte sich Kai Wegner die Situation vor Ort genau anschauen. Der letzte Besuch des Senats war nicht mehr als eine kurze Stippvisite, er hat sich kein einziges Projekt im Park angeschaut. Es braucht weder falsche Fakten für die Beweggründe des Zauns noch teure Symbolpolitik, sondern es braucht endlich eine Verbesserung der Lebensrealität der Menschen vor Ort, sprich pragmatische Lösungen, die wirken.

Es gibt im Görli einige Kinderspielplätze. Neben all den Familien, die den Park rege nutzen, nutzen auch einige Kitas und Kinderläden diese. Bevor man nun mit Zäunen alle Menschen aussperrt, wäre es effektiver und günstiger, die Spielplätze als sichere Orte zum Spielen zu schützen. Dafür kann eine Umzäunung der Spielplätze sinnvoll sein. Spielplätze müssen für Kinder da sein, und zwar ohne diese jeden Morgen erstmal von Spritzen und Dreck reinigen zu müssen. Der Bezirk hat das so etwa mit beim Spielplatz in der Falckensteinstraße Ecke Görlitzer Straße gemacht. Wir alle können beobachten, dass es funktioniert: der Spielplatz ist ein geschützter Bereich, die Kinder fühlen sich wohl und sicher. Auch im Park, beim Angebot Sport 365, funktioniert die Abgrenzung zum Park durch kontrollierten Einlass und den umzäunten Bereich. Das ist sicher nicht DIE Lösung für alle Probleme, aber immerhin etwas Konkretes für einige.

Der Regierende muss sich aus seiner ideologischen Komfortzone heraus bewegen und nach pragmatischen Lösungen suchen. Er sollte sich in der Realität mit all den vielen kleinteiligen und konkreten Ansätzen beschäftigen. Dazu gehört übrigens die bei weitem nicht gesicherte und bisher nicht nachhaltige Finanzierung der Drogen- und Suchthilfe. Statt die nächsten Hundertschaften durch den Park zu schicken, braucht es gezielte Polizeiarbeit, die Strukturen bekämpft statt kleine Dealer zu jagen, Kontaktbereichsbeamte für Gewerbetreibende und mehr Präsenz auch in den Nachtstunden. Die traurige Realität ist aktuell, dass selbst Notrufe wegen Diebstahl oder Vandalismus abgetan werden oder es sehr lange dauert, bis die Polizei kommt. Einige Anwohner*innen sagen sogar, sie hätten aufgegeben, die Polizei anzurufen. Die Planlosigkeit des Senats bei der Kriminalitätsbekämpfung im und um den Görli verstärkt leider auch das Gefühl vieler Anwohner*innen, der Rechtsstaat nimmt ihre Hilferufe nicht ernst. Das ist gefährlich für uns und den sozialen Zusammenhalt.

Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit – Einladung zum Fachgespräch am 11.09., 19.30 Uhr

Möbliertes Wohnen & Wohnen auf Zeit – Instrumente gegen fragwürde Vermietungspraktiken

Wann: Mittwoch, 11.09.2024, 19.30 – 21.30 Uhr

Wo: Raum 311, Abgeordnetenhaus Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10119 Berlin

Möbliertes Wohnen auf Zeit dominiert das Angebot auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Laut IBB-Wohnungsmarktbericht wurden 2023 mehr möblierte Wohnungen auf Zeit statt regulärer, unbefristeter Mietwohnungen inseriert. Die Angebote werden oft auf Portalen, wie z.B. Wunderflats oder AirBnB eingestellt, die entsprechende Mietverträge anbieten. Im Durchschnitt bewegen sich die Mieten in diesem Segment um die 24,00 € all-in, eine Aufteilung zwischen Kaltmiete, Möblierungszuschlag, Betriebskosten etc. ist nicht ablesbar und die Mietpreisbremse wird so umgangen. Den Bezirken sind die Hände gebunden, denn nicht nur die Mietpreisbremse, auch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz kann durch diese Vermietungspraxis ausgehebelt werden.

Welche Initiativen und Ideen gibt es für stärkere Regulierungen von möbliertem Wohnen auf Zeit auf Bezirksebene? Welche Instrumente auf Landesebene braucht es, um dieser Angebotsentwicklung entgegenzuwirken? Und was ist auf Bundesebene geplant, um wirkungsvolle Maßnahmen zu entwickeln?

Diese Fragen möchten wir mit Ihnen und folgenden Expert*innen diskutieren:

Hanna Steinmüller, MdB, Sprecherin für Wohnen 
(Bündnis 90/die GRÜNEN)
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat Neukölln (Bündnis 90/die GRÜNEN)
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg
 (Bündnis 90/die GRÜNEN)
Jun Chen, Sprecher für Stadtentwicklung, BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (Bündnis 90/die GRÜNEN)

Moderation:
Michael Heinke,
Justiziar der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin

Bitte melden Sie sich für die bessere Planung an unter: katrin.schmidberger@gruene-fraktion.berlin.
Eine gesonderte Einladung mit Programmablauf wird Ihnen ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung zugesandt.

Deutsche Wohnen & Co Enteignen – Volksentscheid zur Vergesellschaftung geht in die zweite Runde

Vor zwei Jahren haben sich die Berliner*innen mit 56,4% in einem Volksentscheid FÜR die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Seitdem schiebt die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Thema auf die lange Bank. Um offene rechtliche Fragen zu prüfen und Klarheit über die Konsequenzen zu bekommen, wurde 2022 eine Expert*innenkommission eingerichtet, die nach einem Jahr Arbeit zu dem Ergebnis kam: Es gibt keine rechtlichen Hürden für die Vergesellschaftung und die Entschädigungssumme könnte unter dem Marktwert liegen, die Vergesellschaftung wäre also für das Land Berlin finanzierbar.

