PM: Mietspiegel 2024 – Senat muss jetzt endlich beim Mieterschutz handeln!

„Der neue Mietspiegel ist keine Entwarnung, sondern Beleg, auf welch hohem Niveau die Belastung durch Mietsteigerungen der vergangenen Jahre ist. Der Wohnungsneubau von 2016 bis 2022 hat eben nicht zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt geführt hat, wie von CDU und SPD mantraartig vorgetragen. Der Senat muss deshalb endlich beim Mieterschutz aktiv werden, um Mieter*innen vor Mietsteigerungen zu schützen. Auch rechtswidrige Neuvertragsmieten oberhalb der Mietpreisbremse treiben den Mietspiegel in immer neue Höhen, darauf hatte der Berliner Mieterverein hat mit seiner Analyse zur Mietbelastung in dieser Woche hingewiesen. Es braucht deshalb einen Paradigmenwechsel auf Landes- und Bundesebene beim Mieterschutz.  

Da klingt es fast wie ein Hohn, dass die CDU von nur wenigen Prozenten/Cent spricht. In der Realität gibt es deutliche Mietsteigerungen, die Mieter*innen hart treffen. Angesichts der hohen Kostensteigerungen aus Inflation, Energie- und Betriebskosten sind viele Mieter*innen aber jetzt schon am Limit. Durch die hohen Mieten wird die geringe Kaufkraft vieler Berliner Haushalte nochmal zusätzlich geschwächt. Die Berliner Haushalte brauchen konkrete Entlastungen bei den Mietkosten, durch gezielte Maßnahmen und Gesetze und nicht durch Selbstverpflichtungen eines „Wohnungsbündnisses“, die nicht funktionieren.

Überhöhte Neuvertragsmieten sind nicht erst seit diesem Mietspiegel ein Problem. Durch laxe Bundesgesetze und Umgehungstatbestände haben sich die Neuvertragsmieten von den Bestandsmieten entkoppelt – ebenso wie von der Berliner Einkommensentwicklung.

Zunächst hatte der Senat vollmundig im Herbst angekündigt, hier Abhilfe zu schaffen und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –  eine Mietpreisprüfstelle durch das Land einzuführen. Sie soll den Mieter*innen helfen, gegen Wuchermieten und Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorzugehen. So passiert dies bereits in Frankfurt am Main. Wofür trägt Staatssekretär Machulik eigentlich den Titel „Mieterschutz“ in seiner Funktionsbeschreibung, wenn der Senat praktisch nichts unternimmt? Und was ist aus dem Versprechen des Regierenden letztes Jahr geworden, schnell gegen gesetzeswidrige Mieten vorgehen zu wollen? Wo bleibt das Wohnraum-Sicherungsgesetz, das private Vermieter*innen verpflichten soll, bezahlbare Wohnungen bereit zu stellen?“

Falls Sie von Mieterhöhungen und Heiz- bzw. Betriebskostennachforderungen betroffen sind, können Sie für eine Erstberatung zu einer der kostenfreien und offenen Mieter*innenberatung in die Bezirke gehen.
Für Mieter*innen aus Friedrichshain-Kreuzberg ist das die ASUM GmbH:

Terminvereinbarung für die Mieterberatung mit der ASUM GmbH unter 030 / 293 43 10 oder per Mail an
info@asum-berlin.de




Bezahlbaren Wohnraum schützen – Verdrängung durch Abriss verhindern!

Letzten Samstag (27.04.2024) habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Jian Omar und einigen solidarischen Nachbar*innen und Mieter-Inis die verbliebenen Mieter*innen der Jagowstr. 35 besucht. Diese ist Eigentum der Jagowstraße 35 Immobilienverwaltungs GmbH, die einem bekannten Musikproduzenten sowie einem etablierten Konzertveranstalter gehört. Bis zu einem Tagesspiegel Artikel zu dem geplanten Teilabriss im März 2023 war auch eine sehr bekannte deutsche Sängerin Mit-Geschäftsführerin der Immobilienverwaltungs GmbH. Die Mieter*innen hatten um Unterstützung gebeten, weil ihre Wohnungen vom Rechtsanwalt der Eigentümer, Herrn Jotzo (ehemals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus und wohnungspolitischer Sprecher für die FDP), besichtigt wurden. Dieser sollte für die Eigentümer feststellen, in welchem Umfang die Miete erhöht werden dürfte. Begründet wurde die Begehung mit einer anstehenden Modernisierung. Das Vorderhaus wollen die Eigentümer abreißen lassen und durch einen teuren Neubau mit Tiefgarage ersetzen. Und das, obwohl das Gebäude auch leicht saniert und aufgestockt werden könnte. Unter dem Vorwand, es würden ja mehr Wohnungen entstehen, sollen die Bestandsmieter*innen weichen – angekündigt sind 24 Monate in Umsetzwohnungen. Die Wohnungen sind bereits als Eigentumswohnungen aufgeteilt und sollen nach Modernisierung bzw. Neubau weiterverkauft werden. Als die Eigentümer das Haus 2019 gekauft haben, wurde den Mieter*innen noch angekündigt, man wolle ein verantwortungsvoller Bestandshalter sein. Im Jahr 2024 soll nun preiswerter, bestehender Wohnraum abgerissen werden und den Mieter*innen droht die Verdrängung. Andere Beispiele belegen, dass der neue Wohnraum nach Modernisierung bzw. Neubau oft gar nicht mehr bezahlbar für die Mieter*innen ist. Für die Mieter*innen in der Jagowstraße 35 würde das einen gezwungenen Wegzug aus dem sozialen Umfeld bedeuten.

