Bezahlbaren Wohnraum schützen – Verdrängung durch Abriss verhindern!

Letzten Samstag (27.04.2024) habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Jian Omar und einigen solidarischen Nachbar*innen und Mieter-Inis die verbliebenen Mieter*innen der Jagowstr. 35 besucht. Diese ist Eigentum der Jagowstraße 35 Immobilienverwaltungs GmbH, die einem bekannten Musikproduzenten sowie einem etablierten Konzertveranstalter gehört. Bis zu einem Tagesspiegel Artikel zu dem geplanten Teilabriss im März 2023 war auch eine sehr bekannte deutsche Sängerin Mit-Geschäftsführerin der Immobilienverwaltungs GmbH. Die Mieter*innen hatten um Unterstützung gebeten, weil ihre Wohnungen vom Rechtsanwalt der Eigentümer, Herrn Jotzo (ehemals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus und wohnungspolitischer Sprecher für die FDP), besichtigt wurden. Dieser sollte für die Eigentümer feststellen, in welchem Umfang die Miete erhöht werden dürfte. Begründet wurde die Begehung mit einer anstehenden Modernisierung. Das Vorderhaus wollen die Eigentümer abreißen lassen und durch einen teuren Neubau mit Tiefgarage ersetzen. Und das, obwohl das Gebäude auch leicht saniert und aufgestockt werden könnte. Unter dem Vorwand, es würden ja mehr Wohnungen entstehen, sollen die Bestandsmieter*innen weichen – angekündigt sind 24 Monate in Umsetzwohnungen. Die Wohnungen sind bereits als Eigentumswohnungen aufgeteilt und sollen nach Modernisierung bzw. Neubau weiterverkauft werden. Als die Eigentümer das Haus 2019 gekauft haben, wurde den Mieter*innen noch angekündigt, man wolle ein verantwortungsvoller Bestandshalter sein. Im Jahr 2024 soll nun preiswerter, bestehender Wohnraum abgerissen werden und den Mieter*innen droht die Verdrängung. Andere Beispiele belegen, dass der neue Wohnraum nach Modernisierung bzw. Neubau oft gar nicht mehr bezahlbar für die Mieter*innen ist. Für die Mieter*innen in der Jagowstraße 35 würde das einen gezwungenen Wegzug aus dem sozialen Umfeld bedeuten.

Man darf sicher fragen, warum die Eigentümer solche Geschäftsmodelle auf Kosten der Mieter*innen verfolgen, wie viel Rendite denn erwartet wird und ob die beiden Eigentümer sich nicht besser auf ihr eigentliches berufliches Standbein Musikproduktion und Konzertveranstaltungen konzentrieren sollten, wenn sie so mit Mieter*innen umgehen? Deshalb fordere ich die Eigentümer auf, das Gebäude zu erhalten und behutsam zu sanieren. Denn auch ohne Abriss und Luxussanierung müssen sie sich sicherlich keine Sorge um ihre Existenz machen.

Dieses Beispiel verdeutlicht erneut, wie dringend eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und der Bauordnung sind. Deshalb hatten wir das „Am besten nicht abreißen – Gesetz“ eingebracht, welches Abriss von intaktem Wohnraum zur Ausnahme machen soll und strenge, soziale Auflagen macht, wenn es zu Abriss kommt.

Das ganze Gesetz findet man hier: Beschlussempfehlung – sw19-0173-v.pdf

Siehe auch: Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss längst überfällig – Katrin Schmidberger

Auch ohne Wahlkreisbüro stehe ich Euch/Ihnen zur Verfügung

Liebe Bürgerinnen, liebe Friedrichshain-Kreuzbergerinnen, liebe Freundinnen, nochmal zur Klarstellung: Selbstverständlich stehe ich Euch/Ihnen auch ohne Wahlkreisbüro weiterhin immer zur Verfügung – wir freuen uns auch über Hinweise für ein neues Büro im Wahlkreis. Ob bei Fragen rund um den Wahlkreis oder Bezirk, ob bei Problemen mit Euren/Ihren Vermieterinnen oder auch wenn andere Anliegen vor Ort bestehen, ich stehe Euch/Ihnen zur Verfügung. Unter buero2.schmidberger@gruene-fraktion.berlin könnt ihr Euch/können Sie sich bei mir melden und wir vereinbaren einen Termin, um Eure/Ihre Anliegen zu besprechen. Dies kann digital, telefonisch oder persönlich im Abgeordnetenhaus passieren, wie es für Euch/Sie am angenehmsten ist.

Vielen Dank und liebe Grüße

Katrin Schmidberger

Deutsche Wohnen & Co Enteignen – Volksentscheid zur Vergesellschaftung geht in die zweite Runde

Vor zwei Jahren haben sich die Berliner*innen mit 56,4% in einem Volksentscheid FÜR die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Seitdem schiebt die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Thema auf die lange Bank. Um offene rechtliche Fragen zu prüfen und Klarheit über die Konsequenzen zu bekommen, wurde 2022 eine Expert*innenkommission eingerichtet, die nach einem Jahr Arbeit zu dem Ergebnis kam: Es gibt keine rechtlichen Hürden für die Vergesellschaftung und die Entschädigungssumme könnte unter dem Marktwert liegen, die Vergesellschaftung wäre also für das Land Berlin finanzierbar.

