Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen reicht nicht – Senat muss mehr tun

Pressemitteilung, 13. Juni 2023

Der Senat hat den Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen verlängert. Warum das nicht ausreicht, erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Bis auf einen gestiegenen Mietspiegel hat Giffeys Wohnungsbündnis nach einem Jahr nichts vorzuweisen. Das zeigt, dass sich der Wohnungsmarkt in Berlin nicht durch Selbstverpflichtungen für die private Wohnungswirtschaft regulieren lässt. Nach den hohen Kostensteigerungen von Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen jetzt schon am Limit. Gleichzeitig wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen, die nicht funktionieren.

Dass Vermieter*innenverbände womöglich den Mietspiegel nicht anerkennen, weil sie höhere Mietsteigerungen einklagen wollen, muss von Seiten des Senats verhindert werden. Hier steht er in der Pflicht, „Kooperation statt Konfrontation“ auch für Mieter*innen durchzusetzen.

Im Rahmen des Wohnungsbündnisses wurde den Mieter*innen – zumindest von großen privaten Wohnungsunternehmen – durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zugesagt, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf maximal 11% in drei Jahren gesenkt wird – statt 15% wie bundesgesetzlich erlaubt. Zusätzlich sollten Mieterhöhungen auf 2% bis 2023 für alle WBS-berechtigten Haushalte begrenzt werden. Ob diese niedrigere Kappungsgrenze und die Härtefallregelungen von allen beteiligten Wohnungsunternehmen seit Abschluss des Bündnisses umgesetzt bzw. eingehalten werden, wurde bis heute vom Senat nicht beantwortet. (Siehe aktuelle Antwort des Senats)

Auch der Bund ist gefordert zu handeln. Eine Mietrechtsreform ist überfällig. Gerade weil die Wohnkostenbelastung für immer mehr Haushalte überlastend ist, fordern wir Grüne einen temporären Mietenstopp (Nettokaltmiete) und eine Länderöffnungsklausel – denn Mieten sind regional unterschiedlich und sollten daher auch regional festgelegt werden. Der soziale Frieden gerade in den Städten ist durch den angeheizten Mietmarkt in Gefahr. Hier darf die Bundesregierung nicht durch Untätigkeit das Problem weiter verschärfen.“

Wohnraumversorgungsgesetz geändert- Mieter*innenrechte gestärkt

Am 26. Januar war das Wohnraumversorgungsgesetz final im Plenum des Abgeordnetenhaus. Nach über sieben Jahren haben wir die gesetzliche Verankerung der Mieter*innenbeiräte beschlossen. Endlich bekommen die Mieter*innen die Auskunfts- und Anhörungsrechte, die sie brauchen, um auf Augenhöhe mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen agieren zu können. Sogar die CDU hat heute mit uns gestimmt. Aber: es reicht nicht, hier bei einem Mieterschutzthema der Landeseigenen Wohnungsunternehmen mal dafür zu sein.

Gerade die Mieter*innen von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt brauchen endlich mehr Schutz. Dazu gehört eben auch ein verbessertes Mietrecht und das haben sie leider auf der Bundesebene in den 16 Jahren vor der Ampel komplett blockiert.

  1. Die Mieten- und Baukrise ist leider kein Berliner Phänomen, sondern wir haben in allen großen Städten ganz ähnliche Probleme mit gestiegenen #Baukosten und fehlenden Kapazitäten.
  2. die Mieten steigen – und auch das ist kein Alleinstellungsmerkmal von Berlin, wir haben in allen großen Städten

Und deshalb reicht es nicht immer zu betonen, dass man ja einfach nur #Bauenbauenbauen wollen muss, sondern die politischen Rahmenbedingungen müssen auch dafür geschaffen werden. Und da hat die CDU mehrere verheerenden Fehler gemacht. Zum Beispiel hat sie die Bodenpreise explodieren lassen – die Bodenpreisberechnung wird nämlich durch den Bund geregelt. Die CDU hat dafür gesorgt, dass spekulative Kaufpreise in diese Bodenwertberechnung einfließen. Das ist fatal. Allein letztes Jahr sind die schon hohen Werte nochmal um bis zu 30% gestiegen.