Man darf sicher fragen, warum die Eigentümer solche Geschäftsmodelle auf Kosten der Mieter*innen verfolgen, wie viel Rendite denn erwartet wird und ob die beiden Eigentümer sich nicht besser auf ihr eigentliches berufliches Standbein Musikproduktion und Konzertveranstaltungen konzentrieren sollten, wenn sie so mit Mieter*innen umgehen? Deshalb fordere ich die Eigentümer auf, das Gebäude zu erhalten und behutsam zu sanieren. Denn auch ohne Abriss und Luxussanierung müssen sie sich sicherlich keine Sorge um ihre Existenz machen.

Dieses Beispiel verdeutlicht erneut, wie dringend eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und der Bauordnung sind. Deshalb hatten wir das „Am besten nicht abreißen – Gesetz“ eingebracht, welches Abriss von intaktem Wohnraum zur Ausnahme machen soll und strenge, soziale Auflagen macht, wenn es zu Abriss kommt.

Das ganze Gesetz findet man hier: Beschlussempfehlung – sw19-0173-v.pdf

Siehe auch: Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss längst überfällig – Katrin Schmidberger

Auch ohne Wahlkreisbüro stehe ich Euch/Ihnen zur Verfügung

Liebe Bürgerinnen, liebe Friedrichshain-Kreuzbergerinnen, liebe Freundinnen, nochmal zur Klarstellung: Selbstverständlich stehe ich Euch/Ihnen auch ohne Wahlkreisbüro weiterhin immer zur Verfügung – wir freuen uns auch über Hinweise für ein neues Büro im Wahlkreis. Ob bei Fragen rund um den Wahlkreis oder Bezirk, ob bei Problemen mit Euren/Ihren Vermieterinnen oder auch wenn andere Anliegen vor Ort bestehen, ich stehe Euch/Ihnen zur Verfügung. Unter buero2.schmidberger@gruene-fraktion.berlin könnt ihr Euch/können Sie sich bei mir melden und wir vereinbaren einen Termin, um Eure/Ihre Anliegen zu besprechen. Dies kann digital, telefonisch oder persönlich im Abgeordnetenhaus passieren, wie es für Euch/Sie am angenehmsten ist.

Vielen Dank und liebe Grüße

Katrin Schmidberger

Deutsche Wohnen & Co Enteignen – Volksentscheid zur Vergesellschaftung geht in die zweite Runde

Vor zwei Jahren haben sich die Berliner*innen mit 56,4% in einem Volksentscheid FÜR die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Seitdem schiebt die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Thema auf die lange Bank. Um offene rechtliche Fragen zu prüfen und Klarheit über die Konsequenzen zu bekommen, wurde 2022 eine Expert*innenkommission eingerichtet, die nach einem Jahr Arbeit zu dem Ergebnis kam: Es gibt keine rechtlichen Hürden für die Vergesellschaftung und die Entschädigungssumme könnte unter dem Marktwert liegen, die Vergesellschaftung wäre also für das Land Berlin finanzierbar.

Statt sich folgerichtig an eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu setzen, wirft Senator Gaebler (SPD) nur mit Nebelkerzen und plant ein sog. „Rahmengesetz“ für die Vergesellschaftung. Dass dieses Rahmengesetz nicht nur sinnfrei und juristisch fragwürdig ist, habe ich in der vergangenen Plenarsitzung deutlich gemacht. Das Verhalten der SPD zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co Enteignen“ grenzt an Arbeitsverweigerung.

Deshalb hat die Initiative DWE vergangenen Dienstag bekanntgemacht, dass sie das Ruder selbst in die Hand nehmen und einen Gesetzesvolksentscheid auf den Weg bringen wird. Als Bündnis90/die GRÜNEN unterstützen wir diesen Vorstoß zum zweiten Volksentscheid für die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungsunternehmen und werden für ein klares JA! für die Vergesellschaftung werben!

Die Tatsache, dass der Umgang von CDU und SPD dies notwendig machen, untergräbt weiter das Vertrauen der Bürger*innen, dass staatliche Institutionen ihren Willen umsetzen und sich um die Probleme der Stadt kümmern. Die Notwendigkeit, große profitorientierte Wohnungskonzerne zu vergesellschaften, ist seit dem Start der Initiative nur noch größer geworden. Die Mieten steigen immer weiter, immer mehr Menschen werden verdrängt oder sind akut vor Verdrängung bedroht. Selbst Personen mit höherem Einkommen werden aufgrund der hohen Mietkosten immer mehr an ihre finanziellen Grenzen gebracht. Paare oder Familien verzichten auf ihren eigentlichen Kinderwunsch, da sie sich schlichtweg den Wohnraum, den eine Familie braucht, nicht leisten können. Auch die Obdachlosigkeit in unserer Stadt steigt durch die hohen Mieten weiter. Jetzt schon müssen 220.000 Berliner*innen mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen, weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Da die Löhne bei weitem nicht so schnell wachsen wie die Mieten, wird sich diese Lage nur weiter verschärfen.

Klar ist, die Vergesellschaftung von rund 200.000 Wohnungen kann nur einen Teilbeitrag leisten, um den Wohnungsmarkt zu entlasten, aber sie ist ein wichtiger Schritt in den langfristigen Umbau des Berliner Wohnungsmarktes hin zu einer gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung des Bestandes.