Statt sich folgerichtig an eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu setzen, wirft Senator Gaebler (SPD) nur mit Nebelkerzen und plant ein sog. „Rahmengesetz“ für die Vergesellschaftung. Dass dieses Rahmengesetz nicht nur sinnfrei und juristisch fragwürdig ist, habe ich in der vergangenen Plenarsitzung deutlich gemacht. Das Verhalten der SPD zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co Enteignen“ grenzt an Arbeitsverweigerung.

Deshalb hat die Initiative DWE vergangenen Dienstag bekanntgemacht, dass sie das Ruder selbst in die Hand nehmen und einen Gesetzesvolksentscheid auf den Weg bringen wird. Als Bündnis90/die GRÜNEN unterstützen wir diesen Vorstoß zum zweiten Volksentscheid für die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen und werden für ein klares JA! für die Vergesellschaftung werben!

Die Tatsache, dass der Umgang von CDU und SPD dies notwendig machen, untergräbt weiter das Vertrauen der Bürger*innen, dass staatliche Institutionen ihren Willen umsetzen und sich um die Probleme der Stadt kümmern. Die Notwendigkeit, große profitorientierte Wohnungskonzerne zu vergesellschaften, ist seit dem Start der Initiative nur noch größer geworden. Die Mieten steigen immer weiter, immer mehr Menschen werden verdrängt oder sind akut vor Verdrängung bedroht. Selbst Personen mit höherem Einkommen werden aufgrund der hohen Mietkosten immer mehr an ihre finanziellen Grenzen gebracht. Paare oder Familien verzichten auf ihren eigentlichen Kinderwunsch, da sie sich schlichtweg den Wohnraum, den eine Familie braucht, nicht leisten können. Auch die Obdachlosigkeit in unserer Stadt steigt durch die hohen Mieten weiter. Jetzt schon müssen 220.000 Berliner*innen mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen, weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Da die Löhne bei weitem nicht so schnell wachsen wie die Mieten, wird sich diese Lage nur weiter verschärfen.

Klar ist, die Vergesellschaftung von rund 200.000 Wohnungen kann nur einen Teilbeitrag leisten, um den Wohnungsmarkt zu entlasten, aber sie ist ein wichtiger Schritt in den langfristigen Umbau des Berliner Wohnungsmarktes hin zu einer gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung des Bestandes.

Vorkaufsrecht für die Weichselstraße 52 – Senat gibt Gelder frei

Pressemitteilung: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat heute offiziell grünes Licht für eine Bezuschussung zu Gunsten der landeseigene Immobiliengesellschaft „Stadt und Land“ zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrecht für die Weichselstraße 52 gegeben.

Dazu Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten von Bündnis 90/die GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Mit der Entscheidung der Senatsverwaltung sind die Weichen für die Wiederbelebung des kommunalen Vorkaufsrechts gestellt. Es wurde im November 2021 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zwar stark eingeschränkt. Seitdem kann nur für Häuser das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, die starke städtebauliche Mängel oder überwiegenden Leerstand aufweisen. Durch die Freigabe der Gelder kann nun ein weiteres Haus mit 60 Bewohner*innen dem Markt dauerhaft entzogen werden.

Wir gratulieren den Mieter*innen der Weichselstraße 52 und dem Bezirk für ihren unermüdlichen Kampf. Der potentielle Käufer aus Hamburg „Hansereal“, der das Gebäude gekauft hätte, ist dafür bekannt, seine Bestände verfallen zu lassen, Wohnungen aufzuteilen, meistbietend zu verkaufen und die Mieter*innen zu verdrängen. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts wird ein Zeichen gegen die Praxis profitorientierter sog. Investoren gesetzt.

Die Weichselstraße 52 darf kein Einzelfall bleiben. Derzeit gibt es drei weitere Häuser, die sich in der Prüfung befinden. Der Senat steht in der Pflicht, nun alle Landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Akteure an einen Tisch zu holen, um eine gemeinsame Ankaufstrategie zu entwickeln.

Der Berliner Wohnungsmarkt kann und muss umgebaut werden – neben bezahlbarem Neubau ist der Ankauf von bestehendem Wohnraum gerade in den Kiezen, in denen der Verdrängungsdruck am größten und das Neubaupotential am geringsten ist, zentral für eine bezahlbare Stadt für Alle.

Die Liste der bedrohten Häuser bzw. Hausgemeinschaften ist lang. Wie die Mieter*innen der Weichselstraße 52 warten jetzt die Mieter*innen der Rigaerstraße 94/95 und Liebigstraße 14 auf die Prüfung eines Ankaufs durch ein landeseigenes Unternehmen oder durch eine Genossenschaft. Der Senat muss sich auch hier ernsthaft um eine Unterstützung bemühen und darf die Mieter*innen nicht alleine lassen.“

André Schulze, Sprecher für Haushalt und Finanzen von Bündnis 90/Die GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus ergänzt:

„Dieser Fall zeigt: Die Entscheidung des Bezirksamtes Neukölln war richtig die rechtliche Möglichkeiten zur Anwendung des Vorkaufsrechts in diesem Fall intensiv zu prüfen und den Vorkauf vorzubereiten. Das große Engagement der Mieter*innen trägt heute Früchte. Der Senat und die Koalition sind jetzt in der Verantwortung das Vorkaufsrecht im Doppelhaushalt 2024/2025 finanziell so abzusichern, dass die nötigen finanziellen Mittel zur Anwendung bei weiteren Fällen bereitstehen.“