Gerade in den zentralen Lagen machen die Bodenpreise heute ca. 40% der Baukosten aus. Also: Wer Neubau in den letzten Jahren vor dem Krieg befördern hätte wollen, hätte an der Bodenpreisberechnung drehen müssen. Jan Marco Luczak und Kai Wegener haben also nichts unternommen, um Neubau in Berlin zu erleichtern.

Meine Rede der ersten Lesung zu der Novellierung am 15. Dezember findet ihr hier:

© rbb24

LWUs nicht nur als Garanten für bezahlbaren Wohnraum – sondern auch für faire Arbeitsbedingungen!

Zusammen mit Christoph Wapler, dem Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen für Wirtschaft und Arbeitsmarktpolitik war ich heute bei einer gemeinsamen Kundgebung von DEGEWO Gebäudeservice, GEWOBAG MB und FLETWERK. Die Dienstleistungsgesellschaft ver.di, die Haustarifverträge in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Facilityunternehmen verhandelt, hat insgesamt ca. 800 Betroffene in den ganztägigen Streik gerufen. Denn: Viele Beschäftigte, die jeden Tag zentrale Arbeit für Service und Instandhaltung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo und gewobag leisten, werden noch immer deutlich unterbezahlt. Mehrfach waren Verhandlungsrunden, teilweise mit Beginn bereits im Sommer 2022, wegen unzureichender Angebote der Arbeitgeberseite gescheitert. Auch angesichts der weiterhin steigenden Lebenshaltungskosten haben heute ca 300 Beschäftigte am Kotti öffentlich auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht und eine deutliche Gehaltssteigerung gefordert – mindestens aber einen Inflationsausgleich auf die bestehende Entgelttabelle.

Unsere Position: Es kann nicht sein, dass bei Handwerker*innen, Hausmeister*innen, Grünpfleger*innen, Buchhalter*innen, Mitarbeitende der Servicehotline und vielen anderen schon vor Monatsende das Geld knapp wird. Gerade die Landeseigenen müssen hier Vorbild sein. Auch in Zeiten der Inflation muss faire Bezahlung möglich gemacht werden, Mieter*innen und Beschäftigte der Landeseigenen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!

Mit Dr. Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mieterverein (mittig)
und Carla Dietrich, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di (rechts)

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind das zentrale Instrument einer modernen und sozial ausgerichteten Wohnungspolitik und Partner einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Eine Umsetzung von politischen Vorgaben zur sozialen Wohnungsversorgung, zur Erreichung der Neubauziele und zur Stärkung der Beteiligung von Mieter*innen und Beschäftigten bei den LWU setzt eine klare politische Steuerung voraus! Die fehlt leider bisher sehr oft: denn die wirtschaftliche und strategische Steuerung der LWU unterliegt zurzeit jedoch vor allem den als GmbH und Aktiengesellschaften (AG) organisierten Gesellschaften selbst. Der Zugriff des Gesellschafters, also des Landes Berlin beschränkt sich weitgehend auf die Besetzung von in der Regel je zwei Vertreter*innen der zuständigen Senatsverwaltungen in den Aufsichtsräten. Angesichts der wohnungs- und stadtpolitischen Bedeutung der LWU und der langfristigen Bindung von öffentlichen Vermögensressourcen ist eine stärkere öffentliche Kontrolle und Steuerung die Voraussetzung für einen im öffentlichen Interesse agierenden Wohnungssektor. Hier gibt es Konzepte und Ideen: wir brauchen einerseits eine stärkere zentrale Steuerung, auch durch die Politik und andererseits bei der Verwaltung der Bestände wieder mehr dezentrale Lösungen für vor Ort. Dafür kämpfen wir Grüne schon seit Jahren und das werden wir weiterhin tun!

„Wohngeld Plus“ Reform ab Januar 2023: Was ändert sich?

Zum Januar 2023 tritt das neue WohngeldPlus-Gesetz in Kraft. Damit werden Haushalte mit niedrigem Einkommen bei ihren Mietausgaben finanziell unterstützt. Auch wenn wir als Grüne uns prioritär für grundsätzliche und damit langfristig wirksame Lösungen einsetzen – vor allem Mieten über das Mietrecht zu begrenzen, anstatt zu subventionieren, was der Markt möglich macht – begrüßen wir diese Reform als wichtige Maßnahme.

