Die Entwicklung des Wohnungsmarktes stellt den Berliner Senat vor große Herausforderungen. Preiswerter Wohnraum ist knapp und daher stark umkämpft. Gerade Menschen, die staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen, haben oft das Nachsehen.
In der sogenannten Wohnaufwendungenverordnung (WAV) werden für Leistungsbeziehende die jeweiligen Miet- und Heizkostenzuschläge ermittelt. Nachdem es jahrelang ganze Klagefluten vor Gericht gab und die Anzahl der Zwangsumzüge massiv stieg, werden diese Miet- und Heizkostenzuschüsse seit Mai 2012 vom Senat neu geregelt. Doch auch heute liegen noch über 63.000 Bedarfsgemeinschaften über den Richtwerten der WAV und leben in stetiger Angst vor einem drohenden Zwangsumzug.
Richtwerte weiterhin zu niedrig
In Berlin erhalten derzeit 364.913 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für ihre Unterkunft und Heizung. Da eine Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen bestehen kann, sind insgesamt ca. 700.000 Menschen betroffen. Wie viele Personen von den Neuregelungen der WAV profitieren, vermag der Senat bisher nicht zu sagen.