Statt sich folgerichtig an eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu setzen, wirft Senator Gaebler (SPD) nur mit Nebelkerzen und plant ein sog. „Rahmengesetz“ für die Vergesellschaftung. Dass dieses Rahmengesetz nicht nur sinnfrei und juristisch fragwürdig ist, habe ich in der vergangenen Plenarsitzung deutlich gemacht. Das Verhalten der SPD zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co Enteignen“ grenzt an Arbeitsverweigerung.

Deshalb hat die Initiative DWE vergangenen Dienstag bekanntgemacht, dass sie das Ruder selbst in die Hand nehmen und einen Gesetzesvolksentscheid auf den Weg bringen wird. Als Bündnis90/die GRÜNEN unterstützen wir diesen Vorstoß zum zweiten Volksentscheid für die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen und werden für ein klares JA! für die Vergesellschaftung werben!

Die Tatsache, dass der Umgang von CDU und SPD dies notwendig machen, untergräbt weiter das Vertrauen der Bürger*innen, dass staatliche Institutionen ihren Willen umsetzen und sich um die Probleme der Stadt kümmern. Die Notwendigkeit, große profitorientierte Wohnungskonzerne zu vergesellschaften, ist seit dem Start der Initiative nur noch größer geworden. Die Mieten steigen immer weiter, immer mehr Menschen werden verdrängt oder sind akut vor Verdrängung bedroht. Selbst Personen mit höherem Einkommen werden aufgrund der hohen Mietkosten immer mehr an ihre finanziellen Grenzen gebracht. Paare oder Familien verzichten auf ihren eigentlichen Kinderwunsch, da sie sich schlichtweg den Wohnraum, den eine Familie braucht, nicht leisten können. Auch die Obdachlosigkeit in unserer Stadt steigt durch die hohen Mieten weiter. Jetzt schon müssen 220.000 Berliner*innen mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen, weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Da die Löhne bei weitem nicht so schnell wachsen wie die Mieten, wird sich diese Lage nur weiter verschärfen.

Klar ist, die Vergesellschaftung von rund 200.000 Wohnungen kann nur einen Teilbeitrag leisten, um den Wohnungsmarkt zu entlasten, aber sie ist ein wichtiger Schritt in den langfristigen Umbau des Berliner Wohnungsmarktes hin zu einer gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung des Bestandes.

Abschlussbericht Vergesellschaftung: Vergesellschaftung ist politisch machbar und finanzierbar

Zum heute vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:

„Der Abschlussbericht bestätigt, dass Vergesellschaftung die politisch machbar sowie finanzierbar ist. Gerade weil die Vergesellschaftung von Wohnraum juristisches Neuland ist, war es richtig, eine Expert*innenkommission einzurichten, die die rechtlichen Wege und Möglichkeiten einer Vergesellschaftung untersucht. Wir danken den Expert*innen für die Mitarbeit.

Anders als beim Mietendeckel sieht die Kommission eine Zuständigkeit des Landes Berlin als sicher gegeben. Sie ist demnach auf große private Wohnungsunternehmen anwendbar und mit der Berliner Verfassung vereinbar. Bemerkenswert ist, dass die Vergesellschaftung als mildestes Mittel „für die Zwecke des Allgemeinwohls“ bewertet wird. Eine Entschädigung muss dabei nicht nach dem Verkehrswert, sondern kann mindestens deutlich darunter oder sogar nach Vorgaben einer sozialen Bewirtschaftung der Bestände erfolgen.
Die Kommission spielt den Ball nun zurück an die Politik. Ein Umsetzungsgesetz für die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen muss die Antwort des Senats auf den Abschlussbericht sein. Eine Verzögerung der Umsetzung würde auch das Vertrauen in das politische System beschädigen. Gerade die SPD hatte sich per Beschluss verpflichtet, sollte die Vergesellschaftung von Wohnraum für Berlin möglich sein, den Volksentscheid auch umzusetzen. Jetzt muss die SPD-Fraktion beweisen, dass Parteitagsbeschlüsse und damit die sozialdemokratische Handschrift in der Koalition auch wirklich zählen.
Und auch die CDU muss ihre ideologischen Scheuklappen absetzen und darf sich dem Abschlussbericht nicht verweigern. Sie steht als stärkste Fraktion in der Verantwortung, das mehrheitliche Votum der Berliner*innen zu respektieren. Zudem kann es nicht sein, dass sie ein Herz für Enteignungen bei Autobahnen hat, während sie Mieter*innen dieses Instrument ideologisch verweigert.

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wird weiter zunehmen, auch weil die bestehenden Instrumente, wie im Bundesmietrecht oder das kommunale Vorkaufsrecht, seit Jahren eben nicht geschärft oder wieder hergestellt werden im Sinne der Mieter*innen. Auch bestehende Landesgesetze gegen Leerstand und Abriss werden in den nächsten Jahren durch Schwarz-Rot voraussichtlich nicht verbessert. Nur ein mehrheitlich gemeinwohlorientierter Wohnungsmarkt kann dauerhaft bezahlbare Mieten und eine soziale Wohnraumversorgung für die Berliner*innen erreichen.
Auch deshalb muss das Instrument Vergesellschaftung jetzt in ein Gesetz gegossen werden. Der Senat sollte hierzu einige Expert*innen der Kommission sowie weitere Expert*innen aus der Wohnungswirtschaft bei der Gesetzeserarbeitung einbinden.