An den derzeit noch gültigen Einkommensgrenzen des Wohngeldes ist die Wohnkostenbelastung schon länger erheblich und betrug 2020 über 50% des verfügbaren Einkommens. Zusätzlich sehen sich auch vor dem Hintergrund der zuletzt enorm gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten immer mehr Menschen mit existentiellen Notlagen konfrontiert und benötigen akut und schnell Entlastung.

Deshalb haben wir uns als Grüne in Berlin gegenüber dem Senat dafür eingesetzt, den bezirklichen Wohngeldämtern genügend zusätzliches Personal für die Bearbeitung der neuen Anträge zur Verfügung zu stellen und die Beratungsangebote auszuweiten. Zudem wurden den Bezirken mehr als 200 Stellen für zusätzliches Personal zugesagt (mehr als die Hälfte davon unbefristet) und es gibt direkte personelle Verstärkung aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Ein Teil davon werden Personalstellen sein, die ursprünglich für die Bearbeitung des Berliner Mietendeckels eingestellt wurden. Dennoch stellt die Reform die Wohngeldbehörden nicht nur vor enorme personelle Herausforderungen, sondern auch vor räumliche und technische durch die notwendigen Software-Anpassungen.

Mit welchen Wartezeiten im Kontext der Reform zu rechnen ist, ist derzeit noch schwer abzusehen. Zwar hat der Senat für Menschen, die bereits Wohngeld empfangen, eine erste Auszahlung der erhöhten Beträge zu Mitte Januar in Aussicht gestellt. Für Erstanträge betrug die Bearbeitung in Berlin jedoch bereits in der Vergangenheit um die 10 Wochen.

Verdreifachung des Berechtigtenkreises und Erhöhung des Betrags

Ab Januar 2023 werden zwei Faktoren des Wohngeldes maßgeblich geändert:

  • Erhöhung des Wohngeldbetrags
  • Erhöhung der Einkommensgrenzen

In der Wohngeldformel werden die Einkommensgrenze erhöht. In Berlin liegt ab 2023 liegt die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt zwischen 1466 und 2094 € Brutto (aktuell noch zwischen 1099 und 1570 €) und für einen Dreipersonenhaushalt zwischen 2458 und 3512 € (bisher 1812 bis 2589 €)[1]. Prognostiziert wird ein Anstieg von 600.000 auf 2 Mio. Haushalte bundesweit und von 25.000 auf mindestens 75.000 in Berlin[2] – und damit jeweils mindestens eine Verdreifachung. Die Zahlen sind jedoch bisher reine Schätzungen, genaue Angaben zum Berechtigtenkreis können erst ab April 2023 zur Verfügung gestellt werden, wenn Statistiken vorliegen.

Zum anderen wird auch das Wohngeld an sich erhöht und pro Monat von durchschnittlich 180 auf 370 € etwa verdoppelt. Darin enthalten sind eine dauerhafte Heizkostenkomponente von ca 1,20 €/qm Richtfläche und eine sogenannte Klimakomponente. Damit erhalten Wohnungen mit einem hohen Energiestandard, die oft besonders teuer sind, einen Zuschlag.

Durch diese Anpassungen soll eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rund 40 % auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes sichergestellt werden[3]. Das ist zwar ein erster und wichtiger Schritt, bedeutet jedoch für viele Menschen noch immer eine enorm hohe finanzielle Belastung – ganz abgesehen von zahlreichen weiteren existenziellen Bedrohungen, denen zahlreiche Berliner*innen auf dem Mietmarkt ausgesetzt sind.  

Wohngeldrechner

Die genaue Berechnung der Höhe des Wohngeldes erfolgt mittels einer komplexen Formel (§ 19 WoGG). Da es zudem bestimmte Freibeträge und Sonderregelungen gibt und auch die Ermittlung der einzelnen zu berücksichtigenden Einkommen ein genaueres Studium des Gesetzes erfordert, empfiehlt sich für eine erste Einschätzung ein Wohngeldrechner.

