(Mini-)Mietpreisbremse: längst überfällig und jetzt auch noch verwässert – Auswirkungen für Berlin bleiben abzuwarten

Zwar hat die Mietpreisbremse mit der Abstimmung der Koalitionsspitzen der Großen Koalition im Bund heute eine weitere Hürde genommen – beschlossen ist sie dadurch aber längst noch nicht. Alle warten jetzt auf den nächsten Referentenentwurf, erst dann ist eine abschließende Bewertung möglich.

Doch schon jetzt lässt sich ahnen, dass es sich eher um eine Mini-Mietpreisbremse handeln wird. Die zahlreichen Ausnahmen laden gerade dazu ein, die Regelungen gezielt zu umgehen. Was die Mietpreisbremse für Berlin bedeutet, ist daher noch ungewiss. Zwar ist auch eine Mini-Bremse besser als gar keine Deckelung bei Neuvermietung. Ob sie in der geplanten Version aber dazu beitragen kann, die Mietsteigerungen signifikant zu bremsen, bleibt abzuwarten. Sicher wird sie nicht zu flächendeckend moderaten Mieten führen – dafür sind zu viele Ausnahmen vorgesehen. Bei umfassenden Sanierungen soll die Mietpreisbremse z.B. ebenso nicht gelten wie bei Neubauten. Das setzt den falschen Anreiz, möglichst hochpreisig zu bauen, anstatt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Statt den Mieterschutz auszubauen, wird hier die Immobilienlobby befriedrigt. Außerdem werden ungerecht hohe Mieten nicht gesenkt, sondern lediglich zementiert. Mietsteigerungen, die dem Mietspiegel folgen, bleiben in ihrer heutigen Form bestehen – existierende Probleme, z.B. durch Sanierungsumlagen, werden nicht angegangen, obwohl sie mit verantwortlich sind für die Verdrängung aus den Innenstädten.

Mietpreissprünge von 30 bis 40 Prozent sind heute keine Seltenheit mehr. Dass sie nicht schon längst unterbunden werden zeigt, dass wir von einer Wende in der Wohnungspolitik noch weit entfernt sind. Der Paradigmenwechsel, den es bei der Frage des Umgangs mit den Wasserbetrieben oder der Bildung als öffentliches Gut bereits gegeben hat, muss in der Wohnungspolitik erst noch vollzogen werden.

Endlich: Milieuschutz in Neukölln für Reuter- und Schillerkiez

Die SPD in Neukölln gibt auf – zumindest ihren jahrelangen Widerstand gegen die Einführung von Milieuschutzgebieten. Der konsequente Einsatz der Bevölkerung und zahlreicher Initiativen, wie z.B. dem Neuköllner Mietenbündnis, waren am Ende erfolgreich. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) stimmte am vergangenen Mittwoch (17.9.) dem Grünen Antrag zur Einführung des Milieuschutzes in Neukölln mit großer Mehrheit zu.

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Meine Rede zum Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“

Ich reiche euch hier meine Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“ nach, die ich in der 50. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 19. Juni gehalten habe. Neben einem sofortigen Verkaufsstob für 1700 BImA-Wohnungen im Wedding und in Schöneberg, fordern wir die rot-schawrze Koalition in Berlin auf mutig Einfluss auf ihre KollegInnen im Bund zu nehmen, um die verantwortungslose Verkaufspraxis der BImA zu stoppen. Die insgesamt 5000 Wohnungen, die die BImA im Auftrag der Bundesregierung in Berlin verwaltet, dürfen nicht zum Höchstpreis verschleudert werden. Nur durch eine Änderung des BImA-Gesetzes zugunsten der Kommunen können die Wohnungen im Bundeseigentum und deren MieterInnen dauerhaft vor Spekulation und Verdrängung geschützt werden. Der Antrag zeigt bereits seine Wirkung, wie man bereits an den Reaktionen der FachpolitikerInnen der Koalition sehen kann.

 

Grüner Antrag zum Verkaufsstopp für BImA-Wohnungen zeigt Wirkung

Im letzten Plenum, am 19. Juni 2014, hat die Grüne Fraktion den dringlichen Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken — 1700 Berliner Wohnungen schützen " eingebracht.

1700 Wohnungen mit heute verträglichen Mieten sollen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis 2018 in Berlin zum Höchstpreis versilbert werden. Dies würde die Preisspirale für Mieten in Berlin weiter nach oben schrauben und die Verdrängung der bisherigen MieterInnen zur Folge haben.
Bundesregierung und Senat müssen ihre wohnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Wir haben den Senat daher aufgefordert, schnellstmöglich bei der Bundesregierung einen Verkaufsstopp zu erwirken und mit der Bundesregierung in Verhandlungen treten, um eine neue Verkaufspolitik der BImA bei der Vergabe von Wohnhäusern und Gebäuden zu erzielen. Wie in der Berichterstattung des rbb über die Debatte deutlich wird, konnten wir durch unseren Antrag die Fachpolitiker von CDU und SPD dazu bewegen, sich des BImA- Problems verstärkt anzunehmen.

Ich werde die KollegInnen im zuständigen Ausschuss und bei anderen Gelegnheiten an ihre Versprechen erinnern, eine Bundsratsinitiatieve zur Änderung des BImA-Ggesetzes zu starten und die Bundesregierung zur beschleunigten Einführung der Mietpreisbremse zu drängen.

Für die Grundstücke und Wohnungen der BImA muss in Zukunft gelten, dass sie verbilligt und direkt an städtische Wohnungbaugesellschaften oder Genossenschaften der Kommunen vergeben werden können, so wie es bereits für sogenannte Konversionsflächen zutrifft.