Wer schon jetzt abschätzen möchte, ob ein Anspruch ab Januar vorliegt, kann auf weitere Rechnervarianten zurückgreifen:

Eine Möglichkeit besteht beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der bisherigen Fassung sowie mit dem vorläufigen WohngeldPlus-Rechner. Mit diesen Rechnern kann das zu erwartende Wohngeld etwas genauer angenähert werden, allerdings sind hier vorab noch händisch verschiedene Pausch- und Freibeträge vom Bruttoeinkommen abzuziehen.

Einfacher sind hingegen Rechner wie auf wohngeld.org, oder den Smart-Rechner, wo kein eigener Rechenaufwand erforderlich ist und das Ausfüllen durch kurze Erläuterungen neben den Eingabefeldern schnell erledigt ist. Beide Webseiten gibt es auch bereits für 2023.

Weitere Infos, Hinweise und Tipps sowie einen Wohngeldrechner findet ihr auf der Seite der Schuldnerberatung.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet ebenfalls eine Option, allerdings wird deren Aktualisierung erst zu Beginn des kommenden Jahres erwartet[5].

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Wenn ihr bereits Wohngeld erhaltet: Die Anträge bisheriger Antragsteller*innen, deren Bewilligungszeitraum in 2023 hineinreicht, werden automatisch verlängert. Bei bereits gestellten Anträgen, die vor 2023 enden, wird mit einer Wartezeit bis ca. März 2023 geschätzt. Bei Antragstellung im Januar muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Wenn ihr erstmals einen Antrag stellen wollt:

  1. Prüft, ob ihr antragsberechtigt seid. Hier sind folgende Punkte relevant:

a) Ihr erhaltet keine anderen Transferleistungen: z.B. das zukünftige Bürgergeld (aktuell noch SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe)

b) Untere Einkommensgrenze: Ihr müsst Netto monatlich mindestens so viel Einkommen zur Verfügung haben, dass ihr davon Warmmiete und den Grundbedarf (Betrag in Höhe des Bürgergeldes) bestreiten könnt.

c) Obere Einkommensgrenze: Schaut in die Tabellen oder prüft indirekt mittels der Rechner – verdient ihr zu viel, gibt euch der Rechner 0 € aus. Hier könnt ihr dann auch direkt eine erste (rechtlich unverbindliche) Einschätzung gewinnen, mit wie viel Geld ihr rechnen könnt.

d) Ihr seid unsicher oder habt weitere Fragen? Zögert nicht und lasst euch beraten! [Einfügen: bezirkliche Mieterberatungsstellen, Bürgertelefon 115, ASUM, usw.]

  1. Stellt den Antrag schnellstmöglich, online, postalisch oder persönlich beim zuständigen Wohngeldamt in eurem Bezirk; eine Übersicht über Anlaufstellen und erforderliche Unterlagen findet ihr hier. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist wichtig, aber reicht lieber noch ein Dokument nach, als zu lange zu warten – denn gezahlt wird bei einer Bewilligung rückwirkend ab dem Monat der Einreichung. (Hinweis: Teilt Änderungen während der Bearbeitungszeit, und auch später während der Laufzeit, unmittelbar mit).
  1. Sicher haben die Ämter viel zu tun. Dennoch: Insbesondere wenn ihr vor existentiellen Sorgen steht, zögert nicht, anzurufen und nachzufragen, wie es um den Bearbeitungsstand eures Antrags steht. Telefonische Sprechzeiten findet ihr meist auf der Website des jeweiligen Wohngeldamts eures Bezirks. Zudem soll, wie oben beschrieben, durch die Reform auch eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes gewährt werden können, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass ein Anspruch besteht.

[1] https://www.wohngeld.org/einkommen/#Wohngeldtabellen_fuer_Mietstufe_4, https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1222/wohngeldreform-der-zuschuss-wird-sich-im-schnitt-verdoppeln-122212b.htm

[2]https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1222/wohngeldreform-der-zuschuss-wird-sich-im-schnitt-verdoppeln-122212b.htm, https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/2022/pressemitteilung.1265619.php

[3] Drucksache 20/4230 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)

[4] “Vorläufig” deshalb, weil Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch ausstehen, Änderungen sind jedoch keine mehr zu erwarten.

[5] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14000.pdf